Windkraft: Planung rechtswidrig – CDU-Gemeinderatsfraktion beantragt Neubewertung

Windkraft: Planung rechtswidrig – CDU-Gemeinderatsfraktion beantragt Neubewertung

PRESSEMITTEILUNG

Ist die bisherige Planung in Sachen Windkraft jetzt rechtswidrig geworden? Davon geht die CDU-Fraktion aus. Denn: Die Rechtslage hat sich geändert. Die CDU-Fraktion weist in einer Pressemitteilung auf die Stellungnahme des Landtagsabgeordneten Tobias Wald (CDU) hin. Er hatte festgestellt, dass die Abstände von Windkraftanlagen (WKA) zur Wohnbebauung deutlich größer werden müssen. Anlass ist ein neues Messverfahren, das laut Umweltministerium ab sofort anzuwenden ist. Davon wurden auch alle Stadt- und Landkreise unterrichtet. Das bisherige Messverfahren hat auch laut einem Gerichtsurteil dazu geführt, dass die bisherigen Abstände von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung und zum Schutz der Anwohner vor den Schallimmissionen in vielen Fällen nicht ausreichend sind. Bisher galten in Baden-Württemberg mit die geringsten Abstände von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung. Die Planungsabstände am „Hummelsberg“ und „Wettersberg“ betragen teilweise weniger als ein Kilometer (z.B. nach Schmalbach, den Grobbachhöfen sowie Bühlertal). Deshalb stellt sich für die CDU-Fraktion erneut die Frage der Rechtmäßigkeit der vorliegenden Planungen des Regionalverbandes. Das neue Interimsverfahren ist nach Auffassung der CDU-Fraktion deutlich realistischer. Fraktionschef Armin Schöpflin und Stadtrat Ansgar Gernsbeck stellen fest: „Die Lage muss ganz neu bewertet werden. Wir haben schon immer darauf hingewiesen, dass die bisher festgelegten Abstände zu gering sind. Das Ministerium hat nun unsere Auffassung bestätigt.“ Die CDU-Fraktion hat daher bei der Stadt den Antrag gestellt zu klären, ob aufgrund der neuen Rechtslage die Nutzung dieser Flächen rechtswidrig bzw. hinfällig wäre und diese Frage auch mit den zuständigen Behörden des Regionalverbandes und des Landkreises zu erörtern.

Armin Schöpflin Fraktionsvorsitzener
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