Monat: April 2020

Schreiben an OB Mergen von Dr. Ingrid Kath bezüglich KITA-Finanzierung

Schreiben an OB Mergen von Dr. Ingrid Kath bezüglich KITA-Finanzierung

Anfrage KiTa-Finanzierung
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Mergen, sehr geehrter Herr Bürgermeister Kaiser,

die Ausführung von Herrn Eibl in der gestrigen Gemeinderatsitzung bezgl. der Finanzierung der Kinderbetreuung im Zeichen von „Corona“ wirft doch einige Fragen auf:

  1. Wie setzen sich die Forderungen der freien Träger an die Stadt zusammen?
  2. Wie werden Einrichtungen, die heute Notfall-Betreuung anbieten, finanziert?
  3. Wenn nur 56% der Forderungen aus dem Geld des Landes bedient werden können wird diese Summe wohl nicht ausreichen, um die finanzielle Sicherung der betroffenen Träger zu gewährleisten. Besteht zusätzlich die Möglichkeit, sich um Hilfe aus dem Rettungsschirm zu bewerben?
  4. Wäre es der Stadt in diesem Fall möglich, die Relevanz für die Erfüllung der Betreuungsquote zu bestätigen?
  5. Gibt es zusätzlich Mittel aus dem Haushalt des Bundes, der ja mit der Bestätigung des Anspruches auf Kinderbetreuung eine unmissverständliche Rechtslage geschaffen hat?
  6. Wäre es möglich, Gelder aus der Finanzierung des „Gute KiTa-Gesetz“ im Ausnahmefall einzusetzen?
  7. Last but not least: Wie sieht der Plan der Kinderbetreuung für die Stadt in Zukunft aus?Die Mitwirkung der freien Träger ist ja nicht verzichtbar zur Erfüllung einer ausreichenden Anzahl von Betreuungsplätzen! Andererseits gibt es durchaus Gerüchte, man wolle die freien Träger „los werden“…

Insgesamt scheint in der aktuellen für alle Beteiligten sehr belastenden Situation und der Verunsicherung ein erhöhter Gesprächs- und vielleicht auch Beratungsbedarf zu bestehen.

Dies sollte in einer kollegialen Form möglich sein, bevor sich ein Klima des Misstrauens etabliert.

Ich möchte Sie bitten, diese Fragen trotz der angespannten Lage zeitnah zu beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Ingrid Kath
Vorerst keine Lärmblitzer für Baden-Baden

Vorerst keine Lärmblitzer für Baden-Baden

„Eine Überwachung mit Lärmblitzern ist aktuell noch nicht möglich“, so die Antwort von Oberbürgermeisterin Margret Mergen auf den Antrag der CDU-Stadträtin Cornelia von Loga, die für Baden-Baden die rechtliche und technische Prüfung des Einsatzes von Lärmblitzern gefordert hatte.
Begründet wurde die Ablehnung mit der fehlenden gesetzlichen Grundlage, die als Basis für eine rechtmäßige Überwachung von unzulässigen Lärmimmissionen durch Fahrzeuge und die Ahndung von Verstößen notwendig sei. Gleiches gelte für den Bußgeldkatalog, der vorab um die entsprechenden Tatbestände erweitert werden müsse. Auch müsste ein für die Bundesrepublik Deutschland zugelassenes Überwachungsgerät verfügbar sein, mit welchem festgestellte Verstöße gerichtsfest geahndet werden könnten. Problematisch sei auch, dass es in Deutschland für zugelassene Fahrzeuge keine einheitlichen Grenzwert-Vorgaben über die Höhe der erlaubten Lärmimmissionen gebe. 
Margret Mergen verwies auf die Teilnahme Baden-Badens an der „Initiative gegen Motorradlärm“ und auf die Installation von Lärmdisplays an drei besonders lärmgeplagten Stellen der Stadt. Die Lärmdisplays dienten zudem der Sammlung von Messdaten, die Ende 2020 darüber Aufschluss geben würden, ob verkehrsbeschränkende Maßnahmen in Betracht gezogen werden könnten. 
Lärmblitzer funktionieren ähnlich wie Geschwindigkeitsblitzer. Allerdings wird nicht geblitzt, wer zu schnell fährt, sondern wer zu laut ist. In Frankreich und Großbritannien werden diese Lärmblitzer bereits im Testbetrieb eingesetzt, Hannover prüft die Idee. 

CDU Rebland – Schreiben an Herrn Ortsvorsteher Hildner

CDU Rebland – Schreiben an Herrn Ortsvorsteher Hildner

Sehr geehrter Herr Ortsvorsteher Hildner, 

nach wie vor besteht das Problem, dass Eltern, die nach der Geburt eines Kindes von der Ortsverwaltung ein Obstbäumchen erhalten, dieses auf eigenem Gelände nicht pflanzen können. Die CDU-Rebland hat deshalb schon vor einiger Zeit angeregt, ein geeignetes Grundstück zu finden, auf dem die Eltern das Bäumchen dann anpflanzen können und den Kindern dann in den darauffolgenden Jahren der Kontakt zu ihrem Bäumchen ermöglicht wird. 

Namens der CDU-Fraktion im Ortschaftsrat beantrage ich deshalb, dass eine solche Möglichkeit geschaffen wird, wobei die CDU evtl. ein hierfür geeignetes Grundstück benennen kann. Über einen langfristigen Pachtvertrag ließe sich die Nutzung dieses Grundstücks dann auch regeln.  

Kindern und Eltern könnte so das Wachsen von Obstbäumen näher veranschaulicht werden. Die Kinder in unseren Kindergärten hätten die Möglichkeit mit ihren Erzieherinnen ihr Bäumchen zu besuchen und auch abzuernten. 

Diese Wiese könnte dann auch in ein Konzept für die Erhaltung Förderung der Streuobstwiesen im Rebland einfließen. Der Landkreis Rastatt hat bereits ein Pilotprojekt (Bio-Obst von Streuobstwiesen) gestartet.

Evtl. könnte sich die Stadt dieser Initiative anschließen.  

Mit freundlichen Grüßen 
Klaus Bloedt-Werner
Vorsitzender

Schreiben an OB Mergen von Stadtrat Klaus Bloedt-Werner

Schreiben an OB Mergen von Stadtrat Klaus Bloedt-Werner

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Mergen,

nachdem klar ist, dass das Gasthaus „zum Fremersberg“ in Baden-Baden-Varnhalt als Gasthaus nicht erhalten wird und auf dem Gelände gegenüber dem Gasthaus ein Hotel nicht verwirklicht wird, beantrage ich, dass baldmöglichst Klarheit bzgl. der weiteren Nutzung dieses Sondergebietes geschaffen wird. Die Ausweisung im Flächennutzungsplan als Sondergebiet ist aus den obigen Gründen nicht mehr erforderlich.  

Das Gebiet eignet sich jedoch gut als Baugebiet, zumal es an zwei Straßen angrenzt und damit die problemlose Erschließung gesichert ist. Da die Eigentümer dieser Grundstücke bereit waren, Ihre Grundstücke an den Planer des Hotelprojekts zu veräußern, gehe ich außerdem davon aus, dass auch eine Bereitschaft der Grundstückseigentümer dazu besteht, diese Grundstücke an die Stadt zu veräußern, sodass die Quote von 40% für die Aufstellung eines Bebauungsplans erreicht werden kann.  

Gegenüber diesem Baugebiet liegt das Anwesen von Frau Edith Jung, die auf Ihrem Grundstück eine Gärtnerei betreibt. Zu diesem Grundstück gehören auch Gewächshäuser, die nicht mehr benötigt werden. Ich darf insoweit auf mein Schreiben an Sie vom 24.03.2020 verweisen. Es müsste doch möglich sein, dass im Vorgriff auf einen Bebauungsplan bzgl. des immer noch als Sondernutzungsgebiet ausgewiesenen Geländes auf dem Grundstück von Frau Jung eine Bebauung ermöglicht wird. Zur Gallenbacher Straße hin befindet sich das Wohnhaus von Frau Jung. Unmittelbar an das Wohnhaus grenzen die Gewächshäuser. Denkbar wäre, dass dieses Grundstück geteilt wird, zum einen in das Grundstück, auf dem sich das Wohnhaus von Frau Edtih Jung befindet, zu anderen auf ein neu zu bildendes Grundstück, auf dem Gebaut werden könnte. Hierzu hat eine Firma, die sich auch bereits mit Ihnen direkt in Verbindung gesetzt hat, einen Vorschlag unterbreitet. Auf dem Gelände der Gewächshäuser könnten zwei Einheiten mit zwei Vollgeschossen und einem zurückgesetzten Dachgeschoss entstehen. Je Gebäude könnten so ungefähr acht Wohneinheiten entstehen mit Stellplätzen in einer Tiefgarage. Der mögliche Investor sieht dabei eine Massivholz Bauweise mit weitestgehender CO2-Neutralität vor. Aufgrund der Topologie eignet sich das Gelände auch für die Nutzung von Sonnenenergie in Form von Solarthermie und Photovoltaik.  

Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn diese Sache baldmöglichst auf den Weg gebracht werden könnte, da auch im Rebland dringend Bauland gesucht wird. Im Vordergrund steht dabei es jungen Bürgerinnen und Bürgern des Reblandes zu ermöglichen im Rebland selbst zu bauen.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Bloedt-Werner