Sehr geehrte Frau Mergen,
zurzeit wird im Rebland versucht das Baugebiet „Lindenfeld“ in Varnhalt umzusetzen und zwar nach derselben Methode wie das Baugebiet in Neuweier „Wohnen an der Weinstraße“. Der Unterschied besteht jedoch darin, dass es sich bei den Grundstücken im „Lindenfeld“ um eine Vielzahl kleinerer Grundstücke handelt, auf denen eine Bebauung überhaupt nicht möglich ist. Es gibt nur wenige Grundstücke mit einer Grundstücksgröße, die eine Bebauung ermöglicht.
Dies führt wiederum dazu, dass die einzelnen Grundstückswerte eher gering sind, so dass für die Eigentümer kein größerer Anreiz für die Veräußerung besteht. Ein Hindernis ist dabei insbesondere, dass die Eigentümer befürchten, dass, sollte die Stadt nach Erwerb der Grundstücke diese dann einige Jahre später veräußern, die Stadt den Mehrerlös einstreicht. Mit diesem Problem sieht sich Herr Reininghaus von der Fa. Weber-Consulting Beratungs GmbH, die mit der Umsetzung des Baugebietes beauftragt ist, immer wieder konfrontiert.
Eine Lösung des Problems bestünde darin, dass die Eigentümer, sollten sich zwischen dem Zeitpunkt des Verkaufs an die Stadt und der Weiterveräußerung durch die Stadt Erhöhungen ergeben, dieser Mehrerlös zum größten Teil an die Eigentümer ausgekehrt wird. Diese Methode sollte dann jedoch nicht nur für das „Lindenfeld“ gelten, sondern insgesamt, so dass die vorliegende KWFM entsprechend geändert werden müsste.
Ich halte diesen Vorschlag für sehr sinnvoll. Diese Methode würde mich Sicherheit dazu führen, dass sich die Bereitschaft der Grundstückseigentümer zum Verkauf an die Stadt deutlich erhöht. Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn dieser Vorschlag einmal verwaltungsintern abgeklärt werden könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Bloedt-Werner