Autor: Björn Pahls

Die CDU-Fraktion begrüßt ihr neues Fraktionsmitglied Heinz Gehri

Die CDU-Fraktion begrüßt ihr neues Fraktionsmitglied Heinz Gehri

Mit Heinz Gehri haben wir einen erfahrenen und geschätzten Stadtrat gewinnen können. Darüber freuen wir uns sehr. Gemeinsam werden wir weiter getreu unserem Motto »Für die Menschen unserer Stadt« verlässliche und zukunftsweisende Politik gestalten“, so CDU-Fraktionsvorsitzender Ansgar Gernsbeck. 

„Die Chemie mit der CDU-Fraktion hat von Anfang an gepasst, sie machen gute und konstruktive Sacharbeit. Das Wohlergehen der Menschen und von unserem schönen Baden-Baden immer im Blick“, erklärt Heinz Gehri seine Entscheidung.

„Ab dem 1. April ist er offiziell Teil unserer Fraktion, und das ist sicher kein Aprilscherz“, fügt Ansgar Gernsbeck mit einem Augenzwinkern hinzu.

Damit wächst die CDU-Fraktion auf 10 Mitglieder und ist nach den Grünen mit 11 Personen klar zweitstärkste Kraft im Baden-Badener Gemeinderat. Heinz Gehri ist seit 1994 ununterbrochen Stadtrat, bislang für die Freien Wähler. 

Entwicklung des Gebiets „Eberts Garten“: Alle Interessen im Blick

Entwicklung des Gebiets „Eberts Garten“: Alle Interessen im Blick

Bezüglich des von der Mehrheit im Gemeinderat initiierten Wohngebiets „Eberts Garten“ sah die CDU-Fraktion von Anfang große Konflikte zwischen dem künftigen Wohngebiet und dem unmittelbar auf der anderen Straßenseite der Saarstraße angrenzenden Gewerbegebiet. Um dies von vornherein zu vermeiden, haben wir ein eingeschränktes Gewerbegebiet zumindest im Bereich der Saarstraße als Pufferzone für eine Wohnbebauung an der Sinzheimer Straße vorgeschlagen.

Andere Fraktionen waren hier völlig anderer Meinung. Unsere inzwischen zahlreichen Gespräche mit den Gewerbetreibenden bestätigen unsere Auffassung. Im Falle einer Realisierung des Wohngebiets besteht die konkrete Gefahr für das dort angesiedelte Gewerbe, weil Abwehransprüche der künftigen BewohnerInnen entstehen würden. Das könnte eine Abwanderung der Unternehmen zur Folge haben, damit einhergehend der Verlust vieler Arbeitsplätze und wichtiger Gewerbesteuereinnahmen. Um das zu verhindern, haben wir bei der letzten Informationsveranstaltung und im Vorfeld der Bauausschuss-Sitzung unseren damaligen Antrag wiederholt. Inzwischen scheint bei einzelnen anderen Fraktionen der „Groschen gefallen“ zu sein. Aufgrund der Vertagung durch Herrn Ersten Bürgermeister Alexander Uhlig sehen wir ein Zeichen und hoffen, dass in dieser Sache noch einmal eine Überlegungsphase unter der Vermittlung durch Herrn Uhlig eintritt.


Die CDU-Fraktion wird vor dem Hintergrund der drohenden künftigen Konflikte und Gefährdung unserer für die Stadt so essenziell wichtigen Gewerbebetriebe, die schon Jahrzehnte an ihrem Standort sind, an ihrer Meinung festhalten und für die Umsetzung unseres Antrags kämpfen.

Klinikum Mittelbaden – Entscheidung für Zentralklinikum

Klinikum Mittelbaden – Entscheidung für Zentralklinikum

Nach 50 Jahren Stadtklinik kommt das Gebäude an seine Grenzen: Die Funktionalität entspricht nicht mehr den Anforderungen einer modernen medizinischen Patientenversorgung und kann auch durch Umbau oder Erweiterung nicht mehr angepasst werden.

Die Entscheidung in den Gremien der Gesellschafter der KMB gGmbH (Stadt Baden-Baden und Landkreis Rastatt) ist mit überwältigender Mehrheit zu Gunsten eines Neubaus an einem Standort gefallen. Dafür wird nun in der Region nach einem Grundstück gesucht, das nicht nur die bautechnischen Voraussetzungen erfüllt, sondern auch für möglichst alle Bewohner der Region innerhalb von 30 Minuten erreichbar ist oder bis zur Inbetriebnahme ca. 2030 erreichbar gemacht wird.

Wir haben mit Rücksicht auf die geografische Lage Baden-Badens keinen Zweifel daran, dass diese Frist für alle Einwohner unterschritten wird.

Der Vorteil der „Ein-Standort-Lösung“ für den Patienten liegt auf der Hand:

·      alle bisher auf drei Häuser verteilten Disziplinen an einem Platz

·      keine Verlegungsfahrten für Spezial-Untersuchungen mehr

·      bessere Chancen bei der Gewinnung von qualifiziertem Führungspersonal

·      Bündelung von Personalressourcen

·      verbesserte Verhandlungssituation mit Krankenkassen und Politik in Zeiten von DRG, Fallzahlen-Budgets und Benchmarks und damit Sicherung des Standorts

·      Betriebssicherheit für einen längeren Zeitraum

Mit dem neuen Klinikbau an einem Standort soll die medizinische Versorgung der Menschen in der Region nicht nur erhalten bleiben, sie soll vielmehr qualitativ verbessert werden.

Nun gilt es noch das geeignete Grundstück zu finden. Obwohl die ersten Vorschläge der Stadt Rastatt bereits öffentlich vorliegen, werden weitere Bewerbungen auch aus Baden-Baden erwartet. Die Entscheidung fällt erst nach genauer Prüfung im Laufe der nächsten Monate.

Bebauungsgebiet „Urbanes Gebiet Aumatt“

Bebauungsgebiet „Urbanes Gebiet Aumatt“

Am 22. März 2021 hat der Gemeinderat Baden-Baden dem Beschlussvorschlag der Verwaltung vollumfänglich mit drei Gegenstimmen der FBB zugestimmt. Man kann fast sagen, eine Odyssee ging zu Ende.

Während des gesamten Entscheidungsprozesses war die CDU-Fraktion der Meinung, dass sich Arbeiten und Wohnen im Bebauungsplangebiet Aumatt bestens vertragen und zukunftsorientiert gestalten lassen. Am Ende der mehrmonatigen Diskussion einigten sich der Gemeinderat und die Verwaltung auf die Aufteilung von 60 % Gewerbe und 40 % Wohnen. Damit ist der Weg für den Investor, Herrn Dietrich, und den Betreiber, Herrn Grenke, frei für die Entwicklung eines nachhaltigen Konzepts. Die Idee ist, zeitgemäße Büros und moderne Wohnungen anzubieten, um Arbeitnehmern und Familien in einer attraktiven Stadt sowie in verkehrsgünstiger Lage die Möglichkeit zu geben, Wohnen und Arbeiten kombinieren zu können. Die Bedenken, dass Büroräume nicht mehr gebraucht würden, weil auch nach der Pandemie der Trend zum Homeoffice anhalten werde, teilt die CDU-Fraktion nicht. Modern gestaltete Büros, die den Anforderungen der Digitalisierung gerecht werden und Raum für Teamarbeit zwischen den Mitarbeitern bieten, werden auch in Zukunft Abnehmer finden. Ferner dürfen wir als Regionalpolitiker nicht aus dem Auge verlieren, dass die Stadt Baden-Baden gerade nach der Krise mehr denn je auf Steuereinnahmen angewiesen sein wird. Gerade das nichtproduzierende Gewerbe im Aumatt-Gebiet eignet sich hierfür bestens. Deshalb engagiert sich auch die Stadtverwaltung und investiert, um die Attraktivität der Umgebung zu erhöhen. Hierfür wird der Zugang zur Oos geöffnet und die Oos-Auen so gestaltet, dass der Freizeitwert der Wohnumgebung erhöht wird. Die CDU-Fraktion ist von diesem Konzept überzeugt. Wir sind uns sicher, dass die Bevölkerung und die Neubürger diese neue Gestaltung annehmen und genießen werden.

Allein das Abstimmungsergebnis im Gemeinderat verdeutlicht, dass der Vorwurf einer vermeintlichen Gefälligkeitsplanung für Herrn Dietrich und Herrn Grenke ausschließlich die Taktik der Projektverhinderer unterstreicht, eine zukunftsorientierte Entwicklung in diesem Gebiet mit allen Mitteln zu vermeiden.

Mauerberg in Neuweier

Mauerberg in Neuweier

Sehr geehrte Frau Mergen,  

auch im Namen meines Ortschaftsratkollegen Bernhard Moser, wende ich mich mit einem Anliegen  an Sie. Beim Blick auf den „Mauerberg“ in Neuweier fällt auf, dass größere Rebflächen brachliegen,  darunter auch größere Flächen, die bisher vom Weingut „Nägelsförst“ bewirtschaftet worden sind.  offensichtlich sollen diese Flächen aus wirtschaftlichen Gründen auch nicht mehr bepflanzt werden.  

Für den Blick auf den Mauerberg wäre dies verehrend. Der Mauerberg mit seinen Trockenmauern  gehört zu den Sehenswürdigkeiten im Rebland und ist ein Aushängeschild für den Wein aus dem  Rebland. Größere, auch noch zusammenhängende brachliegende Rebflächen würden absolut nicht in  das Bild passen. Auch für die Gäste des Reblandes wäre ein solcher Anblick auf Dauer alles andere als  einladend.  

Auf dem Landwirtschafts- und Weingipfel im letzten Jahr wurde die Problematik brachliegender  Rebflächen besprochen. Es sollten Lösungen gefunden werden, wobei mein Kollege Moser und ich  jedoch davon ausgehen, dass wir einer Lösung noch nicht näher gekommen sind. Der jetzige Zustand  ist absolut inakzeptabel, zumal zu befürchten ist, dass auch noch weitere Rebflächen künftig  brachliegen. Grund dafür ist, dass immer weniger Nebenerwerbswinzer bereit sind die Kosten und  Mühen auf sich zu nehmen, die mit dem Nebenerwerbsweinbau verbunden sind. Die dabei zu  erzielenden Erlöse stehen in keinem Verhältnis zum Arbeitsaufwand, zumal die Winzer und  Winzerinnen auch noch einen erheblichen Beitrag zum Landschaftsschutz leisten, der in keiner Weise  vergütet wird.  

Zusammen mit dem Land müssen unbedingt Lösungen gefunden werden, die eine weitere  Verbrachung unserer Rebflächen verhindern. Mein Kollege Bernhard Moser und ich halten deshalb  einen weiteren „Wein-Gipfel“ für dringend erforderlich, um den aktuellen Stand zu klären und um  konkrete Maßnahmen zu beschließen. Mit Absichtserklärungen ist es nicht mehr getan. Es müssen  konkrete Schritte folgen.  

Mit freundlichen Grüßen  
Klaus Bloedt-Werner 

Zur Mitteilung

Baugebiet „Lindenfeld“ in Varnhalt

Baugebiet „Lindenfeld“ in Varnhalt

Sehr geehrte Frau Mergen,
zurzeit wird im Rebland versucht das Baugebiet „Lindenfeld“ in Varnhalt umzusetzen und zwar nach derselben Methode wie das Baugebiet in Neuweier „Wohnen an der Weinstraße“. Der Unterschied besteht jedoch darin, dass es sich bei den Grundstücken im „Lindenfeld“ um eine Vielzahl kleinerer Grundstücke handelt, auf denen eine Bebauung überhaupt nicht möglich ist. Es gibt nur wenige Grundstücke mit einer Grundstücksgröße, die eine Bebauung ermöglicht.

Dies führt wiederum dazu, dass die einzelnen Grundstückswerte eher gering sind, so dass für die Eigentümer kein größerer Anreiz für die Veräußerung besteht. Ein Hindernis ist dabei insbesondere, dass die Eigentümer befürchten, dass, sollte die Stadt nach Erwerb der Grundstücke diese dann einige Jahre später veräußern, die Stadt den Mehrerlös einstreicht. Mit diesem Problem sieht sich Herr Reininghaus von der Fa. Weber-Consulting Beratungs GmbH, die mit der Umsetzung des Baugebietes beauftragt ist, immer wieder konfrontiert.

Eine Lösung des Problems bestünde darin, dass die Eigentümer, sollten sich zwischen dem Zeitpunkt des Verkaufs an die Stadt und der Weiterveräußerung durch die Stadt Erhöhungen ergeben, dieser Mehrerlös zum größten Teil an die Eigentümer ausgekehrt wird. Diese Methode sollte dann jedoch nicht nur für das „Lindenfeld“ gelten, sondern insgesamt, so dass die vorliegende KWFM entsprechend geändert werden müsste.

Ich halte diesen Vorschlag für sehr sinnvoll. Diese Methode würde mich Sicherheit dazu führen, dass sich die Bereitschaft der Grundstückseigentümer zum Verkauf an die Stadt deutlich erhöht. Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn dieser Vorschlag einmal verwaltungsintern abgeklärt werden könnte.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Bloedt-Werner

Zur Meldung

Lärmaktionsplan für das Baden-Badener Rebland

Lärmaktionsplan für das Baden-Badener Rebland

Baden-Baden-Rebland: Die CDU Rebland, so CDU-Fraktionsvorsitzender Hermann Winterhalter,  begrüßt die Maßnahmen des Lärmaktionsplanes für das Baden-Badener Rebland. Die CDU Rebland  habe jedoch schon nach einem Ortstermin im Jahr 2019 darauf hingewiesen, dass sie auch für die  Anordnung vom Tempo 30 für die Steinbacher Straße ab der Einmündung in die Grabenstraße bis  zum Ortsende von Steinbach ist, was mit den jetzt vorliegenden Maßnahmen jedoch habe nicht  durchgesetzt werden können. Die CDU Rebland bleibe jedoch in dieser Angelegenheit am Ball.  

In Sachen Baugebiet „Lindenfeld“ in Baden-Baden-Varnhalt regte Ortschaftsrat Arno Klein an, dass  auch die bebaubaren Flächen auf der anderen Straßenseite in die Bebauungsplanung mit einbezogen  werden, da auch auf diesen Flächen einige Bauplätze entstehen könnten und es sich anbiete diese  Bebaubarkeit zusammen mit dem Bebauungsplan „Lindenfeld“ zu sichern.  

Als besonders erfreulich bezeichnete es Ortschaftsrätin Elke Herzog, dass nach jahrelangen  Bemühungen nunmehr für die gesamte Weinstraße ebenfalls Tempo 30 gelte. Es müsste jetzt noch  der fehlende Gehweg zwischen der Einmündung in der Burgunderstraße und der Schartenbergstraße  in die Mauerbergstraße geschaffen werden, um für den gesamten Bereich der Weinstraße eine  befriedigende Lösung zu erreichen. 

Nur noch Kopfschütteln und Unverständnis könnten die Aktivitäten des hiesigen FDP Landtagskandidaten auslösen, der trotz Corona an Wahlkampfständen festhalte. Nahezu alle  anderen Parteien hätten sich dazu entschlossen aus Verantwortung und Rücksicht auf solche Stände  zu verzichten. Offensichtlich, so Stadtrat Klaus Bloedt-Werner, sei dem FDP-Kandidaten jedes Mittel  recht, um Schlagzeilen zu produzieren. Darin habe er auch eine gewisse Erfahrung. So habe der FDP Kandidat als ehemaliger Bürgermeister von Müllheim eine Verkehrsinsel mit einer Fußbodenheizung  versehen, um zu verhindern, dass die drei Olivenbäume, die auf seine Veranlassung gepflanzt  worden sind, bei Frost und Kälte eingehen. Mit dieser Aktion habe er es bis in die Bild-Zeitung  geschafft. Die Republik war amüsiert, mit Ausnahme des Steuerzahlerbundes, der dem damaligen  Bürgermeister Verschwendung vorgeworfen habe. 

Nicht locker lassen wird die CDU Rebland, so Vorsitzende Dijana Opitz, in Sachen rücksichtsloses  Verhalten von Hausbesitzern im Rebland. Die Fälle massiver Lärmbelästigungen und rücksichtslosem  Parkverhalten nehmen ständig zu. Dies könne so nicht hingenommen werden. Die CDU Rebland  empfehle allen Nachbarn, das sie in derartigen Fällen umgehend Strafanzeige erstatten, um diesem  Treiben Einhalt zu gebieten.  

Bloedt-Werner 

Zur Mitteilung
Pressebericht_2008

Ansgar Gernsbeck fordert: Vorerst keine Fortführung der Baumaßnahmen an den Bushaltestellen in Lichtental

Ansgar Gernsbeck fordert: Vorerst keine Fortführung der Baumaßnahmen an den Bushaltestellen in Lichtental

Die Baumaßnahmen an den Bushaltestellen in Lichtental zum jetzigen Zeitpunkt nicht fortsetzen, mit dieser Forderung wandte sich der Baden-Badener CDU-Fraktionsvorsitzende Ansgar Gernsbeck wiederholt an die Stadtverwaltung. Zur Beschleunigung des Busverkehrs werden derzeit die Bushaltestellen Klosterplatz und Brahmsplatz an den Straßenrand vorverlegt, damit die Busse zum Halten nicht mehr in die Bucht einfahren müssen. Dadurch soll der Busverkehr beschleunigt werden. 

„Die Bürger aus Oberbeuern, sowohl Auto- als auch Busfahrer, werden tagtäglich in der Beuerner Straße durchgeschüttelt“, so Ansgar Gernsbeck. „Zurecht stellen sie sich die Frage, wer in unserer Stadt die Priorisierung von Baumaßnahmen festlegt. Vor allem vor dem Hintergrund, dass ja genau der Bereich Brahmsplatz und Klosterplatz im Zuge des neuen Sanierungsgebiets Lichtental grundlegend überplant wird, sind diese Baumaßnahme und die damit verbundenen Kosten nicht nachvollziehbar.“ 

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Prüfantrag: Nutzung bestehender Fußgänger-Ampelanlagen zur Geschwindigkeitssteuerung des fließenden Verkehrs

Prüfantrag: Nutzung bestehender Fußgänger-Ampelanlagen zur Geschwindigkeitssteuerung des fließenden Verkehrs

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Mergen,

Geschwindigkeitsüberschreitungen sind das Verkehrssicherheitsrisiko Nummer Eins. Außer Radarfallen und personalintensiven Verkehrskontrollen gibt es die Möglichkeit, bestehende Fußgänger-Ampelanlagen zur Geschwindigkeitssteuerung einzusetzen. Dazu werden sie gekoppelt und im Falle einer Geschwindigkeitsüberschreitung zum Verlangsamen des Verkehrs genutzt: Wenn jemand zu schnell fährt, springt die nächste Ampel auf rot. In Oberbeuern könnten dazu die Ampelanlagen an der Mannlichsbrunnengasse, der Bildeiche und die neu hinzukommende Ampelanlage an der Wagenhalle genutzt werden.

Ergänzend zu unserem Streckenradar-Prüfantrag vom 30.09.2020 beantrage ich hiermit im Namen der CDU-Fraktion, diese Form der Geschwindigkeitssteuerung für Oberbeuern zu prüfen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Anwohner vor vermeidbarem Verkehrslärm zu schützen. Ebenso bitten wir um Prüfung, ob diese Möglichkeit auf anderen Straßen des Baden-Badener Stadtgebiets eingesetzt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Cornelia von Loga                 
CDU-Stadträtin

Zum Prüfantrag

PM der CDU-Gemeinderatsfraktion Baden-Baden: Windkraft-Urteil rechtskräftig, Regionalverband muss neu planen

PM der CDU-Gemeinderatsfraktion Baden-Baden: Windkraft-Urteil rechtskräftig, Regionalverband muss neu planen

Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zu Windenergie-Vorranggebieten auf Klage der Stadt Baden-Baden ist mit Ablauf der einmonatigen Frist nach Zustellung des vollständigen Urteils rechtskräftig. Damit sind die Windkraft-Planungen in der Region des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein endgültig unwirksam. Der Regionalverband muss von Grund auf neu planen.  

„Damit hat der VGH vollumfänglich unsere vorgetragenen Kritikpunkte an der Planung des Regionalverbands bestätigt“, macht CDU-Stadträtin Cornelia von Loga deutlich. „Von Anfang an haben wir die viel zu klein gewählte Referenz-Windkraftanlage bemängelt. Dadurch waren die ausgewiesenen Vorranggebiete zu nah an der Wohnbebauung. Was zahlreiche Anwohner mit ihrer Gesundheit, Lebensqualität und dem Wertverlust ihrer Immobilien und Grundstücke teuer hätten bezahlen müssen. Außerdem hätte die Errichtung der Anlagen in den vom Regionalverband vorgesehen Gebieten großen Schaden in unserem Baden-Badener Stadtwald sowie in den umliegenden hochsensiblen und ökologisch wertvollen Schutzgebieten angerichtet. Auch unsere Bewerbung zum UNESCO-Welterbe wäre zum Scheitern verurteilt gewesen.“

„Als der begründete Verdacht auf schwerwiegende Abwägungsfehler offensichtlich wurde, haben wir der Verwaltung und den anderen Gemeinderatsfraktionen umgehend die rechtliche Überprüfung im Rahmen einer Normenkontrollklage nahegelegt“, erinnert sich der Baden-Badener CDU-Fraktionsvorsitzende Ansgar Gernsbeck. „Alle Fraktionen haben sich uns angeschlossen und dem demokratischen Überprüfungsverfahren zugestimmt, mit Ausnahme der GRÜNEN und fast allen Stadträten der SPD im Gemeinderat Baden-Baden. Beide Parteien, GRÜNE und SPD, wollen im Falle eines Wahlsiegs den Windkraftausbau im Schwarzwald mit aller Macht vorantreiben. Das sollten alle Baden-Badener bei ihrer Wahlentscheidung bedenken.“

Der VGH ist der Argumentation der klagenden Kommunen Baden-Baden, Ettlingen und Malsch in zwei zentralen Punkten gefolgt, die zur Gesamtunwirksamkeit der Planungen führten. Hauptkritikpunkt des Gerichts war die zu klein gewählte Referenzanlage, die mit einem Rotordurchmesser von 82 m und einer Nabenhöhe von 99 m bereits zum Zeitpunkt der Planungen im Jahr 2015 veraltet und von der Entwicklung der Anlagen überholt war. Durch die zu kleine Referenzanlage war die Ermittlung und Bewertung der bei Windkraftanlagen gebotenen Lärmvorsorge und einzuhaltenden Siedlungsabstände fehlerhaft. Der Regionalverband hätte sich bei der Auswirkungsprognose an einer deutlich größeren Anlage orientieren müssen, so das Gericht. Stand heute werden Windkraftanlagen mit einem Rotordurchmesser von etwa 160 m und einer Nabenhöhe von 161 m errichtet, Tendenz steigend.

Der zweite Kritikpunkt des Gerichts war, dass der Regionalverband im Rahmen der Abwägung davon ausgegangen sei, eine Zielgröße von mindestens 20 bis 40 Windkraftanlagen in der Region zu erreichen. Daher habe der Regionalverband den Belang der Windenergienutzung allen anderen Belangen, wie z.B. dem Landschaftsschutz, fälschlicherweise übergeordnet. Die festzulegende Anzahl von Vorrangflächen und deren Umfang könne aber nicht Ausgangspunkt der Abwägung, sondern müsse deren Ergebnis sein, so der VGH in seiner Urteilsbegründung.

Der Verwaltungsgerichtshof betonte zudem, dass die beiden genannten Abwägungsfehler bereits ausreichten, um die Gesamtunwirksamkeit der Windenergie-Planungen zu begründen. Weitere von den klagenden Kommunen angeführte Kritikpunkte wurden aufgrund des Gewichts der beiden ausgeführten Mängel nicht weiter untersucht. Bei den nun notwendigen neuen Planungen des Regionalverbands sollte dieser darum auch die weiteren vorgebrachten Planungsfehler, die der VGH gar nicht erst erörtert hat, beachten.

Die komplette Pressemitteilung kann hier heruntergeladen werden: LINK