Hier finden Sie unseren interfraktionellen Antrag „Kommunale Klimaschutz- und Biodiversitätsstrategie für Baden-Baden“, erarbeitet und eingereicht von CDU, FBB und FDP.
Der Antrag basiert auf aktuellen EU-Forderungen für die Wiederherstellung der Natur sowie auf dem Beschluss der von den Vereinten Nationen durchgeführten Weltnaturkonferenz, die vom 7. bis zum 19. Dezember 2022 im kanadischen Montreal stattgefunden hat.
Weiter unten haben wir das Statement unseres Fraktionsvorsitzenden Ansgar Gernsbeck aus der Gemeinderatssitzung vom 24.10.2022 sowie die Stellungnahme von Cornelia von Loga und Ansgar Gernsbeck aus der Gemeinderatssitzung vom 19.12.2022 für Sie hinterlegt.
Darüber hinaus möchten wir auf eine Publikation der Europäischen Kommission mit dem Titel „Der neue EU-Vorschlag für die Wiederherstellung der Natur“ vom August 2022 aufmerksam machen, die den Hintergrund unseres interfraktionellen Antrags gut zusammenfasst. Die kursiv markierte Passage ist ein Auszug daraus.
Nach anhaltenden öffentlichen Diskussionen haben wir am 28.10.2022 die zusätzliche Pressemitteilung „Kommunale Klimaschutz- und Biodiversitätsstrategie für Baden-Baden: Eine Chance und Handreichung an alle“ erstellt, auch diese finden Sie hier.
Aus formalen Gründen war es notwendig, den Antrag am 19.12.2022 leicht modifiziert ein zweites Mal zur Abstimmung zu stellen. Er wurde mit einer Mehrheit von 23:15 Stimmen durch den Baden-Badener Gemeinderat beschlossen.
Wenn Sie auf die entsprechend betitelte orangene Schaltfläche (s.u.) klicken, öffnet sich das jeweilige Dokument.
Auszug aus „Der neue EU-Vorschlag für die Wiederherstellung der Natur“ der Europäischen Kommission:
„Am 22. Juni veröffentlichte die Kommission ihren Vorschlag für ein neues Gesetz zur Wiederherstellung der Natur, wie es in der EU-Biodiversitätsstrategie bis 2030 vorgesehen ist. Der Verordnungsentwurf verfolgt drei übergreifende Ziele: a) Beitrag zur Wiederherstellung einer vielfältigen und widerstandsfähigen Natur in den Land- und Meeresgebieten der EU durch die Renaturierung geschädigter Ökosysteme; b) Beitrag zur Erreichung der Klimaschutz- und Klimaanpassungsziele der EU und c) Erfüllung der internationalen Verpflichtungen der EU.
Um diese Ziele zu erreichen, legt der Verordnungsentwurf eine Reihe von rechtsverbindlichen Wiederherstellungszielen und -verpflichtungen für ein breites Spektrum von Ökosystemen fest, insbesondere für diejenigen, die das größte Potenzial haben, Kohlenstoff zu binden und zu speichern und die Auswirkungen von Naturkatastrophen zu verringern. (…)
Insbesondere die Verbindung zur Klimapolitik der EU wird nachdrücklich hervorgehoben. Es gibt inzwischen zahlreiche Belege dafür, dass artenreiche und gesunde Ökosysteme nicht nur widerstandsfähiger gegenüber dem Klimawandel sind, sondern auch das Risiko klimabedingter Katastrophen wirksamer verhindern und verringern. Das europäische Klimagesetz und andere klimabezogene Politiken der EU betonen die entscheidende Bedeutung natürlicher Senken für die Abscheidung und Speicherung von Kohlenstoff und die Notwendigkeit, eher naturbasierte als klassische infrastrukturelle Lösungen zu fördern, um Europa bei der Eindämmung des Klimawandels und der Anpassung daran zu helfen. (…)
Der Vorschlag unterstreicht auch die globale Führungsrolle der EU und sendet ein starkes Signal an die Weltgemeinschaft, dass die EU ihre Verpflichtung, den Verlust der biologischen Vielfalt aufzuhalten und umzukehren, ernst nimmt.“