Autor: Björn Pahls

Finanzmittel […] zum Ausbau des digitalen Lernens für die Schülerinnen und Schüler unserer Stadt zu verwenden

Finanzmittel […] zum Ausbau des digitalen Lernens für die Schülerinnen und Schüler unserer Stadt zu verwenden

Die CDU-Fraktion beantragt, die im Haushalt eingeplanten Finanzmittel für Bild- und Tonaufnahmen der Gemeinderatsitzungen zum Ausbau des digitalen Lernens für die Schülerinnen und Schüler unserer Stadt zu verwenden.

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Mergen,

die CDU-Fraktion hat sich sehr kontrovers mit der Beschlussvorlage zu Bild- und Tonaufnahmen von Sitzungen des Gemeinderats auseinandergesetzt. In Anbetracht der schwierigen Haushaltslage und der weiter zu erwartenden Verschärfung derselben sehen wir die hierzu geplanten finanziellen Ausgaben derzeit als falsch an.

Die Erfahrungen in vielen anderen Kommunen zeigen, dass das Angebot einer Bild- und Tonübertragung von Gemeinderatssitzungen, selbst nach anfänglich guter Akzeptanz, im Weiteren nur spärlich von den Bürgerinnen und Bürgern angenommen wird.

Wir stellen den Antrag, dass die bereits im Haushalt hierzu eingestellten Mittel den Schulen in unserer Stadt zur Verfügung gestellt werden, damit diese die für den derzeitigen und künftigen Schulunterricht erforderlichen digitalen Lernformen weiter auf- und ausbauen können.

Mit freundlichen Grüßen

Ansgar Gernsbeck
Fraktionsvorsitzender CDU

Zum Antrag: LINK

Brief von Stadtrat Klaus Bloedt-Werner an Fr. OB Mergen / CDU-Rebland – Herrichtung der Stollenanlage in Neuweier

Brief von Stadtrat Klaus Bloedt-Werner an Fr. OB Mergen / CDU-Rebland – Herrichtung der Stollenanlage in Neuweier

Sehr geehrte Frau Mergen,

ich durfte feststellen, dass auf dem Gelände vor der Stollenanlage in Neuweier nunmehr Ordnung geschaffen worden ist und damit ein erster wichtiger Schritt in Richtung sinnvolle Nutzung der Stollenanlage gemacht werden konnte.

Es ist nunmehr wichtig, dass der weitere Fortgang geklärt wird, wobei ich darum bitte, dass nunmehr im vorderen Bereich des Stollengeländes eine hinreichend große Hinweistafel aufgestellt wird, aus der das „Innenleben“ des Stollens ersichtlich ist und auch Hinweise auf die Geschichte der Stollenanlage enthalten sind. Eine Skizze über das Innenleben des Stollens liegt vor und könnte Verwendung finden.

Sodann muss geklärt werden, ob und in welcher Weise die zahlreichen Räume im Stollen genutzt werden können. Ich habe schon mehrfach darauf hingewiesen, dass Herr Schätzle vom Schloss Neuweier Interesse an der Einlagerung von Premiumweinen gezeigt hat. Dies wäre eine tolle Sache. Die Einlagerung und das Herausholen der Weine könnten jeweils mit einem entsprechenden Event auf dem Gelände vor der Anlage verbunden werden, was sicherlich auch touristisch interessant wäre.

Ich wäre Ihnen daher sehr verbunden, wenn die Verwaltung Kontakt mit Herrn Schätzle aufnehmen könnte.

Als weiteren Punkt möchte ich die Beschilderung im Rebland ansprechen, wobei es um die Hinweisschilder auf die vorhandenen Restaurants und Hotels geht, ebenso um die Ortsschilder. Sie haben, wofür ich mich ganz herzlich bedanken möchte, dass Heft in die Hand genommen und dafür Sorge getragen, dass es auch in dieser Sache vorwärts geht. In der Anlage überlasse ich zu Ihrer Information die ersten zwei Seiten des „Projektdatenblatt Kleinprojekt“ sowie das Merkblatt für Antragsteller. Diesen Unterlagen kann entnommen werden, dass offensichtlich die Möglichkeit der Förderung für derartige Hinweisschilder besteht. Besonders interessant ist dabei der Hinweis auf Seite 3 des Merkblattes im Hinblick auf die Förderung von Eigenleistungen. Danach können Eigenleistungen mit einem Stundensatz von € 15,00 pro geleisteter Arbeitsstunde und Helfer gefördert werden. Meines Erachtens wäre dies für die Vereine im Rebland, die unter den Einschränkungen durch Corona ebenfalls erheblich zu leiden haben, eine Möglichkeit Geld zu verdienen. Herr Trui, der mich auf diese Fördermöglichkeit hingewiesen hat, hat mir erklärt, dass es durchaus denkbar wäre, dass Mitglieder von Vereinen sich am Aufstellen der Hinweisschilder beteiligen und damit in den Genuss der genannten Vergütung kommen könnten. In der Anlage überlasse ich auch zwei Kopien aus dem Heft „Gäste-Journal“, bei dem es sich um die offizielle Gästezeitung des Schwarzwaldtourismus handelt. Daraus ist ersichtlich, wie derartige Holzwegweiser interessant gestaltet werden können.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Bloedt-Werner

Anhang: Datei1 Datei2

Forderung nach Fokussierung auf messbare und nachprüfbare Verringerung der CO2-Emissionen in Baden-Baden

Forderung nach Fokussierung auf messbare und nachprüfbare Verringerung der CO2-Emissionen in Baden-Baden


Die Pressemitteilung zum interfraktionellen Antrag der Gemeinderatsfraktionen von CDU, FBB, FW und FDP

Der städtische Klimaschutz soll am Ziel einer messbaren und nachprüfbaren Verringerung der CO2-Emissionen in Baden-Baden ausgerichtet werden. Das fordern die Gemeinderatsfraktionen von CDU, FBB, FW und FDP in einem interfraktionellen Antrag. Sie verweisen auf einen umfangreichen Maßnahmenkatalog mit einer breiten Vielzahl von Vorschlägen, die im städtischen Klimaschutzkonzept ausgearbeitet worden seien. Viele dieser Maßnahmen seien noch nicht umgesetzt, dies gelte es zu ändern. Das im Jahr 2012 verabschiedete Klimaschutzkonzept, mit dem die Stadtverwaltung das Vorgehen im städtischen Klimaschutz begründet, müsse in Teilen konzeptionell verbessert und den neuen Entwicklungen angepasst werden. 
Zwei wesentliche, die Baden-Badener CO2-Emissionen beeinflussende Faktoren seien ergebnisverzerrend nicht berücksichtigt worden. Dazu zählten die Emissionen aus dem erheblichen und steigenden Durchgangsverkehr auf der B 500 in den und aus dem Nordschwarzwald, welche nicht durch die Bürger Baden-Badens verursacht würden und folglich aus der CO2-Bilanz eliminiert werden müssten. Auch die CO2-bindende Wirkung des Baden-Badener Stadtwalds, der die lokalen Treibhausgas-Emissionen Jahr für Jahr um ca. 111.000 Tonnen CO2 senke, habe keinen Eingang in die Berechnungen gefunden.
Das Klimaschutzkonzept umfasst zwei Teile. Der erste Teil zeigt auf, wo und in welcher Größenordnung in Baden-Baden CO2-Emissionen entstehen und was der Ursprung davon ist, so z. B. Hauswärme, Stromverbrauch und Abgase von Kfz. Gleichzeitig werden Maßnahmen vorgeschlagen, wie diese Emissionen vermindert werden können. Im zweiten Teil gehe es um ein ideologisch motiviertes Ziel, das 2012 ohne eine Diskussion über das „Wie“ und die drastischen Folgen für Teile der Bevölkerung beschlossen worden sei. Darin enthalten die Forderung nach einem Anteil von 30 Prozent Erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung von Baden-Baden. Da dies mit PV-Anlagen, Wasserkraft, Geothermie und Biomasse allein nicht zu erreichen sei, werde immer wieder die Forderung nach Windkraftanlagen im Baden-Badener Stadtwald laut.
Die vier Gemeinderatsfraktionen verweisen darauf, dass die zwei nächstgelegenen Windparks Simmersfeld und Straubenhardt hoch unwirtschaftlich liefen, beide würden lediglich knapp über 60 Prozent der für die Genehmigung berechneten Strommenge erzeugen. Eine Insolvenz des Simmersfelder Betreibers sei die Folge gewesen. Im Falle von Windkraftanlagen im Baden-Badener Stadtwald stünden einem ähnlich schwachen Ertrag unter anderem die beträchtlichen gesundheitlichen Gefahren für die Menschen der umliegenden Stadtteile gegenüber, wie auch die Zerstörung großer Flächen des Stadtwalds sowie der historischen Landschaftskulisse Baden-Badens. Außerdem werde das Ziel des UNESCO-Welterbes mit 240 Meter hohen Windkraftanlagen am Horizont unerreichbar.
Die 21 Stadträte beantragen eine Fokussierung auf den ersten Teil des Klimaschutzkonzepts sowie auf die Maßnahmen, die eine messbare und nachprüfbare Verringerung der lokalen CO2-Emissionen zur Folge hätten. Nur so könne der Klimaschutz in Baden-Baden spürbar und im Sinne aller Bürgerinnen und Bürger vorangebracht werden. Sie fordern, den am 25.09.2017 mit großer Mehrheit gefassten Beschluss zum endgültigen Ausstieg aus den kommunalen Windkraft-Planungen und der Nicht-Verfügbarkeit städtischer Waldflächen für Windkraftanlagen zu respektieren und einzuhalten. Ebenso wird gefordert, das Ergebnis der Normenkontrolle vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim abzuwarten, da der Gemeinderat Baden-Baden wie auch weitere Kommunen im Umkreis begründeten Zweifel an der rechtmäßigen Erstellung des Regionalplans zum Ausdruck gebracht haben.

Cornelia von Loga
Stadträtin CDU


Klimaschutz in Baden-Baden: Interfraktioneller Antrag zur Einhaltung bestehender Beschlüsse als Grundlage für weiteres Vorgehen

Wir – die Gemeinderatsfraktionen von CDU, FBB, FW und FDP – fordern, den Beschluss des Gemeinderats vom 25.09.2017, in dem die deutliche Mehrheit des Gemeinderats mit 27:11 Stimmen den endgültigen Ausstieg aus den kommunalen Windkraft-Planungen sowie die Nicht-Verfügbarkeit städtischer Waldflächen für Windkraftanlagen (WKA) entschieden hat, zu respektieren und zur Grundlage aller Überlegungen und Vorschläge zu machen. Das bedeutet, dass der Themenkomplex „Windkraftanlagen in Baden-Baden“ kein Bestandteil der Klausurtagung, des Klimaschutzkonzepts sowie den weiter in diesem Zusammenhang stattfindenden Planungen, Veranstaltungen und Entscheidungsvorlagen sein wird.

Ebenso fordern wir, das Ergebnis der Normenkontrolle vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim abzuwarten. Denn die Mehrheit des Gemeinderats hat, wie auch weitere Kommunen im Gebiet des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein, begründeten Zweifel an der rechtmäßigen Erstellung des Regionalplans zum Ausdruck gebracht. Aufgrund anderer, in letzter Zeit getroffener Entscheidungen des VGH Mannheim ist davon auszugehen, dass der Klage von Baden-Baden (und weiterer Kommunen) stattgegeben wird.

Zusammenfassung der Begründung (die ausführliche Begründung ist dem Antrag als Anlage 1 beigefügt): Bei der Erarbeitung des Klimaschutzkonzepts (verabschiedet im Jahr 2012), welches als Basis für die Forderung nach einem Anteil von 30 % Erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung von Baden-Baden herangezogen wird, werden zwei wesentliche Faktoren, die die Treibhausgas-Emissionen in Baden-Baden beeinflussen, ergebnisverzerrend nicht berücksichtigt.

1) Die Emissionen aus dem erheblichen und steigenden Durchgangsverkehr auf der B 500 in den und aus dem Nordschwarzwald, welche nicht durch die Bürger Baden-Badens verursacht werden und folglich aus der CO2-Bilanz eliminiert werden müssen.

2) Unser Stadtwald, der jährlich zusammen mit dem Staats- und Privatwald auf der Gemarkung des Stadtkreises Baden-Baden ca. 111.000 Tonnen CO2 bindet und damit in dieser Größenordnung Jahr für Jahr die lokalen Treibhausgas-Emissionen reduziert, wird ebenfalls in den Berechnungen nicht berücksichtigt.

Die geschätzt 76 GWh Strom aus Erneuerbaren Energien (EE), die bis 2020 zum Erreichen des 30 %-Ziels in Baden- Baden produziert werden müssten, würden deutschlandweit einem Minimal-Anteil von 0,031 % der EE-Produktion entsprechen. Die gegenwärtig noch offene „Lücke“ der Erzeugung von EE i.H.v. 44 GWh, die unter anderem und vor allem durch WKA gefüllt werden müsste, hätte einen noch geringeren Anteil von 0,018 %.

Dafür müssten allein auf Baden-Badener Gemarkung mindestens 10 Windkraftanlagen (Höhe pro Anlage: 240 Meter) im Stadtwald errichtet werden, die keinen positiven Effekt auf das Klima in Baden-Baden hätten. Weitere WKA unmittelbar hinter der Gemarkungsgrenze würden in Folge der hohen Infrastrukturinvestitionen und der industriellen Vorbelastung zwingend folgen. Die Konsequenzen wären fatal: Große Teile des Stadtwalds und unsere historische Landschaftskulisse wären zerstört. Das UNESCO-Welterbe passé. Die Max Grundig Klinik müsste schließen. Die Bühlerhöhe würde zum zweiten Hundseck. Am Schlimmsten und völlig indiskutabel: Die Gesundheit der Anwohner dieses neu geschaffenen Industrieparks würde zum Spielball unbeherrschbarer physikalischer Kräfte. In Geroldsau, Malschbach, Oberbeuern, Lichtental und dem Rebland würden bis zu 30 % der Bürgerinnen und Bürger erkranken.
Ihre Immobilien und Grundstücke, damit die Altersvorsorge vieler Menschen, wären dauerhaft entwertet.

Erschwerend kommt hinzu, dass Windkraftanlagen auf Baden-Badener Gemarkung die europaweite Klimabilanz aufgrund des EU-Emissionshandels nicht verbessern würden. Denn die durch EE-Produktion freiwerdenden Klima-Zertifikate können von anderen Unternehmen in Deutschland bzw. der EU, die für ihre Produktion zusätzlichen CO2- Ausstoß benötigen, erworben werden.

Die Baden-Badener Stadtwerke müssten den Anschluss der Windkraftanlagen an das Stromnetz aus eigener Tasche bezahlen. Die Ausgaben für die Stadtwerke würden sich allein für den Wettersberg auf über 3 Mio. Euro belaufen.

Ein viel wirkungsvollerer Beitrag zum Klimaschutz wäre es, diesen Betrag in den Ausbau des Baden-Badener Glasfasernetzes zu investieren. Denn durch den Ausbau der Netze und der Digitalisierung würden u.a. Home-Office-Strukturen nachhaltig verbessert, wodurch auch in Zukunft der Pendelverkehr deutlich reduziert werden könnte.

Wir leben in einer der windärmsten Regionen Deutschlands. Die von Baden-Baden aus nächstgelegenen Windparks Simmersfeld und Straubenhardt laufen beide hoch unwirtschaftlich. Das ehemalige „Leuchtturmprojekt“ Simmersfeld erzielte von Betriebsbeginn 2008 an einen so geringen Ertrag, dass der Betreiber bereits nach vier Jahren 2011 insolvent wurde. Der Stromertrag der Anlagen betrug im Zeitraum 2008 bis 2018 durchschnittlich 40.496 MWh pro Jahr. Das ist lediglich 63 % der Strommenge, die vorab berechnet wurde, um das Projekt genehmigt zu bekommen. In Straubenhardt sollte alles besser werden, denn dort wurden deutlich höhere und leistungsstärkere „moderne Schwachwindanlagen“ errichtet. Doch auch dort das gleiche katastrophale Ergebnis. Im ersten Betriebsjahr 2018 wurde nur 62 % der vom TÜV Süd prognostizierten Strommenge erzeugt. Sowohl in Simmersfeld als auch in Straubenhardt sind die Menschen vorab mit unrealistischen Versprechungen in die falsche Richtung gelenkt worden.

Im Übrigen hat der TÜV Süd federführend den Windatlas Baden-Württemberg 2011 erstellt, auf Basis dessen die Baden-Baden betreffenden Windkraft-Vorranggebiete Wettersberg und Hummelsberg ausgewiesen worden sind.

Aus all diesen Gründen fordern wir, uns auf den ersten Teil des Klimaschutzkonzepts zu fokussieren mit dem Ziel einer messbaren und nachprüfbaren Verringerung der Emissionen in Baden-Baden. Hierfür liegt ein umfangreicher Maßnahmenkatalog mit einer breiten Vielzahl von Vorschlägen vor (siehe S. 74 – 79 des Klimaschutzkonzepts aus dem Jahr 2012, vgl. Anlage 2). Viele Maßnahmen davon sind noch nicht umgesetzt. In diese Stellschrauben sollten wir Bewegung bringen. Der Nutzen wäre für und in Baden-Baden klar ersichtlich, dadurch den Menschen vermittelbar. In eine solche sinnvolle Diskussion werden wir uns konstruktiv und engagiert einbringen.

Mit freundlichen Grüßen

Ansgar Gernsbeck, Fraktionsvorsitzender CDU, stellvertretend für die gesamte CDU-Fraktion
Martin Ernst, Fraktionsvorsitzender FBB, stellvertretend für die gesamte FBB-Fraktion
Dr. Hans-Peter Ehinger, Fraktionsvorsitzender Freie Wähler, stellv. für die gesamte FW-Fraktion
Rolf Pilarski, Fraktionsvorsitzender FDP, stellvertretend für die gesamte FDP-Fraktion

Anlage 1: Ausführliche Begründung und Hintergrund des Antrags

Anlage 2: Maßnahmenkatalog aus dem Klimaschutzkonzept der Stadt Baden-Baden (Seiten 74 – 79)

Zum Antrag

IT-Stellen für die Zukunft Baden-Badens

IT-Stellen für die Zukunft Baden-Badens

Als vorausschauender Antrag hat sich die Forderung der Stadträtin Reinhilde Kailbach-Siegle erwiesen, die während der Haushaltsverhandlungen zwei zusätzlichen Stellen für die IT-Abteilung der Stadt Baden-Baden sowie eine weitere IT-Stelle für alle Schulen Baden-Badens beantragt hatte. Was zunächst viele Fragen nach sich zog, fand am Ende der Diskussionen zum Haushalt 2020/2021 die Zustimmung aller Fraktionen. Inzwischen sind drei neue IT-Stellen bei der Stadtverwaltung eingerichtet und personell besetzt. Darüber hinaus ist ein Teil der IT-Abteilung in das alte Notariat umgezogen, so dass das Fachgebiet Schule und Sport und ein Teil der I.u.K.-Abteilung unmittelbare Nachbarn wurden. Was vor wenigen Monaten von manchen noch als überzogene Forderung der CDU bewertet wurde, hat sich in Zeiten von Corona bestens bewährt. Eine gut gestaltete Digitalisierung ist für Stadtverwaltung und Schulen von immer größerer Bedeutung. Fachkompetente Personalressourcen sind hierfür unerlässlich. Erfreulich ist auch, dass die Stadt Baden-Baden als sächlicher Schulträger aller öffentlicher Schulen im Stadtkreis ihrer Verantwortung nachgekommen ist und die Schulen umsichtig auf die Schulöffnung am 4. Mai 2020 vorbereitet hat.

Die Fraktionen von CDU, Grünen und SPD im Gemeinderat der Stadt Baden-Baden fordern eine gleiche Entlastung von Eltern und Träger der Betreuungseinrichtungen in unserer Stadt

Die Fraktionen von CDU, Grünen und SPD im Gemeinderat der Stadt Baden-Baden fordern eine gleiche Entlastung von Eltern und Träger der Betreuungseinrichtungen in unserer Stadt

Gemeinsame Pressemitteilung:

Mit mehreren Schreiben und Anfragen haben sich einige Kommunalpolitiker in den vergangenen Tagen im Namen ihrer Fraktionen an die Verantwortlichen der Stadt gewandt. Ziel dieser Anfragen war die Lösung des Problems einer gerechten Kostenumverteilung der derzeit nicht stattfindenden Betreuung von Kindern. Die drei Fraktionen fordern in einem neuerlichen gemeinsamen Appell die Stadtspitze dazu auf, Lösungen zu entwickeln, die die Eltern wie auch die jeweiligen Träger der Betreuungseinrichtungen in der Stadt gleich behandeln. Es kann nicht sein, dass am Ende einige Eltern von privaten Trägern für Leistungen, die aufgrund der Coronaeinschränkungen von diesen gar nicht angeboten werden dürfen, zahlen sollen, andere dagegen nicht. Die Fraktionen sind sich einig, dass Geldmittel aufgrund der angespannten Haushaltslage nicht endlos zur Verfügung stehen. Eine gerechte Behandlung aller Beteiligter ist jedoch wichtig und sollte jetzt wie auch in Zukunft gelingen.

Mit freundlichen Grüßen

Ansgar Gernsbeck

Schreiben an OB Mergen von Dr. Ingrid Kath bezüglich KITA-Finanzierung

Schreiben an OB Mergen von Dr. Ingrid Kath bezüglich KITA-Finanzierung

Anfrage KiTa-Finanzierung
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Mergen, sehr geehrter Herr Bürgermeister Kaiser,

die Ausführung von Herrn Eibl in der gestrigen Gemeinderatsitzung bezgl. der Finanzierung der Kinderbetreuung im Zeichen von „Corona“ wirft doch einige Fragen auf:

  1. Wie setzen sich die Forderungen der freien Träger an die Stadt zusammen?
  2. Wie werden Einrichtungen, die heute Notfall-Betreuung anbieten, finanziert?
  3. Wenn nur 56% der Forderungen aus dem Geld des Landes bedient werden können wird diese Summe wohl nicht ausreichen, um die finanzielle Sicherung der betroffenen Träger zu gewährleisten. Besteht zusätzlich die Möglichkeit, sich um Hilfe aus dem Rettungsschirm zu bewerben?
  4. Wäre es der Stadt in diesem Fall möglich, die Relevanz für die Erfüllung der Betreuungsquote zu bestätigen?
  5. Gibt es zusätzlich Mittel aus dem Haushalt des Bundes, der ja mit der Bestätigung des Anspruches auf Kinderbetreuung eine unmissverständliche Rechtslage geschaffen hat?
  6. Wäre es möglich, Gelder aus der Finanzierung des „Gute KiTa-Gesetz“ im Ausnahmefall einzusetzen?
  7. Last but not least: Wie sieht der Plan der Kinderbetreuung für die Stadt in Zukunft aus?Die Mitwirkung der freien Träger ist ja nicht verzichtbar zur Erfüllung einer ausreichenden Anzahl von Betreuungsplätzen! Andererseits gibt es durchaus Gerüchte, man wolle die freien Träger „los werden“…

Insgesamt scheint in der aktuellen für alle Beteiligten sehr belastenden Situation und der Verunsicherung ein erhöhter Gesprächs- und vielleicht auch Beratungsbedarf zu bestehen.

Dies sollte in einer kollegialen Form möglich sein, bevor sich ein Klima des Misstrauens etabliert.

Ich möchte Sie bitten, diese Fragen trotz der angespannten Lage zeitnah zu beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Ingrid Kath
Vorerst keine Lärmblitzer für Baden-Baden

Vorerst keine Lärmblitzer für Baden-Baden

„Eine Überwachung mit Lärmblitzern ist aktuell noch nicht möglich“, so die Antwort von Oberbürgermeisterin Margret Mergen auf den Antrag der CDU-Stadträtin Cornelia von Loga, die für Baden-Baden die rechtliche und technische Prüfung des Einsatzes von Lärmblitzern gefordert hatte.
Begründet wurde die Ablehnung mit der fehlenden gesetzlichen Grundlage, die als Basis für eine rechtmäßige Überwachung von unzulässigen Lärmimmissionen durch Fahrzeuge und die Ahndung von Verstößen notwendig sei. Gleiches gelte für den Bußgeldkatalog, der vorab um die entsprechenden Tatbestände erweitert werden müsse. Auch müsste ein für die Bundesrepublik Deutschland zugelassenes Überwachungsgerät verfügbar sein, mit welchem festgestellte Verstöße gerichtsfest geahndet werden könnten. Problematisch sei auch, dass es in Deutschland für zugelassene Fahrzeuge keine einheitlichen Grenzwert-Vorgaben über die Höhe der erlaubten Lärmimmissionen gebe. 
Margret Mergen verwies auf die Teilnahme Baden-Badens an der „Initiative gegen Motorradlärm“ und auf die Installation von Lärmdisplays an drei besonders lärmgeplagten Stellen der Stadt. Die Lärmdisplays dienten zudem der Sammlung von Messdaten, die Ende 2020 darüber Aufschluss geben würden, ob verkehrsbeschränkende Maßnahmen in Betracht gezogen werden könnten. 
Lärmblitzer funktionieren ähnlich wie Geschwindigkeitsblitzer. Allerdings wird nicht geblitzt, wer zu schnell fährt, sondern wer zu laut ist. In Frankreich und Großbritannien werden diese Lärmblitzer bereits im Testbetrieb eingesetzt, Hannover prüft die Idee. 

CDU Rebland – Schreiben an Herrn Ortsvorsteher Hildner

CDU Rebland – Schreiben an Herrn Ortsvorsteher Hildner

Sehr geehrter Herr Ortsvorsteher Hildner, 

nach wie vor besteht das Problem, dass Eltern, die nach der Geburt eines Kindes von der Ortsverwaltung ein Obstbäumchen erhalten, dieses auf eigenem Gelände nicht pflanzen können. Die CDU-Rebland hat deshalb schon vor einiger Zeit angeregt, ein geeignetes Grundstück zu finden, auf dem die Eltern das Bäumchen dann anpflanzen können und den Kindern dann in den darauffolgenden Jahren der Kontakt zu ihrem Bäumchen ermöglicht wird. 

Namens der CDU-Fraktion im Ortschaftsrat beantrage ich deshalb, dass eine solche Möglichkeit geschaffen wird, wobei die CDU evtl. ein hierfür geeignetes Grundstück benennen kann. Über einen langfristigen Pachtvertrag ließe sich die Nutzung dieses Grundstücks dann auch regeln.  

Kindern und Eltern könnte so das Wachsen von Obstbäumen näher veranschaulicht werden. Die Kinder in unseren Kindergärten hätten die Möglichkeit mit ihren Erzieherinnen ihr Bäumchen zu besuchen und auch abzuernten. 

Diese Wiese könnte dann auch in ein Konzept für die Erhaltung Förderung der Streuobstwiesen im Rebland einfließen. Der Landkreis Rastatt hat bereits ein Pilotprojekt (Bio-Obst von Streuobstwiesen) gestartet.

Evtl. könnte sich die Stadt dieser Initiative anschließen.  

Mit freundlichen Grüßen 
Klaus Bloedt-Werner
Vorsitzender

Schreiben an OB Mergen von Stadtrat Klaus Bloedt-Werner

Schreiben an OB Mergen von Stadtrat Klaus Bloedt-Werner

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Mergen,

nachdem klar ist, dass das Gasthaus „zum Fremersberg“ in Baden-Baden-Varnhalt als Gasthaus nicht erhalten wird und auf dem Gelände gegenüber dem Gasthaus ein Hotel nicht verwirklicht wird, beantrage ich, dass baldmöglichst Klarheit bzgl. der weiteren Nutzung dieses Sondergebietes geschaffen wird. Die Ausweisung im Flächennutzungsplan als Sondergebiet ist aus den obigen Gründen nicht mehr erforderlich.  

Das Gebiet eignet sich jedoch gut als Baugebiet, zumal es an zwei Straßen angrenzt und damit die problemlose Erschließung gesichert ist. Da die Eigentümer dieser Grundstücke bereit waren, Ihre Grundstücke an den Planer des Hotelprojekts zu veräußern, gehe ich außerdem davon aus, dass auch eine Bereitschaft der Grundstückseigentümer dazu besteht, diese Grundstücke an die Stadt zu veräußern, sodass die Quote von 40% für die Aufstellung eines Bebauungsplans erreicht werden kann.  

Gegenüber diesem Baugebiet liegt das Anwesen von Frau Edith Jung, die auf Ihrem Grundstück eine Gärtnerei betreibt. Zu diesem Grundstück gehören auch Gewächshäuser, die nicht mehr benötigt werden. Ich darf insoweit auf mein Schreiben an Sie vom 24.03.2020 verweisen. Es müsste doch möglich sein, dass im Vorgriff auf einen Bebauungsplan bzgl. des immer noch als Sondernutzungsgebiet ausgewiesenen Geländes auf dem Grundstück von Frau Jung eine Bebauung ermöglicht wird. Zur Gallenbacher Straße hin befindet sich das Wohnhaus von Frau Jung. Unmittelbar an das Wohnhaus grenzen die Gewächshäuser. Denkbar wäre, dass dieses Grundstück geteilt wird, zum einen in das Grundstück, auf dem sich das Wohnhaus von Frau Edtih Jung befindet, zu anderen auf ein neu zu bildendes Grundstück, auf dem Gebaut werden könnte. Hierzu hat eine Firma, die sich auch bereits mit Ihnen direkt in Verbindung gesetzt hat, einen Vorschlag unterbreitet. Auf dem Gelände der Gewächshäuser könnten zwei Einheiten mit zwei Vollgeschossen und einem zurückgesetzten Dachgeschoss entstehen. Je Gebäude könnten so ungefähr acht Wohneinheiten entstehen mit Stellplätzen in einer Tiefgarage. Der mögliche Investor sieht dabei eine Massivholz Bauweise mit weitestgehender CO2-Neutralität vor. Aufgrund der Topologie eignet sich das Gelände auch für die Nutzung von Sonnenenergie in Form von Solarthermie und Photovoltaik.  

Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn diese Sache baldmöglichst auf den Weg gebracht werden könnte, da auch im Rebland dringend Bauland gesucht wird. Im Vordergrund steht dabei es jungen Bürgerinnen und Bürgern des Reblandes zu ermöglichen im Rebland selbst zu bauen.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Bloedt-Werner

Antrag von C. von Loga – Einsatz von Lärmblitzern gegen vermeidbaren Verkehrslärm

Antrag von C. von Loga – Einsatz von Lärmblitzern gegen vermeidbaren Verkehrslärm

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Mergen.

Die CDU-Fraktion beantragt die rechtliche und technische Prüfung des Einsatzes von Lärmblitzern.

Lärmblitzer funktionieren ähnlich wie Geschwindigkeitsblitzer. Allerdings wird nicht geblitzt, wer zu schnell fährt, sondern wer zu laut ist. In Frankreich und Großbritannien werden diese Lärmblitzer bereits im Testbetrieb eingesetzt, Hannover prüft die Idee.

Erklärung: Der Sommer naht und damit die Saison des Verkehrslärms. Insbesondere die Anwohner an den von Motorrädern und getunten PS-Boliden besonders frequentierten Strecken wissen, was damit einhergeht: Wochenenden und Feierabendstunden, an denen der Motorenlärm teilweise so unerträglich ist, dass vieleAnwohner trotz sommerlicher Temperaturen geöffnete Fenster oder einen Aufenthalt im Freien vermeiden. Weite Teile der Stadt sind davon betroffen. Auch für Touristen und Besucher entspricht die Situation in Baden-Baden und Umgebung nicht dem versprochenen Angebot an Ruhe und naturnaher Erholung. Es ist mittlerweile erwiesen, dass Verkehrslärm Stress erzeugt und krank machen kann.

Baden-Baden hat sich zwar der „Initiative gegen Motorradlärm“ angeschlossen, was wir sehr begrüßen, jedoch tritt dadurch für die betroffene Bevölkerung kein kurz- bis mittelfristig spürbarer Besserungseffekt ein. Auch die drei kürzlich installierten Lärmdisplays weisen in die richtige Richtung, jedoch dürften sie auf die besonders beratungsresistenten Lärmsünder unter den Motorrad- und Poserfahrern keinen verhaltensändernden Effekt haben. Der Lärmaktionsplan erfasst die azyklisch auftretenden, aber dafür umso unerträglicheren Lärmspitzen nicht und bietet daher keine ausreichende Rechts- und Handlungsgrundlage, um speziell diesem Phänomen begegnend wirksame Lärmschutz-Maßnahmen zu ergreifen.

Der Einsatz von Lärmblitzern wäre auch für die Mehrheit an rücksichtsvoll fahrenden Motorrad- und Autofahrern von Vorteil. Denn anstatt pauschal greifender Fahrverbote würden nur diejenigen Fahrer sanktioniert, die sich nicht an die Spielregeln halten und den vielen anderen Menschen das Leben schwer machen. Alle anderen können ihrem Hobby unbehelligt weiter nachgehen.

Baden-Baden würde dadurch innerhalb der „Initiative gegen Motorradlärm“ und sogar bundesweit als Vorreiter im Kampf gegen vermeidbaren Verkehrslärm ein zukunftsweisendes und vor allem wirksames Zeichen setzen.

Mit freundlichen Grüßen
Cornelia von Loga
CDU-Stadträtin

Der Antrag ist auch hier zu finden: LINK