Forderung nach Fokussierung auf messbare und nachprüfbare Verringerung der CO2-Emissionen in Baden-Baden

Forderung nach Fokussierung auf messbare und nachprüfbare Verringerung der CO2-Emissionen in Baden-Baden


Die Pressemitteilung zum interfraktionellen Antrag der Gemeinderatsfraktionen von CDU, FBB, FW und FDP

Der städtische Klimaschutz soll am Ziel einer messbaren und nachprüfbaren Verringerung der CO2-Emissionen in Baden-Baden ausgerichtet werden. Das fordern die Gemeinderatsfraktionen von CDU, FBB, FW und FDP in einem interfraktionellen Antrag. Sie verweisen auf einen umfangreichen Maßnahmenkatalog mit einer breiten Vielzahl von Vorschlägen, die im städtischen Klimaschutzkonzept ausgearbeitet worden seien. Viele dieser Maßnahmen seien noch nicht umgesetzt, dies gelte es zu ändern. Das im Jahr 2012 verabschiedete Klimaschutzkonzept, mit dem die Stadtverwaltung das Vorgehen im städtischen Klimaschutz begründet, müsse in Teilen konzeptionell verbessert und den neuen Entwicklungen angepasst werden. 


Zwei wesentliche, die Baden-Badener CO2-Emissionen beeinflussende Faktoren seien ergebnisverzerrend nicht berücksichtigt worden. Dazu zählten die Emissionen aus dem erheblichen und steigenden Durchgangsverkehr auf der B 500 in den und aus dem Nordschwarzwald, welche nicht durch die Bürger Baden-Badens verursacht würden und folglich aus der CO2-Bilanz eliminiert werden müssten. Auch die CO2-bindende Wirkung des Baden-Badener Stadtwalds, der die lokalen Treibhausgas-Emissionen Jahr für Jahr um ca. 111.000 Tonnen CO2 senke, habe keinen Eingang in die Berechnungen gefunden.


Das Klimaschutzkonzept umfasst zwei Teile. Der erste Teil zeigt auf, wo und in welcher Größenordnung in Baden-Baden CO2-Emissionen entstehen und was der Ursprung davon ist, so z. B. Hauswärme, Stromverbrauch und Abgase von Kfz. Gleichzeitig werden Maßnahmen vorgeschlagen, wie diese Emissionen vermindert werden können. Im zweiten Teil gehe es um ein ideologisch motiviertes Ziel, das 2012 ohne eine Diskussion über das „Wie“ und die drastischen Folgen für Teile der Bevölkerung beschlossen worden sei. Darin enthalten die Forderung nach einem Anteil von 30 Prozent Erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung von Baden-Baden. Da dies mit PV-Anlagen, Wasserkraft, Geothermie und Biomasse allein nicht zu erreichen sei, werde immer wieder die Forderung nach Windkraftanlagen im Baden-Badener Stadtwald laut.


Die vier Gemeinderatsfraktionen verweisen darauf, dass die zwei nächstgelegenen Windparks Simmersfeld und Straubenhardt hoch unwirtschaftlich liefen, beide würden lediglich knapp über 60 Prozent der für die Genehmigung berechneten Strommenge erzeugen. Eine Insolvenz des Simmersfelder Betreibers sei die Folge gewesen. Im Falle von Windkraftanlagen im Baden-Badener Stadtwald stünden einem ähnlich schwachen Ertrag unter anderem die beträchtlichen gesundheitlichen Gefahren für die Menschen der umliegenden Stadtteile gegenüber, wie auch die Zerstörung großer Flächen des Stadtwalds sowie der historischen Landschaftskulisse Baden-Badens. Außerdem werde das Ziel des UNESCO-Welterbes mit 240 Meter hohen Windkraftanlagen am Horizont unerreichbar.


Die 21 Stadträte beantragen eine Fokussierung auf den ersten Teil des Klimaschutzkonzepts sowie auf die Maßnahmen, die eine messbare und nachprüfbare Verringerung der lokalen CO2-Emissionen zur Folge hätten. Nur so könne der Klimaschutz in Baden-Baden spürbar und im Sinne aller Bürgerinnen und Bürger vorangebracht werden. Sie fordern, den am 25.09.2017 mit großer Mehrheit gefassten Beschluss zum endgültigen Ausstieg aus den kommunalen Windkraft-Planungen und der Nicht-Verfügbarkeit städtischer Waldflächen für Windkraftanlagen zu respektieren und einzuhalten. Ebenso wird gefordert, das Ergebnis der Normenkontrolle vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim abzuwarten, da der Gemeinderat Baden-Baden wie auch weitere Kommunen im Umkreis begründeten Zweifel an der rechtmäßigen Erstellung des Regionalplans zum Ausdruck gebracht haben.

 


Klimaschutz in Baden-Baden: Interfraktioneller Antrag zur Einhaltung bestehender Beschlüsse als Grundlage für weiteres Vorgehen

Wir – die Gemeinderatsfraktionen von CDU, FBB, FW und FDP – fordern, den Beschluss des Gemeinderats vom 25.09.2017, in dem die deutliche Mehrheit des Gemeinderats mit 27:11 Stimmen den endgültigen Ausstieg aus den kommunalen Windkraft-Planungen sowie die Nicht-Verfügbarkeit städtischer Waldflächen für Windkraftanlagen (WKA) entschieden hat, zu respektieren und zur Grundlage aller Überlegungen und Vorschläge zu machen. Das bedeutet, dass der Themenkomplex „Windkraftanlagen in Baden-Baden“ kein Bestandteil der Klausurtagung, des Klimaschutzkonzepts sowie den weiter in diesem Zusammenhang stattfindenden Planungen, Veranstaltungen und Entscheidungsvorlagen sein wird.

Ebenso fordern wir, das Ergebnis der Normenkontrolle vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim abzuwarten. Denn die Mehrheit des Gemeinderats hat, wie auch weitere Kommunen im Gebiet des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein, begründeten Zweifel an der rechtmäßigen Erstellung des Regionalplans zum Ausdruck gebracht. Aufgrund anderer, in letzter Zeit getroffener Entscheidungen des VGH Mannheim ist davon auszugehen, dass der Klage von Baden-Baden (und weiterer Kommunen) stattgegeben wird.

Zusammenfassung der Begründung (die ausführliche Begründung ist dem Antrag als Anlage 1 beigefügt): Bei der Erarbeitung des Klimaschutzkonzepts (verabschiedet im Jahr 2012), welches als Basis für die Forderung nach einem Anteil von 30 % Erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung von Baden-Baden herangezogen wird, werden zwei wesentliche Faktoren, die die Treibhausgas-Emissionen in Baden-Baden beeinflussen, ergebnisverzerrend nicht berücksichtigt.

1) Die Emissionen aus dem erheblichen und steigenden Durchgangsverkehr auf der B 500 in den und aus dem Nordschwarzwald, welche nicht durch die Bürger Baden-Badens verursacht werden und folglich aus der CO2-Bilanz eliminiert werden müssen.

2) Unser Stadtwald, der jährlich zusammen mit dem Staats- und Privatwald auf der Gemarkung des Stadtkreises Baden-Baden ca. 111.000 Tonnen CO2 bindet und damit in dieser Größenordnung Jahr für Jahr die lokalen Treibhausgas-Emissionen reduziert, wird ebenfalls in den Berechnungen nicht berücksichtigt.

Die geschätzt 76 GWh Strom aus Erneuerbaren Energien (EE), die bis 2020 zum Erreichen des 30 %-Ziels in Baden- Baden produziert werden müssten, würden deutschlandweit einem Minimal-Anteil von 0,031 % der EE-Produktion entsprechen. Die gegenwärtig noch offene „Lücke“ der Erzeugung von EE i.H.v. 44 GWh, die unter anderem und vor allem durch WKA gefüllt werden müsste, hätte einen noch geringeren Anteil von 0,018 %.

Dafür müssten allein auf Baden-Badener Gemarkung mindestens 10 Windkraftanlagen (Höhe pro Anlage: 240 Meter) im Stadtwald errichtet werden, die keinen positiven Effekt auf das Klima in Baden-Baden hätten. Weitere WKA unmittelbar hinter der Gemarkungsgrenze würden in Folge der hohen Infrastrukturinvestitionen und der industriellen Vorbelastung zwingend folgen. Die Konsequenzen wären fatal: Große Teile des Stadtwalds und unsere historische Landschaftskulisse wären zerstört. Das UNESCO-Welterbe passé. Die Max Grundig Klinik müsste schließen. Die Bühlerhöhe würde zum zweiten Hundseck. Am Schlimmsten und völlig indiskutabel: Die Gesundheit der Anwohner dieses neu geschaffenen Industrieparks würde zum Spielball unbeherrschbarer physikalischer Kräfte. In Geroldsau, Malschbach, Oberbeuern, Lichtental und dem Rebland würden bis zu 30 % der Bürgerinnen und Bürger erkranken. Ihre Immobilien und Grundstücke, damit die Altersvorsorge vieler Menschen, wären dauerhaft entwertet.

Erschwerend kommt hinzu, dass Windkraftanlagen auf Baden-Badener Gemarkung die europaweite Klimabilanz aufgrund des EU-Emissionshandels nicht verbessern würden. Denn die durch EE-Produktion freiwerdenden Klima-Zertifikate können von anderen Unternehmen in Deutschland bzw. der EU, die für ihre Produktion zusätzlichen CO2- Ausstoß benötigen, erworben werden.

Die Baden-Badener Stadtwerke müssten den Anschluss der Windkraftanlagen an das Stromnetz aus eigener Tasche bezahlen. Die Ausgaben für die Stadtwerke würden sich allein für den Wettersberg auf über 3 Mio. Euro belaufen.

Ein viel wirkungsvollerer Beitrag zum Klimaschutz wäre es, diesen Betrag in den Ausbau des Baden-Badener Glasfasernetzes zu investieren. Denn durch den Ausbau der Netze und der Digitalisierung würden u.a. Home-Office-Strukturen nachhaltig verbessert, wodurch auch in Zukunft der Pendelverkehr deutlich reduziert werden könnte.

Wir leben in einer der windärmsten Regionen Deutschlands. Die von Baden-Baden aus nächstgelegenen Windparks Simmersfeld und Straubenhardt laufen beide hoch unwirtschaftlich. Das ehemalige „Leuchtturmprojekt“ Simmersfeld erzielte von Betriebsbeginn 2008 an einen so geringen Ertrag, dass der Betreiber bereits nach vier Jahren 2011 insolvent wurde. Der Stromertrag der Anlagen betrug im Zeitraum 2008 bis 2018 durchschnittlich 40.496 MWh pro Jahr. Das ist lediglich 63 % der Strommenge, die vorab berechnet wurde, um das Projekt genehmigt zu bekommen. In Straubenhardt sollte alles besser werden, denn dort wurden deutlich höhere und leistungsstärkere „moderne Schwachwindanlagen“ errichtet. Doch auch dort das gleiche katastrophale Ergebnis. Im ersten Betriebsjahr 2018 wurde nur 62 % der vom TÜV Süd prognostizierten Strommenge erzeugt. Sowohl in Simmersfeld als auch in Straubenhardt sind die Menschen vorab mit unrealistischen Versprechungen in die falsche Richtung gelenkt worden.

Im Übrigen hat der TÜV Süd federführend den Windatlas Baden-Württemberg 2011 erstellt, auf Basis dessen die Baden-Baden betreffenden Windkraft-Vorranggebiete Wettersberg und Hummelsberg ausgewiesen worden sind.

Aus all diesen Gründen fordern wir, uns auf den ersten Teil des Klimaschutzkonzepts zu fokussieren mit dem Ziel einer messbaren und nachprüfbaren Verringerung der Emissionen in Baden-Baden. Hierfür liegt ein umfangreicher Maßnahmenkatalog mit einer breiten Vielzahl von Vorschlägen vor (siehe S. 74 – 79 des Klimaschutzkonzepts aus dem Jahr 2012, vgl. Anlage 2). Viele Maßnahmen davon sind noch nicht umgesetzt. In diese Stellschrauben sollten wir Bewegung bringen. Der Nutzen wäre für und in Baden-Baden klar ersichtlich, dadurch den Menschen vermittelbar. In eine solche sinnvolle Diskussion werden wir uns konstruktiv und engagiert einbringen.

Mit freundlichen Grüßen

Ansgar Gernsbeck, Fraktionsvorsitzender CDU, stellvertretend für die gesamte CDU-Fraktion
Martin Ernst, Fraktionsvorsitzender FBB, stellvertretend für die gesamte FBB-Fraktion
Dr. Hans-Peter Ehinger, Fraktionsvorsitzender Freie Wähler, stellv. für die gesamte FW-Fraktion
Rolf Pilarski, Fraktionsvorsitzender FDP, stellvertretend für die gesamte FDP-Fraktion

 

Anlage 1: Ausführliche Begründung und Hintergrund des Antrags

Anlage 2: Maßnahmenkatalog aus dem Klimaschutzkonzept der Stadt Baden-Baden (Seiten 74 – 79)

Zum Antrag