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Kommunale Klimaschutz- und Biodiversitätsstrategie für Baden-Baden

Kommunale Klimaschutz- und Biodiversitätsstrategie für Baden-Baden

Hier finden Sie unseren interfraktionellen Antrag „Kommunale Klimaschutz- und Biodiversitätsstrategie für Baden-Baden“, erarbeitet und eingereicht von CDU, FBB und FDP.

Der Antrag basiert auf aktuellen EU-Forderungen für die Wiederherstellung der Natur sowie auf dem Beschluss der von den Vereinten Nationen durchgeführten Weltnaturkonferenz, die vom 7. bis zum 19. Dezember 2022 im kanadischen Montreal stattgefunden hat.

Weiter unten haben wir das Statement unseres Fraktionsvorsitzenden Ansgar Gernsbeck aus der Gemeinderatssitzung vom 24.10.2022 sowie die Stellungnahme von Cornelia von Loga und Ansgar Gernsbeck aus der Gemeinderatssitzung vom 19.12.2022 für Sie hinterlegt.

Darüber hinaus möchten wir auf eine Publikation der Europäischen Kommission mit dem Titel „Der neue EU-Vorschlag für die Wiederherstellung der Natur“ vom August 2022 aufmerksam machen, die den Hintergrund unseres interfraktionellen Antrags gut zusammenfasst. Die kursiv markierte Passage ist ein Auszug daraus.

Nach anhaltenden öffentlichen Diskussionen haben wir am 28.10.2022 die zusätzliche Pressemitteilung „Kommunale Klimaschutz- und Biodiversitätsstrategie für Baden-Baden: Eine Chance und Handreichung an alle“ erstellt, auch diese finden Sie hier.

Aus formalen Gründen war es notwendig, den Antrag am 19.12.2022 leicht modifiziert ein zweites Mal zur Abstimmung zu stellen. Er wurde mit einer Mehrheit von 23:15 Stimmen durch den Baden-Badener Gemeinderat beschlossen.

Wenn Sie auf die entsprechend betitelte orangene Schaltfläche (s.u.) klicken, öffnet sich das jeweilige Dokument.

 

Auszug aus „Der neue EU-Vorschlag für die Wiederherstellung der Natur“ der Europäischen Kommission:

„Am 22. Juni veröffentlichte die Kommission ihren Vorschlag für ein neues Gesetz zur Wiederherstellung der Natur, wie es in der EU-Biodiversitätsstrategie bis 2030 vorgesehen ist. Der Verordnungsentwurf verfolgt drei übergreifende Ziele: a) Beitrag zur Wiederherstellung einer vielfältigen und widerstandsfähigen Natur in den Land- und Meeresgebieten der EU durch die Renaturierung geschädigter Ökosysteme; b) Beitrag zur Erreichung der Klimaschutz- und Klimaanpassungsziele der EU und c) Erfüllung der internationalen Verpflichtungen der EU.

Um diese Ziele zu erreichen, legt der Verordnungsentwurf eine Reihe von rechtsverbindlichen Wiederherstellungszielen und -verpflichtungen für ein breites Spektrum von Ökosystemen fest, insbesondere für diejenigen, die das größte Potenzial haben, Kohlenstoff zu binden und zu speichern und die Auswirkungen von Naturkatastrophen zu verringern. (…)

Insbesondere die Verbindung zur Klimapolitik der EU wird nachdrücklich hervorgehoben. Es gibt inzwischen zahlreiche Belege dafür, dass artenreiche und gesunde Ökosysteme nicht nur widerstandsfähiger gegenüber dem Klimawandel sind, sondern auch das Risiko klimabedingter Katastrophen wirksamer verhindern und verringern. Das europäische Klimagesetz und andere klimabezogene Politiken der EU betonen die entscheidende Bedeutung natürlicher Senken für die Abscheidung und Speicherung von Kohlenstoff und die Notwendigkeit, eher naturbasierte als klassische infrastrukturelle Lösungen zu fördern, um Europa bei der Eindämmung des Klimawandels und der Anpassung daran zu helfen. (…)

Der Vorschlag unterstreicht auch die globale Führungsrolle der EU und sendet ein starkes Signal an die Weltgemeinschaft, dass die EU ihre Verpflichtung, den Verlust der biologischen Vielfalt aufzuhalten und umzukehren, ernst nimmt.“

Neueste Entwicklung bei der Planung des Zentralklinikums

Neueste Entwicklung bei der Planung des Zentralklinikums

Der Gemeinderat Baden-Baden hat am 28.11.2022 der vertieften Prüfung eines Zentralklinikums auf Gemarkung Rastatt, Am Münchfeldsee, mehrheitlich mit 32 von 40 Stimmen unter den folgenden Prämissen zugestimmt:

1) Dass das Beteiligungsverhältnis des Stadtkreises Baden-Baden am zukünftigen KMB auf Grund der aktuellen Situation auf 25,1 % angepasst wird,
2) der Name von „Klinikum Mittelbaden“ in „Zentralklinikum Baden-Baden Rastatt“ geändert wird,
3) ein Gemarkungstausch mit dem Ergebnis vorgenommen wird, dass Geburten auf der Gemarkung Baden-Baden möglich sind.

Es ist ein wichtiges Signal, dass unsere wiederholt vorgetragenen Sachargumente bei unseren Partnern in Rastatt auf offene Ohren gestoßen sind. Auch freut uns das Verständnis und mehrheitliche Entgegenkommen der Fraktionen im Baden-Badener Gemeinderat. Daher haben wir der jüngsten Sitzungsvorlage mehrheitlich zugestimmt.

Wir als CDU-Fraktion haben immer wieder betont, dass wir an dem mit dem Kreistag Rastatt vereinbarten gemeinsamen partnerschaftlichen Vorgehen beim Thema Zentralklinikum festhalten wollen. Wir haben jedoch aus den Erfahrungen des Bürgerbegehrens zum Thema Verkehrsregelung im Bereich der Fieser Brücke gelernt. Es nützt nichts, gute politische Entscheidungen zu treffen, wenn die Bürger sich nicht mitgenommen fühlen oder falsch informiert sind.

Allen Kritikern unserer Forderungen sei gesagt: Was für manche völlig unwichtig erscheinen mag ist für andere essenziell. Mit unseren Forderungen wollen wir so viele Bürger wie möglich unserer geliebten Stadt mitnehmen und für das Projekt begeistern. Zudem wollen wir einem möglichen Bürgerbegehren in Baden-Baden wichtige Sachargumente entgegenstellen.

Für die Klärung der zukünftigen Kostenverteilung – und darum geht es hauptsächlich bei unseren Forderungen – zwischen dem Stadt- und Landkreis ist es wichtig vorab zu klären: Wieviel Identität der weltweit bekannten Marke Baden-Baden steckt in diesem zukünftigen gemeinsamen Klinikum? Sobald das geklärt ist, kann man über die prozentuale Lastenverteilung reden, die sich nicht allein an der Bevölkerungszahl festmachen lässt. Dass das aber nicht der bisherige Rahmen sein kann ergibt sich schon allein aus dem Umstand, dass der Stadtkreis Baden-Baden für einen möglichen zentralen Klinikstandort in Rastatt erhebliche finanzielle Mittel aufbringen muss, um eine gute ÖPNV-Anbindung für die Bürger zu ermöglichen.

Wir haben uns auf den Weg gemacht: Wir wollen eine zukunftsweisende bestmögliche Gesundheitsversorgung für die Menschen unserer Region schaffen. Wir wollen darüber hinaus eine Klinik schaffen, die am Markt höchstmögliche Erfolgschancen hat.

Dazu gehört auch, die Marke Baden-Baden als Welterbe-, Kultur-, Kur- und Gesundheitsstadt mit der über 2000jährigen Thermalbadekulturgeschichte im zukünftigen Zentralklinikum werbewirksam zu nutzen.


Quellenangaben für beigefügtes Foto des Standorts „Am Münchfeldsee“
Fotograf: Jeff Mirkes, Zeichnung: Astoc

Nach Antrag der CDU-Fraktion: Stadtverwaltung bereitet Bevölkerungsinformation für den Fall eines Blackouts vor

Nach Antrag der CDU-Fraktion: Stadtverwaltung bereitet Bevölkerungsinformation für den Fall eines Blackouts vor

„Wir alle hoffen, dass es nicht zu längeren Stromausfällen kommt. Falls doch, ist es wichtig, möglichst gut vorbereitet zu sein“, erklärt Stadträtin Cornelia von Loga die Hintergründe des Antrags. „Darum haben wir die Stadtverwaltung aufgefordert, ergänzend zu den online bereits verfügbaren Hinweisen für den Fall eines Blackouts eine gedruckte Variante der Bevölkerungsinformation zu erstellen und zu verteilen. Denn ohne Strom kein Internet und kein Telefon, darum braucht es Informationen in schriftlicher Form, möglichst in jedem Haushalt.“

 

Seit wenigen Tagen liegt die Antwort von Oberbürgermeister Dietmar Späth auf den Antrag der CDU-Fraktion vor: „Ihr Anliegen, ein Faltblatt an alle Haushalte zu versenden, haben wir nun intern geprüft und das Für und Wider abgewogen. Abschließend darf ich Ihnen mitteilen, dass wir uns dafür entschieden haben, ein solches Faltblatt für die Bevölkerung auf den Weg zu bringen.“

 

Das Fachgebiet Presse-, Medien und Kommunikation habe in Absprache mit der Abteilung Katastrophenschutz und der Feuerwehr ein entsprechendes Faltblatt erarbeitet. Auch die Vorbereitungen für die Herstellung und Verteilen seien bereits angelaufen. Um eine etwaige Verunsicherung innerhalb der Bevölkerung möglichst vorzubeugen, werde die Öffentlichkeit in Kürze über das Vorhaben informiert.

 

„Wir freuen uns sehr, dass die Stadtverwaltung unsere Anregung umsetzt“, macht Cornelia von Loga klar. „Im Falle eines Blackouts müssen die Menschen in Baden-Baden wissen, wo sie Informationen und Hilfe bekommen. Essenziell sind unter anderem die Standpunkte der städtischen „Leuchttürme“ als Anlaufstellen für die Bevölkerung, Infos zur Trinkwasserversorgung und Nutzung von Sanitäranlagen, Hinweise zur Notrufkommunikation bzw. Möglichkeiten zum Erreichen von Rettungsdienst, Feuerwehr und Polizei.“

 

Angesichts der Energiekrise, verstärkt durch das Abschalten grundlastfähiger Kraftwerke, häufen sich die Warnungen vor möglicherweise längeren Stromausfällen. Auch der Städte- und Gemeindebund hat die Bevölkerung dazu aufgerufen, sich auf den Krisenfall vorzubereiten.

Energiesparen auch bei Demonstrationen

Energiesparen auch bei Demonstrationen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Späth,

bei den regelmäßig stattfindenden Demonstrationen in der Innenstadt von Baden-Baden kommen nach unserer Kenntnis auch Lautsprecher- und Musikanlagen zum Einsatz. Wird hierfür seitens der Stadt Baden-Baden ein Stromanschluss zur Verfügung gestellt? Wenn ja, werden die Kosten hierfür in Rechnung gestellt?

Im Anbetracht des Umstandes, dass wir über die Abschaltung von Weihnachtsbaumbeleuchtungen diskutieren, an denen sich neben den Bürgerinnen und Bürgern vor allem Kinder und auch die Besucher der Stadt erfreuen, stellt die CDU-Fraktion den Antrag, hier Energie einzusparen. Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist auch ohne entsprechende elektronische Hilfsmittel möglich.

Ansgar Gernsbeck
Stadtrat
Fraktionsvorsitzender CDU

Vorbereitung der Baden-Badener Bevölkerung für den Fall eines Blackouts

Vorbereitung der Baden-Badener Bevölkerung für den Fall eines Blackouts

Die CDU-Fraktion stellt hiermit den Antrag, der Baden-Badener Bevölkerung über das Online-Angebot hinausgehendes Informationsmaterial zur Verfügung zu stellen, welches sowohl die wichtigsten Empfehlungen des Bundes für den Fall eines langanhaltenden Stromausfalls als auch die für diesen Fall elementaren lokalen Hinweise für die Stadt Baden-Baden beinhaltet.

Auf der Website der Stadt Baden-Baden sind diese bereits abrufbar, dafür vielen Dank. Ergänzend dazu sollten die wichtigsten Informationen jedoch auch in gedruckter Form möglichst vielen Haushalten zugänglich gemacht werden, beispielsweise integriert in den Umweltkalender der Stadt Baden-Baden.

Denn falls ein Blackout eintreten sollte, funktioniert weder Internet noch Mobilfunknetz oder Telefon. Darum ist es entscheidend, dass die Baden-Badener Bürgerinnen und Bürger sich frühzeitig vorbereiten können und im Notfall auch ohne Internet die Informationen zur Hand haben, die sie im Falle eines langanhaltenden Stromausfalls brauchen.

In Ergänzung zu den Empfehlungen des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe zur Notfallvorsorge bedarf es insbesondere die auf Baden-Baden bezogenen essenziellen Informationen, die im Fall des Falles vor Ort benötigt werden. Als Beispiele sind zu nennen: Die Standpunkte der städtischen „Leuchttürme“ als Anlaufstellen für die Bevölkerung, Infos zum lebenswichtigen Thema Trinkwasserversorgung im Stadtgebiet, Hinweise zur Nutzung von Sanitäranlagen, Notrufkommunikation bzw. Möglichkeiten zum Erreichen von Rettungsdienst, Feuerwehr und Polizei, etc.

Hintergrund: Angesichts der Energiekrise, verstärkt durch das Abschalten grundlastfähiger Kraftwerke, häufen sich die Warnungen vor großflächigen Stromausfällen im Winter. Auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund betont, dass die Blackout-Gefahr gegeben sei und ruft die Bevölkerung auf, sich auf den Krisenfall vorzubereiten.

 

Cornelia von Loga
Stadträtin

Überprüfung der Regelung von Öffnungszeiten der städtischen Ämter und Ortsverwaltungen

Überprüfung der Regelung von Öffnungszeiten der städtischen Ämter und Ortsverwaltungen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Späth,

in Anbetracht der nicht mehr vorhandenen Pandemiebeschränkungen (u.a. Wegfall der Maskenpflicht in bestimmten Bereichen), bittet die CDU-Fraktion darum, die Beschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger in Form von vorab zu tätigenden Terminvereinbarungen in den Ortsverwaltungen und anderen städtischen Dienststellen zu evaluieren, um wieder bürgerfreundlicher zu werden und mehr Flexibilität zu ermöglichen. Wir beantragen hiermit eine Prüfung und Anpassung an die derzeitige Pandemielage.

Ansgar Gernsbeck
Stadtrat und Fraktionsvorsitzender

Antrag Amazongelände Haueneberstein

Antrag Amazongelände Haueneberstein

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Späth,

nachdem der Rückzug von dem Logistikunternehmen Amazon inzwischen auch der Öffentlichkeit bekannt ist, fordern wir als CDU-Fraktion Baden-Baden die Stadtverwaltung auf, das Grundstück von dem Eigentümer zu erwerben. Dadurch kann erreicht werden, dass die weitere Gewerbeentwicklung in Haueneberstein in geordneter Form erfolgt, damit Gewerbesteuereinnahmen an die Stadt Baden-Baden fließen und Arbeits- sowie Ausbildungsplätze in der Region bereitgestellt werden können. Sollten dem Fachgebiet „Planen und Bauen“ für die Weiterentwicklung des Gewerbegebiets die personellen Ressourcen fehlen, kann sicherlich in bewährter Form die GSE das Projekt übernehmen.

Die CDU-Fraktion bittet um Prüfung des Antrags und um entsprechende Rückmeldung an die Fraktion. Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Reinhilde Kailbach-Siegle
Stellvertretende Fraktionsvorsitzende

Weihnachten 2020

Weihnachten 2020

Ein außergewöhnliches Jahr neigt sich dem Ende zu. Getreu unserem Motto „Für die Menschen unserer Stadt“ haben wir in unserer politischen Arbeit trotz Pandemie täglich darum gerungen, die bestmöglichen Entscheidungen zum Wohle unserer Stadt herbeizuführen. Auf unserer Webseite können Sie sich einen Eindruck davon verschaffen.

Von ganzem Herzen wünsche ich Ihnen allen im Namen der gesamten CDU-Fraktion Gottes Segen und vor allem Gesundheit und persönliches Wohlergehen.

Genießen Sie die Feiertage und kommen Sie gut in ein gesundes und glückliches Jahr 2021. 
Ihr Ansgar Gernsbeck
Fraktionsvorsitzender


Brief von Stadtrat Klaus Bloedt-Werner an Fr. OB Mergen / CDU-Rebland – Herrichtung der Stollenanlage in Neuweier

Brief von Stadtrat Klaus Bloedt-Werner an Fr. OB Mergen / CDU-Rebland – Herrichtung der Stollenanlage in Neuweier

Sehr geehrte Frau Mergen,

ich durfte feststellen, dass auf dem Gelände vor der Stollenanlage in Neuweier nunmehr Ordnung geschaffen worden ist und damit ein erster wichtiger Schritt in Richtung sinnvolle Nutzung der Stollenanlage gemacht werden konnte.

Es ist nunmehr wichtig, dass der weitere Fortgang geklärt wird, wobei ich darum bitte, dass nunmehr im vorderen Bereich des Stollengeländes eine hinreichend große Hinweistafel aufgestellt wird, aus der das „Innenleben“ des Stollens ersichtlich ist und auch Hinweise auf die Geschichte der Stollenanlage enthalten sind. Eine Skizze über das Innenleben des Stollens liegt vor und könnte Verwendung finden.

Sodann muss geklärt werden, ob und in welcher Weise die zahlreichen Räume im Stollen genutzt werden können. Ich habe schon mehrfach darauf hingewiesen, dass Herr Schätzle vom Schloss Neuweier Interesse an der Einlagerung von Premiumweinen gezeigt hat. Dies wäre eine tolle Sache. Die Einlagerung und das Herausholen der Weine könnten jeweils mit einem entsprechenden Event auf dem Gelände vor der Anlage verbunden werden, was sicherlich auch touristisch interessant wäre.

Ich wäre Ihnen daher sehr verbunden, wenn die Verwaltung Kontakt mit Herrn Schätzle aufnehmen könnte.

Als weiteren Punkt möchte ich die Beschilderung im Rebland ansprechen, wobei es um die Hinweisschilder auf die vorhandenen Restaurants und Hotels geht, ebenso um die Ortsschilder. Sie haben, wofür ich mich ganz herzlich bedanken möchte, dass Heft in die Hand genommen und dafür Sorge getragen, dass es auch in dieser Sache vorwärts geht. In der Anlage überlasse ich zu Ihrer Information die ersten zwei Seiten des „Projektdatenblatt Kleinprojekt“ sowie das Merkblatt für Antragsteller. Diesen Unterlagen kann entnommen werden, dass offensichtlich die Möglichkeit der Förderung für derartige Hinweisschilder besteht. Besonders interessant ist dabei der Hinweis auf Seite 3 des Merkblattes im Hinblick auf die Förderung von Eigenleistungen. Danach können Eigenleistungen mit einem Stundensatz von € 15,00 pro geleisteter Arbeitsstunde und Helfer gefördert werden. Meines Erachtens wäre dies für die Vereine im Rebland, die unter den Einschränkungen durch Corona ebenfalls erheblich zu leiden haben, eine Möglichkeit Geld zu verdienen. Herr Trui, der mich auf diese Fördermöglichkeit hingewiesen hat, hat mir erklärt, dass es durchaus denkbar wäre, dass Mitglieder von Vereinen sich am Aufstellen der Hinweisschilder beteiligen und damit in den Genuss der genannten Vergütung kommen könnten. In der Anlage überlasse ich auch zwei Kopien aus dem Heft „Gäste-Journal“, bei dem es sich um die offizielle Gästezeitung des Schwarzwaldtourismus handelt. Daraus ist ersichtlich, wie derartige Holzwegweiser interessant gestaltet werden können.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Bloedt-Werner

Anhang: Datei1 Datei2

Forderung nach Fokussierung auf messbare und nachprüfbare Verringerung der CO2-Emissionen in Baden-Baden

Forderung nach Fokussierung auf messbare und nachprüfbare Verringerung der CO2-Emissionen in Baden-Baden


Die Pressemitteilung zum interfraktionellen Antrag der Gemeinderatsfraktionen von CDU, FBB, FW und FDP

Der städtische Klimaschutz soll am Ziel einer messbaren und nachprüfbaren Verringerung der CO2-Emissionen in Baden-Baden ausgerichtet werden. Das fordern die Gemeinderatsfraktionen von CDU, FBB, FW und FDP in einem interfraktionellen Antrag. Sie verweisen auf einen umfangreichen Maßnahmenkatalog mit einer breiten Vielzahl von Vorschlägen, die im städtischen Klimaschutzkonzept ausgearbeitet worden seien. Viele dieser Maßnahmen seien noch nicht umgesetzt, dies gelte es zu ändern. Das im Jahr 2012 verabschiedete Klimaschutzkonzept, mit dem die Stadtverwaltung das Vorgehen im städtischen Klimaschutz begründet, müsse in Teilen konzeptionell verbessert und den neuen Entwicklungen angepasst werden. 
Zwei wesentliche, die Baden-Badener CO2-Emissionen beeinflussende Faktoren seien ergebnisverzerrend nicht berücksichtigt worden. Dazu zählten die Emissionen aus dem erheblichen und steigenden Durchgangsverkehr auf der B 500 in den und aus dem Nordschwarzwald, welche nicht durch die Bürger Baden-Badens verursacht würden und folglich aus der CO2-Bilanz eliminiert werden müssten. Auch die CO2-bindende Wirkung des Baden-Badener Stadtwalds, der die lokalen Treibhausgas-Emissionen Jahr für Jahr um ca. 111.000 Tonnen CO2 senke, habe keinen Eingang in die Berechnungen gefunden.
Das Klimaschutzkonzept umfasst zwei Teile. Der erste Teil zeigt auf, wo und in welcher Größenordnung in Baden-Baden CO2-Emissionen entstehen und was der Ursprung davon ist, so z. B. Hauswärme, Stromverbrauch und Abgase von Kfz. Gleichzeitig werden Maßnahmen vorgeschlagen, wie diese Emissionen vermindert werden können. Im zweiten Teil gehe es um ein ideologisch motiviertes Ziel, das 2012 ohne eine Diskussion über das „Wie“ und die drastischen Folgen für Teile der Bevölkerung beschlossen worden sei. Darin enthalten die Forderung nach einem Anteil von 30 Prozent Erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung von Baden-Baden. Da dies mit PV-Anlagen, Wasserkraft, Geothermie und Biomasse allein nicht zu erreichen sei, werde immer wieder die Forderung nach Windkraftanlagen im Baden-Badener Stadtwald laut.
Die vier Gemeinderatsfraktionen verweisen darauf, dass die zwei nächstgelegenen Windparks Simmersfeld und Straubenhardt hoch unwirtschaftlich liefen, beide würden lediglich knapp über 60 Prozent der für die Genehmigung berechneten Strommenge erzeugen. Eine Insolvenz des Simmersfelder Betreibers sei die Folge gewesen. Im Falle von Windkraftanlagen im Baden-Badener Stadtwald stünden einem ähnlich schwachen Ertrag unter anderem die beträchtlichen gesundheitlichen Gefahren für die Menschen der umliegenden Stadtteile gegenüber, wie auch die Zerstörung großer Flächen des Stadtwalds sowie der historischen Landschaftskulisse Baden-Badens. Außerdem werde das Ziel des UNESCO-Welterbes mit 240 Meter hohen Windkraftanlagen am Horizont unerreichbar.
Die 21 Stadträte beantragen eine Fokussierung auf den ersten Teil des Klimaschutzkonzepts sowie auf die Maßnahmen, die eine messbare und nachprüfbare Verringerung der lokalen CO2-Emissionen zur Folge hätten. Nur so könne der Klimaschutz in Baden-Baden spürbar und im Sinne aller Bürgerinnen und Bürger vorangebracht werden. Sie fordern, den am 25.09.2017 mit großer Mehrheit gefassten Beschluss zum endgültigen Ausstieg aus den kommunalen Windkraft-Planungen und der Nicht-Verfügbarkeit städtischer Waldflächen für Windkraftanlagen zu respektieren und einzuhalten. Ebenso wird gefordert, das Ergebnis der Normenkontrolle vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim abzuwarten, da der Gemeinderat Baden-Baden wie auch weitere Kommunen im Umkreis begründeten Zweifel an der rechtmäßigen Erstellung des Regionalplans zum Ausdruck gebracht haben.

Cornelia von Loga
Stadträtin CDU


Klimaschutz in Baden-Baden: Interfraktioneller Antrag zur Einhaltung bestehender Beschlüsse als Grundlage für weiteres Vorgehen

Wir – die Gemeinderatsfraktionen von CDU, FBB, FW und FDP – fordern, den Beschluss des Gemeinderats vom 25.09.2017, in dem die deutliche Mehrheit des Gemeinderats mit 27:11 Stimmen den endgültigen Ausstieg aus den kommunalen Windkraft-Planungen sowie die Nicht-Verfügbarkeit städtischer Waldflächen für Windkraftanlagen (WKA) entschieden hat, zu respektieren und zur Grundlage aller Überlegungen und Vorschläge zu machen. Das bedeutet, dass der Themenkomplex „Windkraftanlagen in Baden-Baden“ kein Bestandteil der Klausurtagung, des Klimaschutzkonzepts sowie den weiter in diesem Zusammenhang stattfindenden Planungen, Veranstaltungen und Entscheidungsvorlagen sein wird.

Ebenso fordern wir, das Ergebnis der Normenkontrolle vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim abzuwarten. Denn die Mehrheit des Gemeinderats hat, wie auch weitere Kommunen im Gebiet des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein, begründeten Zweifel an der rechtmäßigen Erstellung des Regionalplans zum Ausdruck gebracht. Aufgrund anderer, in letzter Zeit getroffener Entscheidungen des VGH Mannheim ist davon auszugehen, dass der Klage von Baden-Baden (und weiterer Kommunen) stattgegeben wird.

Zusammenfassung der Begründung (die ausführliche Begründung ist dem Antrag als Anlage 1 beigefügt): Bei der Erarbeitung des Klimaschutzkonzepts (verabschiedet im Jahr 2012), welches als Basis für die Forderung nach einem Anteil von 30 % Erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung von Baden-Baden herangezogen wird, werden zwei wesentliche Faktoren, die die Treibhausgas-Emissionen in Baden-Baden beeinflussen, ergebnisverzerrend nicht berücksichtigt.

1) Die Emissionen aus dem erheblichen und steigenden Durchgangsverkehr auf der B 500 in den und aus dem Nordschwarzwald, welche nicht durch die Bürger Baden-Badens verursacht werden und folglich aus der CO2-Bilanz eliminiert werden müssen.

2) Unser Stadtwald, der jährlich zusammen mit dem Staats- und Privatwald auf der Gemarkung des Stadtkreises Baden-Baden ca. 111.000 Tonnen CO2 bindet und damit in dieser Größenordnung Jahr für Jahr die lokalen Treibhausgas-Emissionen reduziert, wird ebenfalls in den Berechnungen nicht berücksichtigt.

Die geschätzt 76 GWh Strom aus Erneuerbaren Energien (EE), die bis 2020 zum Erreichen des 30 %-Ziels in Baden- Baden produziert werden müssten, würden deutschlandweit einem Minimal-Anteil von 0,031 % der EE-Produktion entsprechen. Die gegenwärtig noch offene „Lücke“ der Erzeugung von EE i.H.v. 44 GWh, die unter anderem und vor allem durch WKA gefüllt werden müsste, hätte einen noch geringeren Anteil von 0,018 %.

Dafür müssten allein auf Baden-Badener Gemarkung mindestens 10 Windkraftanlagen (Höhe pro Anlage: 240 Meter) im Stadtwald errichtet werden, die keinen positiven Effekt auf das Klima in Baden-Baden hätten. Weitere WKA unmittelbar hinter der Gemarkungsgrenze würden in Folge der hohen Infrastrukturinvestitionen und der industriellen Vorbelastung zwingend folgen. Die Konsequenzen wären fatal: Große Teile des Stadtwalds und unsere historische Landschaftskulisse wären zerstört. Das UNESCO-Welterbe passé. Die Max Grundig Klinik müsste schließen. Die Bühlerhöhe würde zum zweiten Hundseck. Am Schlimmsten und völlig indiskutabel: Die Gesundheit der Anwohner dieses neu geschaffenen Industrieparks würde zum Spielball unbeherrschbarer physikalischer Kräfte. In Geroldsau, Malschbach, Oberbeuern, Lichtental und dem Rebland würden bis zu 30 % der Bürgerinnen und Bürger erkranken.
Ihre Immobilien und Grundstücke, damit die Altersvorsorge vieler Menschen, wären dauerhaft entwertet.

Erschwerend kommt hinzu, dass Windkraftanlagen auf Baden-Badener Gemarkung die europaweite Klimabilanz aufgrund des EU-Emissionshandels nicht verbessern würden. Denn die durch EE-Produktion freiwerdenden Klima-Zertifikate können von anderen Unternehmen in Deutschland bzw. der EU, die für ihre Produktion zusätzlichen CO2- Ausstoß benötigen, erworben werden.

Die Baden-Badener Stadtwerke müssten den Anschluss der Windkraftanlagen an das Stromnetz aus eigener Tasche bezahlen. Die Ausgaben für die Stadtwerke würden sich allein für den Wettersberg auf über 3 Mio. Euro belaufen.

Ein viel wirkungsvollerer Beitrag zum Klimaschutz wäre es, diesen Betrag in den Ausbau des Baden-Badener Glasfasernetzes zu investieren. Denn durch den Ausbau der Netze und der Digitalisierung würden u.a. Home-Office-Strukturen nachhaltig verbessert, wodurch auch in Zukunft der Pendelverkehr deutlich reduziert werden könnte.

Wir leben in einer der windärmsten Regionen Deutschlands. Die von Baden-Baden aus nächstgelegenen Windparks Simmersfeld und Straubenhardt laufen beide hoch unwirtschaftlich. Das ehemalige „Leuchtturmprojekt“ Simmersfeld erzielte von Betriebsbeginn 2008 an einen so geringen Ertrag, dass der Betreiber bereits nach vier Jahren 2011 insolvent wurde. Der Stromertrag der Anlagen betrug im Zeitraum 2008 bis 2018 durchschnittlich 40.496 MWh pro Jahr. Das ist lediglich 63 % der Strommenge, die vorab berechnet wurde, um das Projekt genehmigt zu bekommen. In Straubenhardt sollte alles besser werden, denn dort wurden deutlich höhere und leistungsstärkere „moderne Schwachwindanlagen“ errichtet. Doch auch dort das gleiche katastrophale Ergebnis. Im ersten Betriebsjahr 2018 wurde nur 62 % der vom TÜV Süd prognostizierten Strommenge erzeugt. Sowohl in Simmersfeld als auch in Straubenhardt sind die Menschen vorab mit unrealistischen Versprechungen in die falsche Richtung gelenkt worden.

Im Übrigen hat der TÜV Süd federführend den Windatlas Baden-Württemberg 2011 erstellt, auf Basis dessen die Baden-Baden betreffenden Windkraft-Vorranggebiete Wettersberg und Hummelsberg ausgewiesen worden sind.

Aus all diesen Gründen fordern wir, uns auf den ersten Teil des Klimaschutzkonzepts zu fokussieren mit dem Ziel einer messbaren und nachprüfbaren Verringerung der Emissionen in Baden-Baden. Hierfür liegt ein umfangreicher Maßnahmenkatalog mit einer breiten Vielzahl von Vorschlägen vor (siehe S. 74 – 79 des Klimaschutzkonzepts aus dem Jahr 2012, vgl. Anlage 2). Viele Maßnahmen davon sind noch nicht umgesetzt. In diese Stellschrauben sollten wir Bewegung bringen. Der Nutzen wäre für und in Baden-Baden klar ersichtlich, dadurch den Menschen vermittelbar. In eine solche sinnvolle Diskussion werden wir uns konstruktiv und engagiert einbringen.

Mit freundlichen Grüßen

Ansgar Gernsbeck, Fraktionsvorsitzender CDU, stellvertretend für die gesamte CDU-Fraktion
Martin Ernst, Fraktionsvorsitzender FBB, stellvertretend für die gesamte FBB-Fraktion
Dr. Hans-Peter Ehinger, Fraktionsvorsitzender Freie Wähler, stellv. für die gesamte FW-Fraktion
Rolf Pilarski, Fraktionsvorsitzender FDP, stellvertretend für die gesamte FDP-Fraktion

Anlage 1: Ausführliche Begründung und Hintergrund des Antrags

Anlage 2: Maßnahmenkatalog aus dem Klimaschutzkonzept der Stadt Baden-Baden (Seiten 74 – 79)

Zum Antrag