Verwaltungsgericht Freiburg sagt Nein zu in Landschaftsschutzgebiet geplanten Windkraftanlagen in der Ortenau: Baden-Badener Gemeinderatsfraktionen von CDU, FBB, FW und FDP sehen sich bestätigt

Verwaltungsgericht Freiburg sagt Nein zu in Landschaftsschutzgebiet geplanten Windkraftanlagen in der Ortenau: Baden-Badener Gemeinderatsfraktionen von CDU, FBB, FW und FDP sehen sich bestätigt

Verwaltungsgericht Freiburg sagt Nein zu in Landschaftsschutzgebiet geplanten Windkraftanlagen in der Ortenau: Baden-Badener Gemeinderatsfraktionen von CDU, FBB, FW und FDP sehen sich bestätigt

Ein wegweisendes Urteil mit starker Signalwirkung auch für Baden-Baden“, kommentiert der Baden-Badener CDU-Fraktionsvorsitzende Ansgar Gernsbeck die durch das Verwaltungsgericht gestoppten Windkraft-Pläne bei Oppenau im Ortenaukreis. Dem Urteil ging ein juristisches Tauziehen voraus. „Zwei von drei geplanten Windkraftanlagen wurden von der EnBW im Landschaftsschutzgebiet geplant – zu Unrecht, wie das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg zeigt.“

Der Karlsruher Energieversorger EnBW steht nun vor hohen Hürden, sollte er den geplanten Bau von drei Windkraftanlagen bei Oppenau im Ortenaukreis weiter verfolgen. Problematisch war vor allem, dass das Regierungspräsidium mit seinem Vorgehen die Beteiligungsrechte der Stadt Oppenau verletzt und dem Schwarzwaldverein die Mitsprache versagt habe. Die Stadt und der Schwarzwaldverein hatten daraufhin beim Verwaltungsgericht geklagt, mit Erfolg. 

„Die Baden-Baden betreffenden Windkraft-Vorrangflächen Wettersberg und Hummelsberg befinden sich ausgerechnet in der Gegend mit der höchsten Dichte an Schutzgebieten in ganz Baden-Württemberg. Im Namen des Klimaschutzes dürfen der Natur- und Landschaftsschutz nicht außer Acht gelassen werden. Eine großflächige Waldrodung für Windkraftanlagen, noch dazu in einem windschwachen Gebiet wie dem unseren, wäre das Gegenteil von sinnvoll praktiziertem Klimaschutz“, bekräftigt CDU-Stadträtin Cornelia von Loga. „Die Baden-Badener Gemeinderatsfraktionen von CDU, FBB, Freie Wähler und FDP haben das erkannt und fordern deshalb völlig zurecht die Einhaltung bestehender Beschlüsse. Dazu zählt die Nicht-Verfügbarkeit unseres Stadtwalds für Windkraftanlagen, was den Erhalt der Landschaftsschutzgebiete bedeutet. Das Urteil des Verwaltungsgerichts bestätigt unsere Haltung. Das freut uns. Denn der Schutz unserer historischen Baden-Badener Landschaftskulisse und der einmaligen Dichte an Schutzgebieten ist für die Zukunft und die Attraktivität unserer Stadt von existentieller Bedeutung.“

Ansgar Gernsbeck verweist auf den geltenden Beschluss des Baden-Badener Gemeinderats: „Die klare Mehrheit des Gremiums hat in einem demokratischen Verfahren, nach langen und intensiven Diskussionen, den endgültigen Ausstieg aus den kommunalen Windkraft-Planungen beschlossen, wie auch die Nicht-Verfügbarkeit städtischer Waldflächen für Windkraftanlagen. Dieser Beschluss gilt.“