„Eine Überwachung mit Lärmblitzern ist aktuell noch nicht möglich“, so die Antwort von Oberbürgermeisterin Margret Mergen auf den Antrag der CDU-Stadträtin Cornelia von Loga, die für Baden-Baden die rechtliche und technische Prüfung des Einsatzes von Lärmblitzern gefordert hatte.
Begründet wurde die Ablehnung mit der fehlenden gesetzlichen Grundlage, die als Basis für eine rechtmäßige Überwachung von unzulässigen Lärmimmissionen durch Fahrzeuge und die Ahndung von Verstößen notwendig sei. Gleiches gelte für den Bußgeldkatalog, der vorab um die entsprechenden Tatbestände erweitert werden müsse. Auch müsste ein für die Bundesrepublik Deutschland zugelassenes Überwachungsgerät verfügbar sein, mit welchem festgestellte Verstöße gerichtsfest geahndet werden könnten. Problematisch sei auch, dass es in Deutschland für zugelassene Fahrzeuge keine einheitlichen Grenzwert-Vorgaben über die Höhe der erlaubten Lärmimmissionen gebe.
Margret Mergen verwies auf die Teilnahme Baden-Badens an der „Initiative gegen Motorradlärm“ und auf die Installation von Lärmdisplays an drei besonders lärmgeplagten Stellen der Stadt. Die Lärmdisplays dienten zudem der Sammlung von Messdaten, die Ende 2020 darüber Aufschluss geben würden, ob verkehrsbeschränkende Maßnahmen in Betracht gezogen werden könnten.
Lärmblitzer funktionieren ähnlich wie Geschwindigkeitsblitzer. Allerdings wird nicht geblitzt, wer zu schnell fährt, sondern wer zu laut ist. In Frankreich und Großbritannien werden diese Lärmblitzer bereits im Testbetrieb eingesetzt, Hannover prüft die Idee.