Ergänzende Stellungnahme zum Tagesordnungspunkt 6
Klimaaktionsplan Baden-Baden 2030
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Mergen,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren.
Zu diesem Thema wurde im Hauptausschuss das meiste gesagt.
Dennoch drei Anmerkungen zur Presseberichterstattung der vergangenen Tage.
Mit einem Schreiben vom 18. Juli an die Presse wurde von mir wörtlich folgendes kommuniziert:
„In den vergangenen Monaten gab es mit der Fraktion der Grünen mehrere Treffen mit dem Ziel einer Einigung beim Thema Windenergie. Bis auf Teile des Punktes 2 trägt das Kompromiss-Papier durchgängig auch die Handschrift der Fraktionen der Grünen im Gemeinderat Baden-Baden.“
Wenn jetzt fälschlicherweise von Diebstahl geistigen Eigentums gesprochen wird oder ich dies angeblich letzte Woche in der Hauptausschusssitzung am 19.07.2021 auf Nachfrage zugegeben haben soll, ist dies einfach unrichtig. Alles wurde vorher schriftlich und offen an die Öffentlichkeit kommuniziert.
Dann zum Thema „Macht der Worte“, Überschriften aus der Presse letzte Woche: „Die Mehrheit will keine Windkraft“ oder „Mehrheit will Windkraft nur in der Ebene“
Durch die Berichterstattung in manchen Medien dieser Stadt entstand bei einigen Lesern der Eindruck, dass die antragsstellenden Fraktionen große Windkraftanlagen in die Rheinebene stellen wollen. Hierzu möchte ich anmerken, dass für die CDU-Fraktion nach wie vor der Schutz der Menschen und der Natur absolut im Vordergrund steht. Für uns gibt es hier keinerlei Unterschiede. Das heißt unter anderem: Ausreichend Abstand zur Wohnbebauung, keine Windkraftanlagen im Wald, Schutz der Landschafts- und Naturschutzgebiete. Es gibt inzwischen gute Alternativen zur Windenergienutzung, ohne dafür wertvollen Wald zu opfern. Vor allem darum geht es. Auch diese wurde in unserer Stellungnahme vom 19. Juli schriftlich umfangreich dargelegt und bedarf an dieser Stelle keiner Wiederholung.
Dann zum Thema Lärm und Infraschall von Windkraftanlagen:
In Balg ist die Familie Klanke von einem undefinierbaren Dauerdröhnen geplagt.
Zitate aus dem BT-Artikel:
„Monotones Gewummer aus Südwest“
„Balger Familie wird seit Wochen von tieffrequenten Brummtönen geplagt“
„Eine kleine Hölle. Wie ein Hubschrauber oder ein Propellerflugzeug. Die Bilder, die Ariane Klanke für die Geräuschkulisse findet, sind vielfältig. Es ist, als ob ständig irgendeine Turbine läuft.“
„Im Schlafzimmer und Kinderzimmer ist es unerträglich“
„Man kommt einfach nicht zur Ruhe“
„Das Empfinden deckt sich mit den Beobachtungen einiger Nachbarn“
„Sorgen machen sich die Klankes nicht zuletzt um den jungen Sohnemann, der neuerdings unter Verhaltensauffälligkeiten leidet: Er wacht nachts schreiend auf und fasst sich an die Ohren.“
Die Ursache kann in Balg natürlich nicht eine Windkraftanlage sein. Aber: Die Leidens-Schilderungen der Familie Klanke decken sich 1 zu 1 mit den Leidens-Berichten der im Bereich von Windkraftanlagen betroffenen Menschen. Mir persönlich sind solche Leidensfälle bekannt.
Interessant auch die zitierte Aussage unseres Umweltamtsleiters, der ernüchternd feststellt: Die Werte sind messbar, aber die Grenzwerte werden eigehalten. Genau das ist die Problematik, mit der auch die Anwohner von Windindustrieparks und Windkraftanlagen zu kämpfen haben. Es heißt dann gegenüber den betroffenen Menschen immer: Ja, man hört das. Ja, wir verstehen, dass es nicht auszuhalten ist. Nein, wir können Ihnen aufgrund der bestehenden Vorschriften leider nicht helfen. Die Menschen werden von den Behörden im Stich gelassen.
Das Hauptproblem ist, dass tiefe Frequenzen wie die von Windkraftanlagen, Wärmepumpen, Lüftungsanlagen, Kühlgeräte etc. von der TA-Lärm, die für die Genehmigungsverfahren herangezogen wird, nicht erfasst werden. Was nicht gemessen wird, kann auch nicht bewertet werden.
In einem Leitfaden vom März 2017 schreibt das Umweltbundesamt unter anderem:
- Eine allgemein gültige Prognose tieffrequenter Geräusche ist wegen der besonderen physikalischen Bedingungen ohne Standardisierungen oder Festlegungen nur schwer möglich
- Selbst eine behördliche Überprüfung in der Planung kann im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens die tieffrequenten Geräusche nicht erfassen, weil kein standardisiertes Prognoseverfahren vorliegt
- Nachbarn können sich zwar bei der Behörde über die Geräusche beschweren, jedoch besteht keine Handlungsverpflichtung der Behörde
- Hinsichtlich tieffrequenter Geräusche fehlt es an wissenschaftlich gesicherten Grundlagen über die Wirkungsgrenzen
Die Familie Klanke aus Balg hat hoffentlich mehr Glück, da man die Ursache hoffentlich findet und Abhilfe geschaffen werden kann, auch wenn rechtlich dazu keine Handlungsverpflichtung besteht.
Das Problem des tieffrequenten Schalls ist hinreichend bekannt, immer mehr Menschen sind betroffen. Eine starke Lobby verhindert hier eine dringend notwendige Veränderung.
Denn bei Windkraftanlagen kann man das Problem nicht einfach abschalten. Zu groß sind die wirtschaftlichen Interessen der Investoren, der Betreiber und der Industrie, die diese Anlagen herstellt und sehr gut daran verdient.
Das Problem: Circa 30 Prozent der Menschen sind für tieffrequenten Schall empfindlich, können diesen wahrnehmen. Aufgrund der Wellenlänge des tieffrequenten Schalls und der großen Reichweite kann die Schallquelle auch kilometerweit weg liegen. Man kann sich daran leider nicht gewöhnen, im Gegenteil: Mit der Zeit nehmen die Beschwerden zu. Auch kann man sich selbst durch meterdicke Betonwände nicht davor schützen. In Innenräumen ist es in der Regel sogar noch schlimmer als im Außenbereich.
Wir haben hier als Gemeinderäte, die wir ausnahmslos dem Wohle der Stadt und der Menschen verpflichtet sind, eine besondere Verantwortung und Verpflichtung. Dieser werden wir als CDU immer nachkommen. Daher lehnen wir aus gutem Grund zu nah an der Wohnbebauung gelegene Standorte großer Windkraftanlagen ab.