Category: Pressemitteilung

Anfrage zu Verkehrslärm und Verkehrssituation

Anfrage zu Verkehrslärm und Verkehrssituation

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Mergen,

die Sommersaison naht und mit ihr die Zeit, in der für die Baden-Badener Bürgerinnen und Bürger der Verkehr und der davon ausgehende Lärm eine große Belastung darstellt. Um einen Überblick in Bezug auf den Status Quo und die geplanten Maßnahmen der Verwaltung zu erhalten, bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Gibt es bereits Auswertungen der Lärmdisplays in Lichtental, Geroldsau und Oberbeuern; wann werden diese dem Gemeinderat vorgelegt?
  2. Welche Maßnahmen und Möglichkeiten plant bzw. prüft die Stadtverwaltung, ggf. in Zusammenarbeit mit der Landesregierung, um den Bürgerinnen und Bürgern in den lärmgeplagten Baden-Badener Stadtteilen, insbesondere den Anwohnern der B500/Schwarzwaldhochstraße, in der anstehenden Motorradsaison vor unnötigem und ausuferndem Verkehrslärm zu schützen?
  3. Rechnet die Stadtverwaltung trotz der bisherigen Maßnahmen (Sperrung des Parkplatzes am Helbingfelsen, Rüttelstreifen, teilweise Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h) auch in dieser Saison mit illegalen Motorradrennen auf der B500/Schwarzwaldhochstraße; wenn ja, wie möchte sie diese zum Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer eindämmen?
  4. Wie möchte die Stadtverwaltung vorgehen, um Anwohnerinnen und Anwohner der Innenstadt vor sogenanntem Poserlärm zu schützen?
  5. Wann ist der zweite Blitzeranhänger (Enforcement Trailer) einsatzbereit?
  6. Welche Maßnahmen hat die Stadtverwaltung zur Prävention in Bezug auf das Wildparken, u.a. bei den Geroldsauer Wasserfällen zur Rhododendronblüte, vorgesehen?

 

Im Namen der gesamten CDU-Fraktion vorab vielen Dank für die Beantwortung dieser Fragen.

Mit freundlichen Grüßen

Cornelia von Loga
Stadträtin

Antwort der OB auf Anfrage zu kommunalen Vorsorgemaßnahmen im Falle eines länger anhaltenden, flächendeckenden Stromausfalls

Antwort der OB auf Anfrage zu kommunalen Vorsorgemaßnahmen im Falle eines länger anhaltenden, flächendeckenden Stromausfalls

Im Falle eines Blackouts: 

Stadt Baden-Baden ist gut vorbereitet — CDU sieht Bund in der Pflicht

 

„Stromausfall“ heißt der Katastrophenschutz-Einsatzplan, der die Stadt Baden-Baden auf einen flächendeckenden Stromausfall vorbereiten soll. Als Reaktion auf eine Anfrage der CDU-Stadträtin Cornelia von Loga teilte Oberbürgermeisterin Margret Mergen mit, wie die Stadt Baden-Baden auf einen solchen Fall vorbereitet ist.

Die topographische Lage Baden-Badens mit den unterschiedlichen Teilorten macht eine differenzierte Betrachtung der verschiedenen Stadtteile notwendig. Die Details der städtischen Katastrophenvorsorge können der beigefügten Antwort der Stadtverwaltung entnommen werden.

„Darin stehen viele wichtige Informationen, ich kann nur dazu ermuntern sich die Antwort unserer Oberbürgermeisterin durchzulesen. Bei vielen Dingen sind wir in Baden-Baden gut aufgestellt“, erläutert Cornelia von Loga. „Bei ein paar Punkten werden wir aber nochmals nachhaken. Neben der Versorgung mit Trinkwasser sind insbesondere das Aufrechterhalten kritischer Infrastrukturen sowie die Versorgung der Feuerwehr mit Treibstoff und Löschwasser existentiell. Organisatorische Dinge, wie die Notöffnung von Apotheken um die Medikamentenversorgung sicherzustellen, können schon jetzt ohne größere Kosten definiert werden. Auch sollten besonders wichtige Punkte der Bevölkerung vorab kommuniziert werden, wie die Standorte der städtischen Notanlaufstellen. Darum werden wir basierend auf der Antwort der Stadtverwaltung eine weitere Anfrage zu diesem Thema an die Stadt richten.“

„Unter den bisherigen Voraussetzungen einer stabilen Energieversorgung mit ausreichend Kern- und Kohlekraftwerken waren die in Baden-Baden getroffenen Vorsorgemaßnahmen sicherlich ausreichend. Da aber die Ampel-Koalition beschlossen hat, das Abschalten grundlastfähiger Kraftwerke auf 2030 vorzuziehen und stattdessen in großem Ausmaß volatile, wetterabhängige Stromerzeuger zu errichten, steigt die Gefahr eines flächendeckenden Stromausfalls“, ergänzt der CDU-Fraktionsvorsitzende Ansgar Gernsbeck. „Darum sieht die CDU-Fraktion den Bund in der Pflicht, den Kommunen bei den Vorbereitungen für den Ernstfall finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen. Denn es kann nicht sein, dass die coronabedingt ohnehin schon stark belasteten Kommunalhaushalte die finanziellen Lasten für die Auswirkungen von Entscheidungen auf Bundesebene tragen müssen. Wir werden Oberbürgermeisterin Margret Mergen bitten, dieses Thema über den Städtetag einzubringen und sich um finanzielle Unterstützung für die Kommunen im Falle eines Blackouts einzusetzen. Es geht um den Schutz der Bevölkerung für den Katastrophenfall, der vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe als derzeit größte Gefahr für Deutschland eingeschätzt wird. Daran darf nicht gespart werden.“

Stellungnahme zum Bebauungsplan Eberts Garten

Stellungnahme zum Bebauungsplan Eberts Garten

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Mergen,

auf diesem Wege übermittle ich die Stellungnahme der CDU-Fraktion zum Tagesordnungspunkt Die CDU-Fraktion stand dem Aufstellungsbeschluss des heute vorliegenden Bebauungsplanes von Anfang an überaus skeptisch gegenüber, weshalb wir seinerzeit dem Aufstellungsbeschluss unsere Zustimmung verweigert haben.

Wir sahen und sehen auch heute noch das erhebliche Konfliktpotential zwischen dem inzwischen vorgesehenen Urbanen Gebiet und dem seit Jahrzehnten vorhandenen und gewachsenen Gewerbegebiet in unmittelbarer Nachbarschaft. Doch der Reihe nach:

Eingangs ist zu erwähnen, dass das Konzept zur Realisierung von Wohnungen durch weitere Gebäudekörper erheblich erweitert wurde. Entgegen der bisherigen Planung wurde nun auch der Bereich unmittelbar an der Stolzenbergstraße hinzugenommen.

Das bedeutet, dass die Konflikte aus der Konkurrenz zwischen künftigem Wohnen und jahrzehntelangem Gewerbe noch vergrößert werden.

Bis zum Antrag der Treubau hat die Stadt Baden-Baden und insbesondere das Baudezernat die Trennung zwischen dem Gewerbe auf dem westlichen Teil der Saarstraße und einer Wohnbebauung entlang der Sinzheimer Straße immer für bedeutend gehalten. Mehrere Male wurde uns eine exakte Trennlinie präsentiert, die auch zu Anfang zum Konzept der Treubau und auch zuvor dem damaligen Anfragenden gegenüber so vertreten wurde.

Es wurde sogar ein Bekräftigungsbeschluss des Gemeinderats zum Schutz des vorhandenen Gewerbegebietes von Seiten des Baudezernats vorgeschlagen und dann auch vom Gemeinderat verabschiedet.

Plötzlich wurde im Rahmen einer Informationsveranstaltung des Baudezernats von dieser Grundlage abgewichen und eine völlig neue Konzeption mit Pflegeheim, Betreutem Wohnen, Tagespflege, einem Hotel und Wohngebäuden unmittelbar an der Saarstraße, also ohne weitere Schutzzone das Wort geredet.

Wie schon in mehreren Sitzungen des Bauausschusses und des Gemeinderats weise ich erneut darauf hin, dass eine Pflegeeinrichtung und Betreutes Wohnen Wohnen im klassischen Sinne darstellen. Für Pflegeeinrichtungen gilt übrigens das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz, stellt also – wie es im Gesetz lautet – eine Regelung zur Überlassung von Wohnraum dar.

Hier ist also der erste begründete Konflikt zu sehen. Ob es tatsächlich möglich ist, an der Saarstraße durch nicht zu öffnende Fenster und ein Verzicht auf Aufenthaltsräume, den Konflikt aufzulösen, steht heute noch gar nicht fest, weil es noch keinen konkreten Betreiber gibt, der eine Aussage zur Umsetzbarkeit des heute vorliegenden Bebauungsplankonzeptes auf eine Pflegeeinrichtung zu treffen.

Als zweites sei als weiteres Indiz auf die zu erwartenden Konflikte die Aussage des Gestaltungsbeirates selbst zu nennen. Er spricht von einem lebendigen Gebiet und der Notwendigkeit, die Gestaltung der Gebäude entsprechend zu formulieren. Es wird also ein Wohngebiet unterstellt. Aber auch der Gestaltungsbeirat sieht eine nicht ausreichende Antwort zum Baukonzept für ein Pflegeheim. Deshalb empfiehlt er auch eine planerische Aufarbeitung sobald ein Betreiber vorhanden ist. Zum Gestaltungsbeirat ist zu sagen, dass sich dieser eben nur auf die Baugestaltung bezieht und nicht auf die baunutzungsrechtlichen Zusammenhänge. Im Bau- und Umlegungsausschuss wurde aber so berichtet, dass der Gestaltungsbeirat nunmehr zustimme und somit alles gut wäre. Dem ist nicht so!

Nach unseren Informationen hat sich übrigens das bisher als Betreiber vorgesehene Unternehmen aus der stationären Pflege zurückgezogen. Ein neuer Betreiber konnte uns bisher nicht präsentiert werden.

Zur Bebauungsplanung:

Aus der Bebauungsplanung ist zu entnehmen, dass zum Schutz von konkurrierenden Nutzungen diesseits und jenseits der Saarstraße Einschränkungen vorgenommen wurden:

  1. durch die Nutzungsuntersagung als Wohnnutzung auf den südwestlich gelegenen Grundstücksbereiche (mit Stern) gekennzeichnet. Aber bereits in Fortsetzung der Saarstraße gegenüber der Logistik des SWR mit Nachtbetrieb findet sich schon keine solche Einschränkung mehr, so dass dort im Rahmen der freien Festsetzung als Urbanes Gebiet schon Wohnnutzungen bis zur Stolzenbergstraße möglich wären. Dies schließt den Pflegeheimbaukörper mit ein. Was wäre, wenn sich kein Betreiber findet? Wird das Gebäude dann einfach zum normalen Wohnhaus umgewidmet? Welche Vorkehrungen enthält die Planung, damit dies nicht passiert und wie belastbar sind diese? Dies kann zum Schutz des in ca. 10 m entfernten durchgängigen Gewerbegebietes nicht sein.
  2. durch Flächen zur Nutzungseinschränkung oder für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinflüsse im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes (durch Zackenlinie dargestellt). Die entsprechenden Festsetzungen finden sich in der Ziffer 8 des schriftlichen Teils. Daraus wird deutlich, dass keine Aufenthaltsräume möglich sein werden oder nur unter Einhaltung strenger Regeln (keine zu öffnenden Fenster, künstliche Belüftung usw.).
    Es fällt im außerdem auf, dass die als Zackenlinie gekennzeichneten Einschränkungen nur entlang der Saarstraße zu finden sind. Bereits der nächste Gebäudekörper nach dem Hotel in östlicher Richtung zur Sinzheimer Straße entlang der Grundstücksgrenze des unmittelbar angrenzenden Gewerbebetriebes der Firma Zink und Anthonj findet sich diese Einschränkung nicht mehr, obwohl die geplanten Bauflächen und somit die Gebäude bis Dicht an die Grenze des traditionellen Gewerbebetriebes mit seinen Werkstätten heranreichen. Dessen Schicksal wäre durch eine Wohnbebauung in unmittelbarer Nachbarschaft besiegelt.

Diese Festsetzungen sind geradezu das Eingeständnis, dass entlang der Saarstraße eben kein Wohnen geeignet und somit auch nicht möglich ist und zum Schutz des Wohnens an der Sinzheimer Straße (übrigens auch dort mit einer hohen Lärmbelastung) hier eine gewerbliche Mischfläche im Rahmen eines eingeschränkten Gewerbegebietes vorzusehen ist. Dies könnte dann tatsächlich als geeigneter Puffer dienen. Aber auch im Urbanen Gebiet sind Abgrenzungen der Nutzungen möglich, wie dies ja schon durch das Verbot von Wohnen im süd-westlichen Teil des Gebiets bereits vorgenommen worden ist. Weshalb wurde dann nicht konsequent diese Schutzzone bis zur Stolzenbergstraße durchgezogen? Und weshalb nimmt man somit die entstehende Gemengelage einseitig zu Lasten des angrenzenden Gewerbegebietes und somit auch eine Normenkontrollklage in Kauf?
Die Antwort dürfte einfach sein: je mehr Wohnfläche aus dem Areal herausgeholt werden kann, umso höher ist der Profit.

Die vorgesehene Planung wird in das gesamte Gebiet hineinstrahlen. Die jetzt vorgesehene Wohnungsnutzung unmittelbar an der Grenze des Gewerbegebietes würde das Gewerbe sukzessive zurückdrängen. Dies wird übrigens auch dadurch verstärkt, dass das Bebauungsplangebiet auf die Saarstraße in voller Breite erweitert wurde. Somit stehen nunmehr Urbanes Gebiet mit nicht störendem Gewerbe und Wohnen direkt Grenze an Grenze gegenüber. Dies ist ein klares Zeichen gegen Gewerbe und die treuen zuverlässigen lange dort ansässigen Gewerbebetriebe.

Außerdem wird bei der Planung völlig außer Acht gelassen, dass gerade in der Saarstraße mit seinem massiven Gewerbe- und Berufsverkehr starke Konflikte zum Privatverkehr entstehen werden. Der neue Privatverkehr mit sehr limitierten Parkmöglichkeiten würde auf den intensiven Berufsverkehr prallen. Mit den bekannten Konsequenzen inklusive Verkehrsunfälle, für die später niemand verantwortlich sein möchte.
Vertrauen der Wirtschaft und des Gewerbes:

Bereits im strategischen Entwicklungsplan 2020 (seinerzeit durch den damaligen Oberbürgermeister Gerstner initiiert) ist unter 3.1.5 die Wichtigkeit der Dienstleistung und des Gewerbes hervorgehoben. In der großen Übersicht dieses Entwicklungsplanes ist die Gesamtfläche westlich der Sinzheimer Straße als vorhandene Gewerbefläche gekennzeichnet. Von Wohnen ist dort nicht die Rede. Weshalb wird diese Linie verlassen?
Dann kommen wir zum vom Gemeinderat verabschiedeten Gewerbeflächenkonzept. Unter Ziffer 12 finden sich weitreichende Ausführungen zum vorhandenen Gewerbegebiet Saarstraße.

Unter der Überschrift Entwicklungsstrategie ist der Stadt eindeutig aufgezeigt, diese Gewerbeflächen im Bestand zu sichern. Außerdem wird explizit auf das heute zur Disposition gestellte Gebiet der ehemaligen Gärtnerei (heute Eberts Garten) eingegangen.
Auf Seite 103 oben liest man die eindeutige Empfehlung, im Rahmen einer baulichen Entwicklung dieses Gebiets zum Schutz des vorhandenen Gewerbegebietes entlang der Saarstraße gewerbliche Strukturen anzusiedeln, „um die Nutzungsmöglichkeiten der vorhandenen Gewerbebetriebe durch eine entstehende Gemengelage nicht einzuschränken.“
Unter „Geplante Maßnahmen“ haben wir uns, sozusagen selbst den Auftrag gegeben, die Weiterentwicklung der Gewerbebetriebe in diesem Bereich zu fördern.

Gerade das Gegenteil stellt die vorliegende Bebauungsplanung dar. Wir handeln einseitig zu Gunsten eines einzelnen Wohnungsunternehmens zu Lasten unserer heimischen Wirtschaft, an denen in dem Gebiet rund 2.000 Arbeitsplätze für unsere Bevölkerung hängen.
Wie es richtig geht, macht uns die Gemeinde Sinzheim vor. Dort wurde im Jahr 2017 ein Bebauungsplan explizit geändert, um das vorhandene Gewerbe vor unerwünschten Wohnnutzungen zu schützen und eben Konversionsflächen zu vermeiden. In Baden-Baden nimmt man dies offensichtlich in Kauf einschließlich der damit einhergehenden Konflikte.

Die Argumentation von Herrn Uhlig im Bau- und Umlegungsausschuss vom 09.12.2021, wonach sich erst im Laufe des Planungsprozesses ergeben habe, dass sich die Verhältnisse geändert haben und die Gewerbebetriebe durch sich entwickelten Wohnbebauung schon heute eingeschränkt wären, kann keinesfalls gefolgt werden. Im Bereich zwischen Sinzheimer Straße, Stolzenbergstraße und der Bahnlinie findet sich bisher allenfalls splitterhaft und vereinzelt Wohnnutzung. Klar vorherrschend ist in diesem Gebiet das Gewerbe mit industrieller Produktion. Herr Bürgermeister Uhlig lässt nämlich außer Betracht, dass gerade durch den vorgesehenen Bebauungsplan diese Gewerbestörungen unmittelbar bis an die Grundstücksgrenzen der Gewerbeflächen herangetragen und verstärkt werden.

Der Gewerbeflächenentwicklungsplan war in der Vergangenheit sowohl in Haueneberstein als insbesondere in Sandweier von großer Bedeutung, weshalb dort entsprechende Gewerbeflächen entstanden sind. In Oos Süd soll dieser Prozess geradezu umgekehrt und den seit Jahrzehnten vorhandenen Gewerbebetriebe den Boden unter den Füßen weggezogen werden.

Fazit:
Es gibt Flächen in Baden-Baden, die für eine gewerbliche Nutzung gut geeignet sind. Dies wäre Eberts Garten.
Und es gibt Flächen, die sich für eine wohnliche Entwicklung eignen. Eine solche ist Eberts Garten eben überhaupt nicht.
Ganz im Gegenteil!

Wir schaden den künftigen Bewohnern und insbesondere den künftigen Pflegebedürftigen, die sich nicht mehr wehren können und wir schaden noch mehr den vorhandenen Gewerbebetrieben, die durch umfangreiche Investitionen in den vergangenen Jahrzehnten uns, den Gemeinderätinnen und Gemeinderäten und der Stadt Baden-Baden ihr Vertrauen geschenkt haben. Von diesem Vertrauen konnten wir Schulen, Kindergärten und andere wichtige Infrastrukturmaßnahmen finanzieren.

Dieses Vertrauensverhältnis zerstören wir nachhaltig, falls der Gemeinderat der vorliegenden Bebauungsplanung zustimmen sollte.
Die CDU-Fraktion lehnt sowohl einen Vertrauensverlust der Gewerbebetriebe und somit den Bebauungsplan mehrheitlich ab.

Freundliche Grüße
Hansjürgen Schnurr

Antrag der CDU-Fraktion: Stelle für Changemanagement im Zuge der Haushaltsberatungen 2022/2023

Antrag der CDU-Fraktion: Stelle für Changemanagement im Zuge der Haushaltsberatungen 2022/2023

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Mergen,

die CDU-Fraktion beantragt im Rahmen der diesjährigen Haushaltsverhandlungen die Einrichtung einer Personalstelle zur Unterstützung des Changemanagements, quasi als Booster für die Digitalisierung. Was bedeutet das? Es handelt sich um eine Nahtstelle zwischen der digitalisierten Technik und den Verwaltungsmitarbeitern, um digitale Arbeitsprozesse medienbruchfrei umsetzen zu können.

Die meisten städtischen Mitarbeiter sind in der analogen Welt aufgewachsen. Sie sind gewohnt, mit Papier, Kopierer und Faxgerät zu arbeiten. Die Zukunft gehört allerdings der Digitalisierung. Damit soll schnelleres, effektiveres und ressourcenschonendes Arbeiten erreicht werden. Die Mitarbeiter sehen die Gefahr, dass ihre Arbeit auf Sicht von der Technik übernommen wird. Es kommen Ängste auf, dass die herkömmliche Arbeitsweise aus der analogen Welt nicht mehr mit dem Zeittakt der Digitalisierung Schritt halten kann.

Die neuen Erfahrungen mit der digitalen Welt holen auch die Führungskräfte ein. Technisch vernetztes Arbeiten im Team braucht keine Hierarchien und gibt jedem Teamteilnehmer die gleichen Informationen als Arbeitsgrundlage. Die Teamarbeit muss nicht am gleichen Ort stattfinden. Arbeitsplätze können in private Räumlichkeiten verlegt werden. Homeoffice ist in aller Munde. Kontrolle wird durch Vertrauen ersetzt.

Wenn die Mitarbeiter sich auf technische Neuerungen am Arbeitsplatz und im Homeoffice einlassen sollen und wollen, benötigen sie einen Ansprechpartner, dem sie alle technischen Fragen stellen können, ohne ihr Gesicht dabei zu verlieren. Gibt es diesen Ansprechpartner nicht oder werden sie nur auf digitale Benutzerhandbücher verwiesen, wächst die Unsicherheit und die Unzufriedenheit der Mitarbeiter. Überlastungsanzeigen des Personals sind die Folgen.

Bis Ende 2022 muss zum Beispiel das Onlinezugangsgesetz, kurz OZG, umgesetzt werden. Dies bedeutet, dass der Weg vom Bürger zum Rathaus-Briefkasten digitalisiert werden muss. Wenn in Vorbereitung darauf die verwaltungsinternen Prozesse nicht digitalisiert wurden, kann die Umsetzung des OZG nicht fristgerecht erfolgen. Das würde nämlich bedeuten, dass im Ablaufprozess wieder ein Ausflug in die analoge Welt erfolgt. Die Unterlagen werden ausgedruckt, analog bearbeitet, dann wieder eingescannt und weitergemailt. Der Arbeitsprozess wird langatmig und umständlich. Das Personal wird unzufrieden, da der Medienbruch zwischen der analogen und der digitalen Welt nicht geheilt werden kann. Die Bürger werden unzufrieden, weil ihre Anträge und Anliegen schleppend bearbeitet werden, obwohl angeblich die Digitalisierung der Prozesse zur Beschleunigung beitragen soll.

Um Verwaltungsmitarbeiter bei der Einführung der Digitalisierung zu begleiten und den Mehrwert der Digitalisierung innerhalb und außerhalb des Rathauses positiv erlebbar zu machen, beantragt die CDU-Fraktion die Einrichtung besagter „Changemanagementstelle“.

Als Antragstellerin bitte ich um Verständnis für die ausführliche Erklärung, halte diese aber für notwendig, um die Wichtigkeit besagter Stelle hervorzuheben. Ferner freuen wir uns als Fraktion, wenn dieser Antrag nicht nur Unterstützer im Gemeinderat findet, sondern auch Ihre Unterstützung, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhilde Kailbach-Siegle
Stadträtin CDU

Antrag der CDU-Fraktion: Ortsmitte Haueneberstein / Haushaltsverhandlungen

Antrag der CDU-Fraktion: Ortsmitte Haueneberstein / Haushaltsverhandlungen

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Mergen,

die CDU-Gemeinderatsfraktion Baden-Baden beantragt im Rahmen der anstehenden Haushaltsberatungen, dass die Verschwenkung der Karlsruher Straße sowie die Neugestaltung der Ortsmitte Haueneberstein wieder in den Haushaltsentwurf für den Doppelhaushalt 2022/23 aufgenommen und die dafür notwendigen finanziellen Mittel eingestellt werden.

Noch im März dieses Jahres war auch die Stadtverwaltung im Rahmen der Haushaltsstrukturkommission von der Notwendigkeit der Planung und Umsetzung dieser Maßnahme überzeugt. Im Doppelhaushalt 2022/23 sind nun wider Erwarten keine Mittel dafür vorgesehen.

Bei der Neugestaltung der Ortsmitte geht es nicht um Luxusprobleme, sondern vor allem um die Möglichkeit der Verkehrsberuhigung und damit um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger. Das Gewerbegebiet in Haueneberstein hat sich in den letzten Jahren schnell ausgeweitet. Die Ansiedlung eines Online-Versandgroßhändlers ist geplant.

Die Verschwenkung der Karlsruher Straße ist nach Aussage des Regierungspräsidiums Karlsruhe die notwendige Voraussetzung, um die Höchstgeschwindigkeit in der Ortsmitte auf 30 km/h reduzieren zu dürfen. Da die
L 67, die Karlsruher Straße, eine Landesstraße ist, muss eine verkehrstechnische Entschleunigung durch die Verschwenkung der Straße erfolgen, um die Verkehrsgeschwindigkeit der Fahrzeuge auf 30 km/h reduzieren zu dürfen. Im Hinblick auf das wachsende Verkehrsaufkommen im Ort ist die Geschwindigkeitsreduzierung zwingend notwendig.

Ferner ist die Metalltreppe vor dem Rathaus eine Übergangslösung, bis die Ortsmitte umgestaltet worden ist. Dann erst kann die historische Treppe, die auf drei Seiten den Zugang ins Rathaus ermöglicht, angebaut werden. Die jetzige Metalltreppe vor dem Rathaus verengt den Gehweg, so dass für Rollatoren- und Rollstuhlnutzer kein gefahrloses Durchkommen ist.

„Es kann nicht sein, dass nach einer mehr als zehnjährigen Planungsphase die Neugestaltung der Ortsmitte in Haueneberstein weiterhin auf Eis gelegt werden soll“, so die Stadt- und Ortschaftsrätin Reinhilde Kailbach-Siegle (CDU).

 

Mit freundlichen Grüßen

Reinhilde Kailbach-Siegle
Stadträtin CDU

Anfrage zu kommunalen Vorsorgemaßnahmen im Falle eines länger anhaltenden, flächendeckenden Stromausfalls

Anfrage zu kommunalen Vorsorgemaßnahmen im Falle eines länger anhaltenden, flächendeckenden Stromausfalls

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Mergen,

das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe schätzt das Risiko eines länger anhaltenden und flächendeckenden Stromausfalls als die derzeit größte Gefahr für Deutschland ein.

Dazu ein Auszug aus dem Focus-Artikel „Die Energiewende treibt die Blackout-Gefahr – und lässt Preise in die Höhe schießen“:

Durch das schrittweise Abschalten der Kraftwerke, die mit fossilen Energieträgern arbeiten, erhöht sich das Risiko eines Blackouts – also eines totalen Stromausfalls – deutlich, wenn die alternativen Energiequellen gerade nicht liefern können. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz in Bonn hat deswegen in seiner aktuellen Übersicht die Wahrscheinlichkeit, dass in Deutschland eine durch einen Stromausfall verursachte Katastrophe eintritt, höher als jede andere Gefahr bewertet. Auch die Schäden bewerten die Bevölkerungsschützer höher als beispielsweise einer neuerlichen Pandemie oder von Regenfluten, wie sie im Hochsommer Westdeutschland heimsuchten.

Das Büro für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag warnt seit Jahren vor einem Blackout: „Die Folgenanalysen haben gezeigt, dass bereits nach wenigen Tagen im betroffenen Gebiet die flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern und Dienstleistungen nicht mehr sicherzustellen ist. Die öffentliche Sicherheit ist gefährdet, der grundgesetzlich verankerten Schutzpflicht für Leib und Leben seiner Bürger kann der Staat nicht mehr gerecht werden.“ (Focus Online vom 15.10.2021)

Quelle: Focus Online (15.10.2021) https://www.focus.de/finanzen/boerse/konjunktur/wieder-mehr-strom-aus-kohle-mehr-strom-aus-kohle-deutsche-energiewende-dreht-ploetzlich-um_id_24264056.html

Kommunen können einen flächendeckenden Blackout nicht verhindern, aber sie können den Verlauf eines länger anhaltenden Stromausfalls – sollte er eintreten – für die Bevölkerung vor Ort durch bestimmte Vorsorgemaßnahmen etwas abmildern. Das betrifft insbesondere die Trinkwasserversorgung, ist aber nicht nur auf diesen Bereich beschränkt.

 

Darum die folgenden Fragen:

  1. Auf welche Art und Weise wird die Versorgung der Baden-Badener Bürgerinnen und Bürger im Falle eines mehrere Tage anhaltenden, flächendeckenden Stromausfalls mit Trinkwasser aufrechterhalten? Für welchen Zeitraum wird in einem solchen Fall die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser garantiert? Spielt die PFC-Problematik in den bisher getroffenen Vorsorgemaßnahmen und städtischen Katastrophenschutzplänen eine Rolle; wenn ja, welche?
  2. Hat die Stadt Baden-Baden ausreichende Notstromkapazitäten für kritische Infrastrukturen? Welche Infrastrukturen sind das? Wie viele Tage können die dafür vorgehaltenen Notstromaggregate mit den gelagerten Kraftstoffen betrieben werden?
  3. Mit welchen Kommunikationsmitteln kann die Baden-Badener Bevölkerung im Falle eines länger andauernden Stromausfalls und damit einhergehend dem Ausfall von Mobilfunk, Telefon und Internet mit den wichtigsten Informationen (z.B. über den Standort von Trinkwasser- und Nahrungsmittelausgabestellen) versorgt werden?

 

Im Namen der gesamten CDU-Fraktion vorab vielen Dank für die Beantwortung dieser Fragen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Cornelia von Loga
CDU-Stadträtin

Aufgrund unzutreffender Unterstellungen möchten wir auf folgende Fakten hinweisen:

Das schrittweise Abschalten von grundlastfähigen Kraftwerken erhöht das Risiko eines großflächigen Stromausfalls (Blackout). Das Errichten oder Nicht-Errichten von Windenergieanlagen im Baden-Badener Stadtwald hat damit nichts zu tun. Denn die Blackout-Gefahr ist immer dann am größten, wenn die Erneuerbaren Energien gerade nicht liefern können. Dieser Fall tritt bei sogenannten Dunkelflauten ein, wenn also der Wind nicht weht und die Sonne nicht scheint. Im Falle einer solchen Flaute helfen mehr Windenergieanlagen kein bißchen, da sie 1) ohne Wind keinen Strom liefern, und 2) nicht schwarzstartfähig sind. Schwarzstartfähig sind Kraftwerke, wenn sie aus eigener Kraft wieder ans Netz gehen können. Windenergieanlagen sind dazu nicht in der Lage. Die Gefahr eines Blackouts in Deutschland wird also erhöht, weil grundlastfähige Kraftwerke vom Netz genommen werden und die wetterabhängigen Zufallsstromerzeuger (Wind und PV) diese Lücke physikalisch bedingt nicht füllen können, da sie weder bedarfsorientiert noch planbar liefern. Fachlich fundierte Informationen zu diesem Thema in der Stellungnahme von Prof. Dr.-Ing. Harald Schwarz aus dem Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie vom 15.06.2020. Für Rückfragen stehen wir gerne im persönlichen Gespräch zur Verfügung.

Bildquelle: Canva
Lesung Baldreit Stipendiatin

Lesung Baldreit Stipendiatin

Unser Fraktionsmitglied Uwe Serr ist Mitglied der Baldreit Jury. Diese Woche gab es eine besondere Veranstaltung: Die Baldreit-Stipendiatin Deniz Ohne stellte ihren Roman „Streulicht“ bei einer Lesung im alten Ratssaal vor. Bei der Auswahl der Stipendiatin hatte die Jury 2020 eine glückliche Hand bewiesen: die junge Schriftstellerin war mit ihrem Roman bereits auf der shortlist des Deutschen Buchpreises vertreten und erhielt den Aspekt Literaturpreis.

Öffentliche Anfrage zu tieffrequenten „Brummtönen“ in Baden-Baden

Öffentliche Anfrage zu tieffrequenten „Brummtönen“ in Baden-Baden

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Mergen,

sowohl in Balg als auch in Ebersteinburg berichten mehrere Bürgerinnen und Bürger über einen tieffrequenten und andauernden „Brummton“, der ihnen das Leben zur Qual macht und den Schlaf raubt. Die Vermutung liegt nahe, dass es einen Zusammenhang mit Wärmepumpen und dem von ihnen ausgehenden tieffrequenten Schall bzw. Infraschall gibt, abschließend geklärt ist das jedoch nicht.

Fakt und Teil des Problems ist: Die derzeit gültige Verwaltungsvorschrift TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) kann die Menschen nicht ausreichend vor solchen sehr belastenden tieffrequenten Tönen schützen.

Die CDU-Fraktion bittet die Stadtverwaltung daher um Auskunft darüber, wo überall im Baden-Badener Stadtgebiet Beschwerden über derlei „Brummtöne“ vorliegen und was die Behörden bereits unternommen haben, um die Betroffenen bei der Problemlösung zu unterstützen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Cornelia von Loga
CDU-Stadträtin

Vorwürfe gegen Baden-Badener Rathaus und OB Margret Mergen:  CDU-Gemeinderatsfraktion ruft zu einem respektvollen Miteinander auf

Vorwürfe gegen Baden-Badener Rathaus und OB Margret Mergen: CDU-Gemeinderatsfraktion ruft zu einem respektvollen Miteinander auf

Die Baden-Badener CDU-Gemeinderatsfraktion kritisiert den Vorwurf des Wortbruchs gegen Frau Oberbürgermeisterin Margret Mergen und den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Meldung. „Man kann über alles reden. Aber eine gewisse Form des Anstands sollte immer gewahrt bleiben,“ äußert sich der CDU-Fraktionsvorsitzende Ansgar Gernsbeck dazu. „Unsere Oberbürgermeisterin am Tag ihres 60. Geburtstags mit dem Vorwurf des Wortbruchs und der Unsachlichkeit zu konfrontieren, ist mehr als nur schlechter Stil. Gerade in der Kommunalpolitik sollte man etwas behutsamer miteinander umgehen.“

„Niemand darf sich wundern, dass es immer schwieriger wird, politische Mitstreiter für ein Ehrenamt zu gewinnen,“ ergänzt CDU-Stadträtin Reinhilde Kailbach-Siegle. „Unsachliche und persönliche Vorwürfe haben in der politischen Auseinandersetzung nichts verloren. Natürlich gehört Kritik zum Geschäft. Aber ein respektvolles menschliches Miteinander sollte immer gewahrt bleiben.“

Die Kritik der CDU-Fraktion bezieht sich auf die Ankündigung und Vorwürfe der Bürgerinitiative Fieser-Brücke/Kreuzstraße, die am Tag des 60. Geburtstags von Frau Oberbürgermeisterin Margret Mergen eine Pressekonferenz ankündigte. In dieser Pressekonferenz soll es um Vorwürfe der Unsachlichkeit gegenüber dem Baden-Badener Rathaus in Bezug auf die Kommunikation zum anstehenden Bürgerentscheid gehen.

Wespennest auf dem Kinderspielplatz Seerain in Oberbeuern

Wespennest auf dem Kinderspielplatz Seerain in Oberbeuern

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Mergen,

auf dem Oberbeuerner Kinderspielplatz Seerain befindet sich ein Erdwespennest. Vor allem im Bereich der Reifenschaukel und an einer Sitzbank sind mehrere Löcher im Boden, wo die Wespen ein- und ausgehen. Fotos, die dies dokumentieren, finden Sie im Anhang. Eine entsprechende Meldung an das Fachgebiet Park und Garten ist bereits durch eine Besucherin des Spielplatzes erfolgt, jedoch erweckte die Reaktion nicht den Anschein, als würde man in dieser Sache zügig aktiv werden.

Mir ist bewusst, dass Wespen nach dem Bundesnaturschutzgesetz geschützt sind. Eine Befreiung dieses Verbots ist aber möglich, wenn ein überwiegend öffentliches Interesse besteht oder wenn das Einhalten des Gesetzes zu einer unzumutbaren Belastung im Einzelfall führt. Ein bodennahes Wespennest auf einem Kinderspielplatz dürfte in diese Kategorie fallen, die davon ausgehenden Gefahren sind nicht zu unterschätzen. Denn gerade jetzt in der warmen Jahreszeit laufen Kinder auf dem Spielplatz gerne in Sandalen und sogar barfüßig herum, essen Eis oder trinken Saft, was Wespen ebenso lecker finden wie das Kinder tun.

Darum möchte ich um eine schnelle fachgerechte Entfernung des Wespennestes bitten. Vielen Dank vorab.

Beste Grüße
Cornelia von Loga
CDU-Stadträtin