Monat: März 2021

Klinikum Mittelbaden – Entscheidung für Zentralklinikum

Klinikum Mittelbaden – Entscheidung für Zentralklinikum

Nach 50 Jahren Stadtklinik kommt das Gebäude an seine Grenzen: Die Funktionalität entspricht nicht mehr den Anforderungen einer modernen medizinischen Patientenversorgung und kann auch durch Umbau oder Erweiterung nicht mehr angepasst werden.

Die Entscheidung in den Gremien der Gesellschafter der KMB gGmbH (Stadt Baden-Baden und Landkreis Rastatt) ist mit überwältigender Mehrheit zu Gunsten eines Neubaus an einem Standort gefallen. Dafür wird nun in der Region nach einem Grundstück gesucht, das nicht nur die bautechnischen Voraussetzungen erfüllt, sondern auch für möglichst alle Bewohner der Region innerhalb von 30 Minuten erreichbar ist oder bis zur Inbetriebnahme ca. 2030 erreichbar gemacht wird.

Wir haben mit Rücksicht auf die geografische Lage Baden-Badens keinen Zweifel daran, dass diese Frist für alle Einwohner unterschritten wird.

Der Vorteil der „Ein-Standort-Lösung“ für den Patienten liegt auf der Hand:

·      alle bisher auf drei Häuser verteilten Disziplinen an einem Platz

·      keine Verlegungsfahrten für Spezial-Untersuchungen mehr

·      bessere Chancen bei der Gewinnung von qualifiziertem Führungspersonal

·      Bündelung von Personalressourcen

·      verbesserte Verhandlungssituation mit Krankenkassen und Politik in Zeiten von DRG, Fallzahlen-Budgets und Benchmarks und damit Sicherung des Standorts

·      Betriebssicherheit für einen längeren Zeitraum

Mit dem neuen Klinikbau an einem Standort soll die medizinische Versorgung der Menschen in der Region nicht nur erhalten bleiben, sie soll vielmehr qualitativ verbessert werden.

Nun gilt es noch das geeignete Grundstück zu finden. Obwohl die ersten Vorschläge der Stadt Rastatt bereits öffentlich vorliegen, werden weitere Bewerbungen auch aus Baden-Baden erwartet. Die Entscheidung fällt erst nach genauer Prüfung im Laufe der nächsten Monate.

Bebauungsgebiet „Urbanes Gebiet Aumatt“

Bebauungsgebiet „Urbanes Gebiet Aumatt“

Am 22. März 2021 hat der Gemeinderat Baden-Baden dem Beschlussvorschlag der Verwaltung vollumfänglich mit drei Gegenstimmen der FBB zugestimmt. Man kann fast sagen, eine Odyssee ging zu Ende.

Während des gesamten Entscheidungsprozesses war die CDU-Fraktion der Meinung, dass sich Arbeiten und Wohnen im Bebauungsplangebiet Aumatt bestens vertragen und zukunftsorientiert gestalten lassen. Am Ende der mehrmonatigen Diskussion einigten sich der Gemeinderat und die Verwaltung auf die Aufteilung von 60 % Gewerbe und 40 % Wohnen. Damit ist der Weg für den Investor, Herrn Dietrich, und den Betreiber, Herrn Grenke, frei für die Entwicklung eines nachhaltigen Konzepts. Die Idee ist, zeitgemäße Büros und moderne Wohnungen anzubieten, um Arbeitnehmern und Familien in einer attraktiven Stadt sowie in verkehrsgünstiger Lage die Möglichkeit zu geben, Wohnen und Arbeiten kombinieren zu können. Die Bedenken, dass Büroräume nicht mehr gebraucht würden, weil auch nach der Pandemie der Trend zum Homeoffice anhalten werde, teilt die CDU-Fraktion nicht. Modern gestaltete Büros, die den Anforderungen der Digitalisierung gerecht werden und Raum für Teamarbeit zwischen den Mitarbeitern bieten, werden auch in Zukunft Abnehmer finden. Ferner dürfen wir als Regionalpolitiker nicht aus dem Auge verlieren, dass die Stadt Baden-Baden gerade nach der Krise mehr denn je auf Steuereinnahmen angewiesen sein wird. Gerade das nichtproduzierende Gewerbe im Aumatt-Gebiet eignet sich hierfür bestens. Deshalb engagiert sich auch die Stadtverwaltung und investiert, um die Attraktivität der Umgebung zu erhöhen. Hierfür wird der Zugang zur Oos geöffnet und die Oos-Auen so gestaltet, dass der Freizeitwert der Wohnumgebung erhöht wird. Die CDU-Fraktion ist von diesem Konzept überzeugt. Wir sind uns sicher, dass die Bevölkerung und die Neubürger diese neue Gestaltung annehmen und genießen werden.

Allein das Abstimmungsergebnis im Gemeinderat verdeutlicht, dass der Vorwurf einer vermeintlichen Gefälligkeitsplanung für Herrn Dietrich und Herrn Grenke ausschließlich die Taktik der Projektverhinderer unterstreicht, eine zukunftsorientierte Entwicklung in diesem Gebiet mit allen Mitteln zu vermeiden.

Mauerberg in Neuweier

Mauerberg in Neuweier

Sehr geehrte Frau Mergen,  

auch im Namen meines Ortschaftsratkollegen Bernhard Moser, wende ich mich mit einem Anliegen  an Sie. Beim Blick auf den „Mauerberg“ in Neuweier fällt auf, dass größere Rebflächen brachliegen,  darunter auch größere Flächen, die bisher vom Weingut „Nägelsförst“ bewirtschaftet worden sind.  offensichtlich sollen diese Flächen aus wirtschaftlichen Gründen auch nicht mehr bepflanzt werden.  

Für den Blick auf den Mauerberg wäre dies verehrend. Der Mauerberg mit seinen Trockenmauern  gehört zu den Sehenswürdigkeiten im Rebland und ist ein Aushängeschild für den Wein aus dem  Rebland. Größere, auch noch zusammenhängende brachliegende Rebflächen würden absolut nicht in  das Bild passen. Auch für die Gäste des Reblandes wäre ein solcher Anblick auf Dauer alles andere als  einladend.  

Auf dem Landwirtschafts- und Weingipfel im letzten Jahr wurde die Problematik brachliegender  Rebflächen besprochen. Es sollten Lösungen gefunden werden, wobei mein Kollege Moser und ich  jedoch davon ausgehen, dass wir einer Lösung noch nicht näher gekommen sind. Der jetzige Zustand  ist absolut inakzeptabel, zumal zu befürchten ist, dass auch noch weitere Rebflächen künftig  brachliegen. Grund dafür ist, dass immer weniger Nebenerwerbswinzer bereit sind die Kosten und  Mühen auf sich zu nehmen, die mit dem Nebenerwerbsweinbau verbunden sind. Die dabei zu  erzielenden Erlöse stehen in keinem Verhältnis zum Arbeitsaufwand, zumal die Winzer und  Winzerinnen auch noch einen erheblichen Beitrag zum Landschaftsschutz leisten, der in keiner Weise  vergütet wird.  

Zusammen mit dem Land müssen unbedingt Lösungen gefunden werden, die eine weitere  Verbrachung unserer Rebflächen verhindern. Mein Kollege Bernhard Moser und ich halten deshalb  einen weiteren „Wein-Gipfel“ für dringend erforderlich, um den aktuellen Stand zu klären und um  konkrete Maßnahmen zu beschließen. Mit Absichtserklärungen ist es nicht mehr getan. Es müssen  konkrete Schritte folgen.  

Mit freundlichen Grüßen  
Klaus Bloedt-Werner 

Zur Mitteilung

Baugebiet „Lindenfeld“ in Varnhalt

Baugebiet „Lindenfeld“ in Varnhalt

Sehr geehrte Frau Mergen,
zurzeit wird im Rebland versucht das Baugebiet „Lindenfeld“ in Varnhalt umzusetzen und zwar nach derselben Methode wie das Baugebiet in Neuweier „Wohnen an der Weinstraße“. Der Unterschied besteht jedoch darin, dass es sich bei den Grundstücken im „Lindenfeld“ um eine Vielzahl kleinerer Grundstücke handelt, auf denen eine Bebauung überhaupt nicht möglich ist. Es gibt nur wenige Grundstücke mit einer Grundstücksgröße, die eine Bebauung ermöglicht.

Dies führt wiederum dazu, dass die einzelnen Grundstückswerte eher gering sind, so dass für die Eigentümer kein größerer Anreiz für die Veräußerung besteht. Ein Hindernis ist dabei insbesondere, dass die Eigentümer befürchten, dass, sollte die Stadt nach Erwerb der Grundstücke diese dann einige Jahre später veräußern, die Stadt den Mehrerlös einstreicht. Mit diesem Problem sieht sich Herr Reininghaus von der Fa. Weber-Consulting Beratungs GmbH, die mit der Umsetzung des Baugebietes beauftragt ist, immer wieder konfrontiert.

Eine Lösung des Problems bestünde darin, dass die Eigentümer, sollten sich zwischen dem Zeitpunkt des Verkaufs an die Stadt und der Weiterveräußerung durch die Stadt Erhöhungen ergeben, dieser Mehrerlös zum größten Teil an die Eigentümer ausgekehrt wird. Diese Methode sollte dann jedoch nicht nur für das „Lindenfeld“ gelten, sondern insgesamt, so dass die vorliegende KWFM entsprechend geändert werden müsste.

Ich halte diesen Vorschlag für sehr sinnvoll. Diese Methode würde mich Sicherheit dazu führen, dass sich die Bereitschaft der Grundstückseigentümer zum Verkauf an die Stadt deutlich erhöht. Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn dieser Vorschlag einmal verwaltungsintern abgeklärt werden könnte.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Bloedt-Werner

Zur Meldung

Stellungnahme CDU-Fraktion zu den Tagesordnungspunkten der Gemeinderatsitzung

Stellungnahme CDU-Fraktion zu den Tagesordnungspunkten der Gemeinderatsitzung

Stellungnahme CDU-Fraktion zu den Tagesordnungspunkten der Gemeinderatsitzung am 22. März 2021

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

unerträglich und inakzeptabel sind Unwahrheiten und geradezu verleumderische Äußerungen, die immer wieder von einer Gruppe von Mitbürgern in dieser Stadt im Zusammenhang mit dem städtebaulichen Entwicklungsprojekt im Bereich Aumatt (TOP 4 und 5) verbreitet werden, auch öffentlich. Ein respektvoller Umgang miteinander fehlt hier völlig. So wie Bürger völlig zu Recht einfordern dürfen und sollen, dass die politisch Verantwortlichen, egal ob ehrenamtlich oder hauptamtlich tätig, unabhängig und transparent ihre Entscheidungen treffen, so können die ehrenamtlichen Politiker einfordern, dass man ihnen respektvoll und zumindest rechtlich einwandfrei entgegentritt.

In einem aktuellen Schreiben wird angeführt, dass der Gemeinderat eine Gefälligkeitsplanung vornehmen würde. Dies sind schwerwiegende Anschuldigungen. Damit werden die Gemeinderäte in Zusammenhang mit der Verwirklichung von Straftatbeständen wie der Vorteilsannahme, Vorteilsgewährung und aktiven Bestechung gestellt. Im Namen der CDU-Fraktion weise ich solche Vorwürfe entschieden zurück und frage die Verwaltung, ob solche Behauptungen, die ohne Beweis schriftlich und öffentlich vorgetragen wurden, nicht einer strafrechtlichen Prüfung zugeführt werden sollten oder gar müssten? Ich selbst erkenne keinen Anfangsverdacht einer Gefälligkeitsplanung. Wurden hierzu der Verwaltung Beweise vorgelegt? Wenn nein, verwirklicht eine solche möglicherweise unwahre Behauptung nicht den Tatbestand der Verleumdung oder üblen Nachrede?

Die Thematik selbst wurde in den Ausschüssen und im Gemeinderat umfassend diskutiert. Auch die neuesten Entwicklungen im Zusammenhang mit der Pandemie sind besprochen. So findet selbstverständlich eine Tendenz zu mehr Homeoffice statt. Dies aber überwiegend tageweise, um auch der Vereinbarkeit von Familie und Beruf entgegenzukommen.

Gerade in dieser Hinsicht ist das heute zur Diskussion stehende Projekt zukunftsrichtig, da man bei Neuschaffung von Büroflächen genau diese neu erforderlichen Arbeitswelten in den Gebäudestrukturen abbilden kann. Die Grundausrichtung, dass Wohnen und Arbeiten wieder näher zusammenrücken muss, bleibt und ist richtig.

Nochmals möchte ich erwähnen, dass die Investoren bei mehr Wohnbebauung wesentlich mehr Profit erzielen könnten. Um persönliches Gewinnstreben kann es somit den Investoren überhaupt nicht gehen. Anführen will ich auch, dass vor allem im nichtproduzierenden Gewerbe Steuereinnahmesteigerungen für Kommunen erzielt werden können und darin die Zukunft liegt, wie von vielen Fachleuten prognostiziert. Insbesondere die Pandemiesituation zeigt uns doch, dass Baden-Baden nicht zukunftssicher auf der gewerblichen Einnahmeseite aufgestellt ist und gerade in diesem Bereich neue Potenziale fehlen. Entscheidungen sind manchmal falsch oder nicht ganz richtig. Daher muss man Entscheidungen evaluieren und gegebenenfalls nachsteuern.

Die Geschichte Baden-Badens zeigt uns an vielen Beispielen, dass mutige Entscheidungen der früheren wie neuen Vergangenheit (wie zum Beispiel der gesamte Kurhausbereich mit seinen Einrichtungen, Tunnelbauten, Caracalla-Therme, Burda-Museum und Festspielhaus), bei denen es auch emotionale Diskussionen gab, richtungsweisend und positiv für die Stadt und das von Kritikern angeführte Gemeinwohl waren.

Zum Schluss:
Man kann in einer offenen demokratischen Gesellschaft immer unterschiedlicher Meinung sein. Doch die Leitplanken, auch für Äußerungen und politischen Streit, geben uns die Gesetze. Daran hält sich die CDU-Fraktion. Die heutigen Sitzungsvorlagen zum städtebaulichen Vertrag sowie zum Bebauungsplan „Urbanes Gebiet Aumatt“ sind das Ergebnis guter Verwaltungsarbeit seitens der Stadt und eines intensiven politischen Austauschs, daher finden sie die Zustimmung der CDU-Fraktion im Gemeinderat der Stadt Baden-Baden.

Darüber hinaus sind die übrigen Tagesordnungspunkte in den zuständigen Fachausschüssen ausführlich beraten worden. Hierzu lagen auch alle notwendigen Informationen von Seiten der Verwaltung vor, weshalb im Anbetracht der pandemischen Lage die CDU-Fraktion keine weitere Beratung als notwendig ansieht.

Ansgar Gernsbeck
Fraktionsvorsitzender
CDU-Fraktion

Lärmaktionsplan für das Baden-Badener Rebland

Lärmaktionsplan für das Baden-Badener Rebland

Baden-Baden-Rebland: Die CDU Rebland, so CDU-Fraktionsvorsitzender Hermann Winterhalter,  begrüßt die Maßnahmen des Lärmaktionsplanes für das Baden-Badener Rebland. Die CDU Rebland  habe jedoch schon nach einem Ortstermin im Jahr 2019 darauf hingewiesen, dass sie auch für die  Anordnung vom Tempo 30 für die Steinbacher Straße ab der Einmündung in die Grabenstraße bis  zum Ortsende von Steinbach ist, was mit den jetzt vorliegenden Maßnahmen jedoch habe nicht  durchgesetzt werden können. Die CDU Rebland bleibe jedoch in dieser Angelegenheit am Ball.  

In Sachen Baugebiet „Lindenfeld“ in Baden-Baden-Varnhalt regte Ortschaftsrat Arno Klein an, dass  auch die bebaubaren Flächen auf der anderen Straßenseite in die Bebauungsplanung mit einbezogen  werden, da auch auf diesen Flächen einige Bauplätze entstehen könnten und es sich anbiete diese  Bebaubarkeit zusammen mit dem Bebauungsplan „Lindenfeld“ zu sichern.  

Als besonders erfreulich bezeichnete es Ortschaftsrätin Elke Herzog, dass nach jahrelangen  Bemühungen nunmehr für die gesamte Weinstraße ebenfalls Tempo 30 gelte. Es müsste jetzt noch  der fehlende Gehweg zwischen der Einmündung in der Burgunderstraße und der Schartenbergstraße  in die Mauerbergstraße geschaffen werden, um für den gesamten Bereich der Weinstraße eine  befriedigende Lösung zu erreichen. 

Nur noch Kopfschütteln und Unverständnis könnten die Aktivitäten des hiesigen FDP Landtagskandidaten auslösen, der trotz Corona an Wahlkampfständen festhalte. Nahezu alle  anderen Parteien hätten sich dazu entschlossen aus Verantwortung und Rücksicht auf solche Stände  zu verzichten. Offensichtlich, so Stadtrat Klaus Bloedt-Werner, sei dem FDP-Kandidaten jedes Mittel  recht, um Schlagzeilen zu produzieren. Darin habe er auch eine gewisse Erfahrung. So habe der FDP Kandidat als ehemaliger Bürgermeister von Müllheim eine Verkehrsinsel mit einer Fußbodenheizung  versehen, um zu verhindern, dass die drei Olivenbäume, die auf seine Veranlassung gepflanzt  worden sind, bei Frost und Kälte eingehen. Mit dieser Aktion habe er es bis in die Bild-Zeitung  geschafft. Die Republik war amüsiert, mit Ausnahme des Steuerzahlerbundes, der dem damaligen  Bürgermeister Verschwendung vorgeworfen habe. 

Nicht locker lassen wird die CDU Rebland, so Vorsitzende Dijana Opitz, in Sachen rücksichtsloses  Verhalten von Hausbesitzern im Rebland. Die Fälle massiver Lärmbelästigungen und rücksichtslosem  Parkverhalten nehmen ständig zu. Dies könne so nicht hingenommen werden. Die CDU Rebland  empfehle allen Nachbarn, das sie in derartigen Fällen umgehend Strafanzeige erstatten, um diesem  Treiben Einhalt zu gebieten.  

Bloedt-Werner 

Zur Mitteilung
Pressebericht_2008

Ansgar Gernsbeck fordert: Vorerst keine Fortführung der Baumaßnahmen an den Bushaltestellen in Lichtental

Ansgar Gernsbeck fordert: Vorerst keine Fortführung der Baumaßnahmen an den Bushaltestellen in Lichtental

Die Baumaßnahmen an den Bushaltestellen in Lichtental zum jetzigen Zeitpunkt nicht fortsetzen, mit dieser Forderung wandte sich der Baden-Badener CDU-Fraktionsvorsitzende Ansgar Gernsbeck wiederholt an die Stadtverwaltung. Zur Beschleunigung des Busverkehrs werden derzeit die Bushaltestellen Klosterplatz und Brahmsplatz an den Straßenrand vorverlegt, damit die Busse zum Halten nicht mehr in die Bucht einfahren müssen. Dadurch soll der Busverkehr beschleunigt werden. 

„Die Bürger aus Oberbeuern, sowohl Auto- als auch Busfahrer, werden tagtäglich in der Beuerner Straße durchgeschüttelt“, so Ansgar Gernsbeck. „Zurecht stellen sie sich die Frage, wer in unserer Stadt die Priorisierung von Baumaßnahmen festlegt. Vor allem vor dem Hintergrund, dass ja genau der Bereich Brahmsplatz und Klosterplatz im Zuge des neuen Sanierungsgebiets Lichtental grundlegend überplant wird, sind diese Baumaßnahme und die damit verbundenen Kosten nicht nachvollziehbar.“ 

Zur Pressekonferenz

Prüfantrag: Nutzung bestehender Fußgänger-Ampelanlagen zur Geschwindigkeitssteuerung des fließenden Verkehrs

Prüfantrag: Nutzung bestehender Fußgänger-Ampelanlagen zur Geschwindigkeitssteuerung des fließenden Verkehrs

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Mergen,

Geschwindigkeitsüberschreitungen sind das Verkehrssicherheitsrisiko Nummer Eins. Außer Radarfallen und personalintensiven Verkehrskontrollen gibt es die Möglichkeit, bestehende Fußgänger-Ampelanlagen zur Geschwindigkeitssteuerung einzusetzen. Dazu werden sie gekoppelt und im Falle einer Geschwindigkeitsüberschreitung zum Verlangsamen des Verkehrs genutzt: Wenn jemand zu schnell fährt, springt die nächste Ampel auf rot. In Oberbeuern könnten dazu die Ampelanlagen an der Mannlichsbrunnengasse, der Bildeiche und die neu hinzukommende Ampelanlage an der Wagenhalle genutzt werden.

Ergänzend zu unserem Streckenradar-Prüfantrag vom 30.09.2020 beantrage ich hiermit im Namen der CDU-Fraktion, diese Form der Geschwindigkeitssteuerung für Oberbeuern zu prüfen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Anwohner vor vermeidbarem Verkehrslärm zu schützen. Ebenso bitten wir um Prüfung, ob diese Möglichkeit auf anderen Straßen des Baden-Badener Stadtgebiets eingesetzt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Cornelia von Loga                 
CDU-Stadträtin

Zum Prüfantrag