Pressemeldung der CDU-Fraktion zum Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Aktenzeichen 5 S 1707/18) zum Regionalplan Windkraft

Pressemeldung der CDU-Fraktion zum Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Aktenzeichen 5 S 1707/18) zum Regionalplan Windkraft

„Heute ist ein guter Tag für den Naturschutz, den Artenschutz und vor allem für die Menschen in unserer Region“ freut sich CDU-Stadträtin Cornelia von Loga. „Die vom Regionalverband vorgesehenen Vorrangflächen für Windkraftanlagen wurden in sensibelste Schutzgebiete und mitten in intakte Wälder hineingeplant. Der Schaden für unsere Stadt und die Natur wäre immens gewesen. Darum hat sich die CDU zusammen mit anderen Fraktionen im Baden-Badener Gemeinderat für eine gerichtliche Überprüfung der Planungen durch ein Normenkontrollverfahren eingesetzt. Völlig zurecht, wie der Richterspruch des VGH Baden-Württemberg zeigt.“

„Ich möchte allen danken, die uns auf diesem langen Weg unterstützt haben. Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs zeigt, dass wir von Anfang an richtig lagen mit unseren Argumenten und dass es sich lohnt zu kämpfen“, bekräftigt der CDU-Fraktionsvorsitzende Ansgar Gernsbeck.