Die CDU-Fraktion beantragt die „Richtlinie für die Gestaltung von privaten Nutzungen auf öffentlich gewidmeten Flächen im Geltungsbereich der Gesamtanlagenschutzsatzung“ aus dem Jahr 2009 und die „Satzung über Werbeanlagen, Anschlagtafeln, Schaukästen und Automaten in der Innenstadt“ (Werbeanlagensatzung) aus dem Jahr 2003 mit dem Ziel zu überarbeiten, Handel, Gastronomie und Immobilienbesitzer einen größeren Gestaltungsspielraum zu gewähren und sie den neuen Herausforderungen anzupassen.
Vor einer Neufassung ist ein Beteiligungsverfahren in geeigneter Form mit den Betroffenen bzw. deren Verbänden oder Interessenvertretungen (z. B. We love Baden-Baden e.V., Futurum, DEHOGA, Tourismus GmbH, Immobilienbesitzer etc.) durchzuführen und deren Vorschläge und Erwartungen anzuhören.
Weiteres Ziel der Überarbeitung soll auch sein, die Satzung zu vereinfachen, um zum einen den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und zum anderen praktikabel für den Unternehmer zu sein.
Zudem sollten digitale Prozesse in diesem Zusammenhang weiter ausgebaut werden.
Begründung:
Die Stadt Baden-Baden steht, nachdem sie Weltkulturerbe wurde, heute mehr denn je für eine harmonische Verbindung aus historischem Erbe, kultureller Vielfalt, gehobener Lebensqualität und wirtschaftlicher Kontinuität. Um diese Werte auch für die Zukunft zu sichern, ist es notwendig, die Maßnahmen den heutigen Gegebenheiten anzupassen, um ein modernes, zukunftsfähiges und einzigartiges Erscheinungsbild zu schaffen. Eine attraktive Innenstadt trägt zu deren Vitalität bei und steigert die Attraktivität für Bewohner und Besucher gleichermaßen.
Für die CDU-Fraktion Baden-Baden
Dr. Anemone Bippes & Ansgar Gernsbeck