Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Späth,
liebe Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderats,
sehr geehrte Damen und Herren,
inhaltlich wurden zur Frage eines Standortes für ein zukünftiges Zentralklinikum in den letzten Wochen die Argumente hinreichend ausgetauscht. Die Stadtgesellschaft scheint zerrissen in der Frage, ob ein zentrales Klinikum am Standort Münchfeldsee eine gute Lösung für die Baden-Badener Bevölkerung darstellt. Ich habe in den letzten Tagen durchaus den Eindruck gewonnen, dass man in Gesprächen mit Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die auf den Listen des Bürgerbegehrens unterschrieben haben, mit dem umfassenden Erklären des Sachverhaltes, durchaus eine andere Sicht auf die Dinge erreicht.
Unabhängig davon respektiert die CDU-Fraktion das bürgerliche Engagement hier in der Stadt „Für Baden-Baden als Standort für das zukünftige Zentralklinikum“. Schön wäre es gewesen sie hätten mit dem Einsatz den sie heute zeigen, vor 3 Jahren die Bemühungen der CDU den Standort in Baden-Baden zu halten, uns unterstützt. Heute geht es um die Fragestellung ob nach Anhörung der Vertrauenspersonen das Bürgerbegehren zulässig ist. Wir haben uns selbstverständlich in dieser so wichtigen Frage auch beraten lassen.
Zunächst sei es mir jedoch erlaubt nochmal einige Hinweise zu geben:
Vor drei Jahren hatten wir die Chance uns mit Grundstücken für das neue Zentralklinikum zu bewerben. Das haben wir getan und leider nicht den ersten Platz belegt. Die Auswahlkriterien hatten wir im Vorfeld mit großer Mehrheit beschlossen.
in der letzten Gemeinderatsitzung habe ich sie liebe Initiatoren des Bürgerbegehrens gebeten, uns mit ihrem wertvollen Fachwissen bei der Verwirklichung des Zentralklinikums und auch bei möglichen Nachnutzungsmöglichkeiten des Standortes Balg zu unterstützen. Ich wiederhole heute die Bitte. Wir als CDU-Fraktion sind uns sicher, dass es für die Region und für die Menschen in Baden-Baden jetzt wichtig ist zügig unser gemeinsames Zentralklinikum am Münchfeldsee zu verwirklichen. Es heißt zukünftig Zentralklinikum Baden-Baden – Rastatt. Auch in Zukunft ist ein Geburtsort Baden-Baden mit einer maximalen Versorgungssicherheit für Mutter und Kind möglich. Die Kosten werden für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt für die klinische Versorgung nach Fertigstellung des Klinikums erheblich sinken.
Zurück zur heutigen Fragestellung und dem Ergebnis unserer Beratungen:
Der Rechtsweg steht der Bürgerinitiative auch nach der möglichen Feststellung der Unzulässigkeit nach wie vor offen. Insofern stellt sich auch eine mögliche Haftungsfrage nicht. Würden wir die Unzulässigkeit nicht, wie von der Verwaltung vorgeschlagen feststellen, machen wir uns nach unserer Einschätzung tatsächlich angreifbar, da wir einem augenscheinlich rechtswidrigen Bürgerbegehren den Weg ebnen würden.
Nach Abwägung aller Gesichtspunkte kamen wir daher zum Schluss, dass wir heute der Verwaltungsvorlage aus rechtlichen Gründen zustimmen werden.