Die CDU-Fraktion unterstützt die Kandidatur der Baden-Badenerin Beate Böhlen zur Bürgerbeauftragten Baden-Württembergs, sieht jedoch großes Konfliktpotenzial in der gleichzeitigen Ausübung ihres Mandats als Gemeinderätin. „Als Bürgerbeauftragte ist es unabdingbar, unabhängig und überparteilich zu sein. Sollte Frau Böhlen ihr Amt als Stadträtin weiter ausüben, sind Interessenkonflikte vorprogrammiert. Die Menschen in Baden-Württemberg haben im Falle einer Inanspruchnahme der Bürgerbeauftragten einen berechtigten Anspruch auf Neutralität. Daher muss Frau Böhlen ihr kommunales Mandat, wie auch das Landtagsmandat, niederlegen.“, so der Baden-Badener CDU-Fraktionsvorsitzende Ansgar Gernsbeck.
Gravierende Probleme könnten insbesondere dann auftreten, wenn Bürger aus dem Stadtkreis Baden-Baden oder Bürger anderer Kreise den Stadtkreis Baden-Baden betreffend Anliegen an die Bürgerbeauftragte herantragen. Als Stadträtin ist Frau Böhlen Teil der Verwaltung und vertritt eine politische Agenda, was eine neutrale und überparteiliche Abwägung unmöglich macht.
Die CDU-Fraktion weist darauf hin, dass die Grünen im Baden-Badener Gemeinderat große Bedenken hinsichtlich der möglichen Ämterkonstellation als Gemeinderätin und ehrenamtliche Behindertenbeauftragte geäußert hatten, als die Behindertenbeauftragte der Stadt Baden-Baden Anfang des Jahres in den Gemeinderat hätte nachrücken sollen. Anders als im aktuellen Fall wäre diese Doppelfunktion rechtlich eindeutig möglich gewesen. Beate Böhlen selbst kritisierte die Entscheidung der Behindertenbeauftragten ihr Amt nicht niederlegen zu wollen und bezeichnete es als inkonsequent, dass sie sich dennoch auf die Kandidatenliste der Kommunalwahl 2019 hatte stellen lassen.
Der CDU-Fraktionsvorsitzende Ansgar Gernsbeck hat Frau Böhlen die Bedenken der CDU-Fraktion am vergangenen Montag persönlich mitgeteilt und Widerstand angekündigt. Vorab hatten sich mehrere Bürgerinnen und Bürger an die CDU Baden-Baden gewandt und große Bedenken hinsichtlich der fehlenden Neutralität von Beate Böhlen im Falle einer gleichzeitigen Ausübung von Amt und kommunalem Mandat geäußert.
Diese Sorgen teilen nun offensichtlich auch die Parlamentarier im Landtag von Baden-Württemberg, denn die vorgebrachten Bedenken der fehlenden Neutralität dürften für das knappe Scheitern im ersten Wahlgang zur Bürgerbeauftragten ausschlaggebend gewesen sein. Auch im Landtag wurden Frau Böhlen die Inkompatibilität von Amt und Mandat und die nicht vorab erfolgte Niederlegung ihres kommunalen Mandats zum Vorwurf gemacht.
19. Juli 2019