Antrag: Die CDU-Fraktion Baden-Baden fordert einen Digitalisierungsbericht für Baden-Baden

Antrag: Die CDU-Fraktion Baden-Baden fordert einen Digitalisierungsbericht für Baden-Baden

Eine aktuelle Studie der Unternehmensberatung PwC1, die in der Zeitung „Welt am Sonntag“ exklusiv am 21. Januar 2024 vorgestellt wurde, verweist auf die Notwendigkeit einer umfassenden Digitalisierung der Verwaltung. Die Studie soll Anlass sein, auf kommunaler Ebene konkrete Anstrengungen für eine rasche Digitalisierung der Verwaltung einzufordern. Denn die Befragung mit 4000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern offenbart, dass 92 Prozent der Deutschen sich die Möglichkeit wünschen, Verwaltungsvorgänge online abzuwickeln. Bereits 78 Prozent nutzen schon heute die vorhandenen digitalen Angebote der Verwaltung – ein signifikanter Anstieg im Vergleich zu einer Erhebung aus dem Jahr 2017.

Die Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltungsmitarbeiter sehnen sich nach einer modernen und digitalen Verwaltung, die den Bedürfnissen unserer heutigen Gesellschaft gerecht wird. Angesichts dieser Ergebnisse ist es von entscheidender Bedeutung, dass Deutschland die Digitalisierung seiner Verwaltung mit größerer Entschlossenheit vorantreibt.

Zu digitalisierende Projekte sind im Onlinezugangsgesetz festgelegt. Bürokratische Hürden müssen abgebaut, elektronische Zugänge zu Verwaltungsprozessen geschaffen und Arbeitsabläufe angepasst werden. Viele Behördengänge, für die die Bürgerinnen und Bürger mühsam Termine vor Ort vereinbaren müssen, könnten problemlos online erledigt werden. Von den Einsparmöglichkeiten, die mit der digitalen Transformation von Verwaltung einhergehen, ganz zu schweigen. Eine smarte Verwaltung würde auch Baden-Baden gut zu Gesicht stehen. Dazu braucht es eine Strategie, Ziele und Transparenz gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern und der Wirtschaft in der Region.

Deshalb ist die kreisfreie Stadt Baden-Baden aufgefordert, einen Digitalisierungsbericht zu erarbeiten, zu veröffentlichen und fortzuschreiben. Mit dem Bericht soll digitale Transformation von Verwaltungsprozessen dokumentiert und für Transparenz gesorgt werden. Die Bürgerinnen und Bürger können mit dem Bericht mitgenommen werden auf dem Weg der Digitalisierung von Verwaltung. Auch soll die Planung von künftigen Projekten mit diesem Instrument kommuniziert werden. Für den Digitalisierungsbericht gibt es zahlreiche vorbildliche Beispiele. Auch aus Baden-Württemberg.

Der Bericht sollte einen Überblick über den aktuellen Umsetzungsstand ausgewählter Maßnahmen und einen Ausblick für weitere Umsetzungen aufzeigen.

Das OZG (Onlinezugangsgesetz – OZG) hat der Verwaltung hohe Ziele gesteckt. Die Verpflichtung: Bis Dezember 2022 sollten alle Vorgaben aus dem 2017 verabschiedeten Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen umgesetzt werden. Diese Ziele konnten nicht erreicht werden. In der Neufassung des Gesetzes entfällt der Endtermin, dafür wird enger koordiniert.
Von den rund 575 Maßnahmenbündeln mit ihren mehr als 6.000 Einzelprozessen liegt die Mehrheit bei Landes- und Kommunalleistungen bzw. Mischleistungen. In der Umsetzung des Gesetzes nutzen die Stadtverwaltungen Angebote wie die des Landesportal Service-BW oder weiterer Dienstleister.

Die Ziele und Vorteile der Digitalisierung von Verwaltung:
– Service für Bürgerinnen und Bürger verbessern und digitale Verwaltungsdienste anbieten – Prozessbeschleunigung und mehr Transparenz bieten
– Kostensenkung durch Automatisierung
– Effizienzsteigerung durch schlanke und medienbruchfreie Prozesse
– die Zusammenarbeit erleichtern – Smart City aufbauen.

Für die CDU-Fraktion Baden-Baden

Dr. Anemone Bippes & Ansgar Gernsbeck