Monat: Februar 2021

PM der CDU-Gemeinderatsfraktion Baden-Baden: Windkraft-Urteil rechtskräftig, Regionalverband muss neu planen

PM der CDU-Gemeinderatsfraktion Baden-Baden: Windkraft-Urteil rechtskräftig, Regionalverband muss neu planen

Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zu Windenergie-Vorranggebieten auf Klage der Stadt Baden-Baden ist mit Ablauf der einmonatigen Frist nach Zustellung des vollständigen Urteils rechtskräftig. Damit sind die Windkraft-Planungen in der Region des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein endgültig unwirksam. Der Regionalverband muss von Grund auf neu planen.  

„Damit hat der VGH vollumfänglich unsere vorgetragenen Kritikpunkte an der Planung des Regionalverbands bestätigt“, macht CDU-Stadträtin Cornelia von Loga deutlich. „Von Anfang an haben wir die viel zu klein gewählte Referenz-Windkraftanlage bemängelt. Dadurch waren die ausgewiesenen Vorranggebiete zu nah an der Wohnbebauung. Was zahlreiche Anwohner mit ihrer Gesundheit, Lebensqualität und dem Wertverlust ihrer Immobilien und Grundstücke teuer hätten bezahlen müssen. Außerdem hätte die Errichtung der Anlagen in den vom Regionalverband vorgesehen Gebieten großen Schaden in unserem Baden-Badener Stadtwald sowie in den umliegenden hochsensiblen und ökologisch wertvollen Schutzgebieten angerichtet. Auch unsere Bewerbung zum UNESCO-Welterbe wäre zum Scheitern verurteilt gewesen.“

„Als der begründete Verdacht auf schwerwiegende Abwägungsfehler offensichtlich wurde, haben wir der Verwaltung und den anderen Gemeinderatsfraktionen umgehend die rechtliche Überprüfung im Rahmen einer Normenkontrollklage nahegelegt“, erinnert sich der Baden-Badener CDU-Fraktionsvorsitzende Ansgar Gernsbeck. „Alle Fraktionen haben sich uns angeschlossen und dem demokratischen Überprüfungsverfahren zugestimmt, mit Ausnahme der GRÜNEN und fast allen Stadträten der SPD im Gemeinderat Baden-Baden. Beide Parteien, GRÜNE und SPD, wollen im Falle eines Wahlsiegs den Windkraftausbau im Schwarzwald mit aller Macht vorantreiben. Das sollten alle Baden-Badener bei ihrer Wahlentscheidung bedenken.“

Der VGH ist der Argumentation der klagenden Kommunen Baden-Baden, Ettlingen und Malsch in zwei zentralen Punkten gefolgt, die zur Gesamtunwirksamkeit der Planungen führten. Hauptkritikpunkt des Gerichts war die zu klein gewählte Referenzanlage, die mit einem Rotordurchmesser von 82 m und einer Nabenhöhe von 99 m bereits zum Zeitpunkt der Planungen im Jahr 2015 veraltet und von der Entwicklung der Anlagen überholt war. Durch die zu kleine Referenzanlage war die Ermittlung und Bewertung der bei Windkraftanlagen gebotenen Lärmvorsorge und einzuhaltenden Siedlungsabstände fehlerhaft. Der Regionalverband hätte sich bei der Auswirkungsprognose an einer deutlich größeren Anlage orientieren müssen, so das Gericht. Stand heute werden Windkraftanlagen mit einem Rotordurchmesser von etwa 160 m und einer Nabenhöhe von 161 m errichtet, Tendenz steigend.

Der zweite Kritikpunkt des Gerichts war, dass der Regionalverband im Rahmen der Abwägung davon ausgegangen sei, eine Zielgröße von mindestens 20 bis 40 Windkraftanlagen in der Region zu erreichen. Daher habe der Regionalverband den Belang der Windenergienutzung allen anderen Belangen, wie z.B. dem Landschaftsschutz, fälschlicherweise übergeordnet. Die festzulegende Anzahl von Vorrangflächen und deren Umfang könne aber nicht Ausgangspunkt der Abwägung, sondern müsse deren Ergebnis sein, so der VGH in seiner Urteilsbegründung.

Der Verwaltungsgerichtshof betonte zudem, dass die beiden genannten Abwägungsfehler bereits ausreichten, um die Gesamtunwirksamkeit der Windenergie-Planungen zu begründen. Weitere von den klagenden Kommunen angeführte Kritikpunkte wurden aufgrund des Gewichts der beiden ausgeführten Mängel nicht weiter untersucht. Bei den nun notwendigen neuen Planungen des Regionalverbands sollte dieser darum auch die weiteren vorgebrachten Planungsfehler, die der VGH gar nicht erst erörtert hat, beachten.

Die komplette Pressemitteilung kann hier heruntergeladen werden: LINK

Antrag der CDU-Fraktion: Ausweisung des Gebiets „Eberts-Garten“ als eingeschränktes Gewerbegebiet, erneute Abstimmung im Gemeinderat

Antrag der CDU-Fraktion: Ausweisung des Gebiets „Eberts-Garten“ als eingeschränktes Gewerbegebiet, erneute Abstimmung im Gemeinderat

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Mergen,

bei der letzten Sitzung der CDU-Fraktion haben wir nochmals intensiv die geplante Bebauung von „Eberts-Garten“ besprochen. Die CDU-Fraktion ist der Überzeugung, dass die von der Fa. Treubau gewünschte Bebauung des Areals nicht zweckdienlich ist, sondern Ärger programmiert ist.

Unmittelbar auf der anderen Straßenseite gegenüber den gewerblich geprägten Gebiet Wohnbebauung zu realisieren, ist rechtlich fragwürdig, zumal dortige Grundstücksbesitzer bereits signalisiert haben, dass sie sich dagegen wehren werden. Dies gilt insbesondere für die Fa. Heel, die auch ein guter Gewerbesteuerzahler ist. Die CDU-Fraktion bleibt deshalb bei ihrer Auffassung, dass das Baugebiet „Eberts-Garten“ nur in der Weise entwickelt werden darf, dass zur Straße hin und damit auch zum gewerblich geprägten Gebiet auf der anderen Straßenseite ein Puffer geschaffen wird.

Die CDU beantragt deshalb erneut, dass das Gebiet „Eberts-Garten“ als eingeschränktes Gewerbegebiet ausgewiesen wird und beantragt eine erneute Abstimmung im Gemeinderat.

Die letzte Abstimmung im Gemeinderat liegt deutlich mehr als ein halbes Jahr zurück, so dass eine solche Abstimmung auch möglich ist. Dabei geht die CDU-Fraktion davon aus, dass auch bei anderen Fraktionen im Gemeinderat ein Sinneswandel eingetreten ist und der Antrag auf Ausweisung eines eingeschränkten Gewerbegebietes nunmehr eine Mehrheit findet.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Bloedt-Werner
Stadtrat CDU-Fraktion

Zum Antrag der CDU-Fraktion

Initiative Baden-Baden NaHBAR machen lädt zum Online-Bürgerdialog

Initiative Baden-Baden NaHBAR machen lädt zum Online-Bürgerdialog


Das Thema Verkehr spielt in Baden-Baden eine ganz besondere Rolle. Das gelte mit Blick auf die Attraktivität unserer Stadt für Anwohner, Einzelhandel und Tourismus, betont die Initiative „Baden-Baden NahBAR machen“ in einer Einladung zu einem öffentlichen Online-Bürgerdialog am Samstag, 13. Februar, um 10 Uhr.

Häufige Staus, die Parkplatzsituation, der Lärm oder auch die Luftqualität verursachten zunehmende Probleme, die es anzugehen gelte. Ende vergangenen Jahres veröffentliche die Initiative um die CDU-Gemeinderatsfraktion, den CDU-Kreisverband sowie die Abgeordneten Kai Whittaker und Tobias Wald deshalb ein Thesenpapier, das eine radikal neue Lösung für die B500 fordert.

Man wolle ohne Denkverbote Visionen entwickeln, konkrete Pläne erarbeiten und habe das Ziel zwei Machbarkeitsstudien für eine Ausgangs- und Zielvariante in Auftrag zu geben. Im ersten Schritt werde die Initiative ihre Überlegungen öffentlich vorstellen und die Meinung und Ideen der Bürger einholen. Es gehe darum, die Öffentlichkeit von Beginn an einzubinden und auf diesem Weg mitzunehmen, betont die Initiative.

Eine Anmeldung ist unter www.whittaker.de/b500 möglich. Die Zugangsdaten werden nach Anmeldung versendet.

Geldsegen vom Land für Lichtental: CDU-Fraktion sieht große Chancen für den ganzen Stadtteil

Geldsegen vom Land für Lichtental: CDU-Fraktion sieht große Chancen für den ganzen Stadtteil

„900.000 Euro vom Land für das Sanierungsgebiet Lichtental, das ist eine richtig gute Nachricht für den Stadtteil und den gesamten Osten der Stadt“, freut sich CDU-Fraktionsvorsitzender Ansgar Gernsbeck. „Das zeigt, dass wir als CDU-Fraktion goldrichtig lagen mit unseren 2017 gestellten Anträgen zur Verlagerung des Betriebshofes der Verkehrsbetriebe und zur Ausweisung des Sanierungsgebiets für Lichtental. Auch konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Verkehrssituation haben wir gemacht.“
„In Lichtental gibt es viel zu tun: Die Verkehrsführung muss optimiert werden, wir brauchen bauliche Entwicklungen, auch bei der Gestaltung der Gebäude, Straßen und Plätze ist Luft nach oben“, bestätigt Stadträtin Cornelia von Loga. „Schön, dass es jetzt voran geht.“
„Mit der Bewilligung der Gelder durch die Städtebauförderung Baden-Württemberg sind wir einen großen Schritt voran gekommen, weitere Schritte müssen folgen. Der Gemeinderat wird diesen Weg hoffentlich mitgehen. Die CDU-Fraktion wird die Entwicklungen in Lichtental weiter engagiert und positiv begleiten“, versichern auch die Stadträte Hansjürgen Schnurr und Uwe Serr.
Die 900.000 Euro für das Sanierungsgebiet Lichtental sind für die Schaffung von Wohnraum und der Ansiedlung von Gewerbe, der Aufwertung des öffentlichen Raums sowie der Verbesserung des Stadtklimas vorgesehen. 
Weitere 2,4 Mio. Euro gehen in Form einer Finanzhilfeerhöhung an den Stadtteil Oos. Die Gelder sollen zur Neugestaltung von Straßen, öffentlichen Plätzen und Grünflächen sowie zur energetischen Sanierung und Modernisierung von Gebäuden verwendet werden.
Eine weitere Finanzhilfeerhöhung in Höhe von 1,5 Mio. Euro wurden der südlichen Neustadt Baden-Badens zugesprochen. Damit sollen Gestaltungen im öffentlichen Raum, die Schaffung von Wohnraum durch Aktivierung von Leerstand sowie private Gebäudesanierungen erfolgen. 
Die Gelder sind im Rahmen der baden-württembergischen Städtebauförderung bewilligt worden. Mit diesem seit 1971 existierenden Programm werden durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau jedes Jahr städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen und damit die Entwicklung von Städten und Gemeinden unterstützt. In diesem Jahr wurden Finanzhilfen auf Rekordniveau in Höhe von 265 Millionen Euro bewilligt, davon knapp 91 Millionen Euro vom Bund.