Sehr geehrte Herr Oberbürgermeister Späth,
sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderats,
aufgrund verschiedenster Anträge und Anregungen von Mitgliedern des Gemeinderates hat sich die CDU-Fraktion mit der Frage auseinandergesetzt:
Die Frage:
Braucht es zum Wohle und der gedeihlichen Entwicklung unserer herausragenden Stadt eine so- genannte Nachhaltigkeitssatzung. Die Ziele erscheinen zunächst erstrebenswert, sollen sie doch zu einer dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit unserer Stadt führen.
Allerdings ist eine solche Satzung in keinem unserer Bundesländer gesetzlich vorgeschrieben. Ferner betrachtet eine solche Satzung auch nicht durch viele Auslagerungen in Eigenbetrieben die finanzielle Gesamtsituation einer Kommune.
Nach intensiver Beratung sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass wir derzeit einer solchen Satzung nicht zustimmen werden.
Unsere Haltung:
Wir beklagen immer wieder einen zunehmenden Bürokratismus und immer mehr Verordnungen und Vorschriften. Mit einer solcher Satzung würden wir über die bestehenden gesetzlichen Regelungen hinaus ein zusätzliches Regelwerk schaffen. Wir als CDU-Fraktion haben gerade in den vergangenen Haushaltsberatungen gezeigt, dass wir durchaus in der Lage sind, tragfähige und zukunftsorientierte kommunale Wirtschaftspolitik zu gestalten. Es braucht keine weiteren selbst geschaffenen Vorschriften. Die Prüfung unserer verabschiedenden Haushalte erfolgt immer und ist bereits rechtlich geregelt.
Ein Blick auf die Gemeindeordnung zeigt, dass in § 77 die allgemeinen Haushaltsgrundsätze vermerkt sind, in § 78 die Grundsätze der Erzielung von Erträgen und Einzahlungen festgehalten sind und in § 84 die Planabweichungen geregelt sind. § 87 legt die Grenzen für die Kreditaufnahmen fest. Was wollen wir also noch mehr. Die Spielräume für die Haushaltsgestaltung und die Haushaltsordnung sind festgelegt. Damit bedarf es keines weiteren Regelwerks.
Ansgar Gernsbeck
CDU-Fraktionsvorsitzender