PRESSEMITTEILUNG
„Augen zu und durch – diese Haltung akzeptieren wir nicht, und wir werden für unsere Beschlüsse und Auffassungen eintreten“. Mit diesen Worten reagieren der mittelbadische Landtagsabgeordnete Tobias Wald und der Vorsitzende der Fraktion im kurstädtischen Gemeinderat, Armin Schöpflin (beide CDU), auf die Stellungnahme von Gerd Hager, Direktor des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein. Er hatte gesagt: „Unsere Windkraftplanung ist verabschiedet, sie ist genehmigt und sie ist in Kraft.“ Die Planung sei „robust“. Demnach würden Windräder die Welterbe-Bewerbung nicht ausschließen.
Die Baden-Badener CDU-Fraktion weist darauf hin, „dass wir in unseren Anträgen vom 8. Juni 2017 und 14. Juli 2017 als Gründe für die Ablehnung neben der Bewerbung zum Weltkulturerbe weitere Gründe aufgeführt haben, nämlich zu geringer Abstand jeweils zur nächsten Siedlung, Lärm, Infraschall, Naturschutz, Artenschutz, Landschaftsbild, Quellenschutz, mangelnde Windhöffigkeit sowie Nationalpark, um den Bau von Windkraftanlagen auf dem Wettersberg und dem Hummelsberg endgültig zu stoppen“. Im Übrigen befinden sich die Gebiete Wettersberg und Hummelsberg im Eigentum der Stadt Baden-Baden – „und letztlich bestimmt der Gemeinderat, ob und wie die Flächen genutzt werden“, so CDU-Fraktionsvorsitzender Armin Schöpflin.
Der Regionalverband habe nicht berücksichtigt, dass die nun bis zu 240 Meter hohen Windräder die Richtwerte wohl überschreiten. Letztlich gehe es der CDU um den Schutz der Menschen, die in der Nähe der Windräder wohnen.
MdL Tobias Wald verweist darauf, dass Windräder sehr wohl eine Gefahr für die Welterbe-Prämierung seien: „Eine erhebliche Beeinträchtigung des Erscheinungsbilds der Welterbestätte kann nicht ausgeschlossen werden. Das hatte das Wirtschaftsministerium im Juli 2017 mir gegenüber bestätigt. Und der Internationale Rat für Denkmalschutz (ICOMOS), der vom Welterbekomitee der Unesco mit der Bewertung der möglichen Folgen für die Kür der Eiszeit-Höhlen auf der Schwäbischen Alb beauftragt war, hatte deutlich gemacht: Man erwartet die Ablehnung der geplanten Windräder. Das ist dann geschehen.“
Im Übrigen verweist Tobias Wald auf das neu anzuwendende Interimsverfahren zur Messung des Schalls: „Die Ansicht des Umweltministeriums und des Regionalverbandsdirektors, wonach das neue Verfahren keine Bedeutung für die Regionalplanung habe, stimmt so nicht.“ Wald empfiehlt einen Blick nach Schleswig-Holstein: Dr. Robert Habeck, neuer Vorsitzender der Bundespartei der Grünen und derzeit noch Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung, stellte kürzlich fest, dass das neue Verfahren den Lärmschutz verbessert. Auf die Frage, ob das neue Verfahren für geringere Abstände von Windrädern zur Wohnbebauung sorge, antwortet Habecks Ministerium: „Solche Fälle sind nicht zu erwarten.“ Im Umkehrschuss sei also logisch, so Wald, „dass sich die Abstände vergrößern“. Wald zitiert Habeck: „Grund für die Änderung (des Verfahrens) ist, dass das alte Prognoseverfahren den Schallschutzpegel unterschätzt hatte.“
Wald und die Schöpflin empfehlen: „Der Regionalverband und das Umweltministerium sollten sich beispielsweise bei den Einwohnern in der Gemeinde Schuttertal nach den Auswirkungen der dortigen Windkraftanlagen erkundigen.“