Ein wegweisendes Urteil mit starker Signalwirkung auch für Baden-Baden“, kommentiert der Baden-Badener CDU-Fraktionsvorsitzende Ansgar Gernsbeck die durch das Verwaltungsgericht gestoppten Windkraft-Pläne bei Oppenau im Ortenaukreis. Dem Urteil ging ein juristisches Tauziehen voraus. „Zwei von drei geplanten Windkraftanlagen wurden von der EnBW im Landschaftsschutzgebiet geplant – zu Unrecht, wie das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg zeigt.“ Ansgar Gernsbeck verweist auf den geltenden Beschluss des Baden-Badener Gemeinderats: „Die klare Mehrheit des Gremiums hat in einem demokratischen Verfahren, nach langen und intensiven Diskussionen, den Ausstieg aus den kommunalen Windkraft-Planungen beschlossen, wie auch die Nicht-Verfügbarkeit städtischer Waldflächen für Windkraftanlagen. Dieser Beschluss gilt.“
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